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Gesetz zu Lenk und Ruhezeiten

Das AETR- Abkommen, zuletzt geändert am 2. November 2011, sowie die Arbeits- und Lenkzeit nach der EG- Verordnung Nummer 561/2006
In unserem facettenreichen bonro- Shop erhalten Sie natürlich auch Tachographenrollen, kurz „Tachorollen“, zur exakten Stundenauswertung, Produkte, die durch die gesetzlichen Neuerungen zu den Lenk- und Ruhezeiten im Kraftverkehr eine ganz besondere Bedeutung erlangten, da hierdurch die Umstellung der bisherigen Fahrtenscheiben auf digitale Tachographen nötig wurde. Techorollen bestehen wie Bonrollen aus Thermopapier, auf dem ein Vordruck aufgdruckt ist, welcher es fpr Polizisten bei einer Kontrolle einfacher macht, die Lenk- und Ruhezeiten zu kontrolieren. Was besagen die Verordnungen im Einzelnen, und was müssen Sie beachten? Wir sagen es Ihnen im Rahmen der folgenden Ausführungen.

AETR

Das AETR- Abkommen ist eine grenzübergreifende Regelung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Transportverkehr und bezieht sich dementsprechend auf LKW und Busse. Es findet lediglich im grenzüberschreitenden Verkehr Anwendung. Neben allen EU- Staaten gibt es noch viele weitere Mitgliedsstaaten des AETR. Für Deutschland gelten vorrangig die oben genannte EG- Verordnung, die Fahrpersonalverordnung sowie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Im § 21a des ArbZG heißt es dabei ausdrücklich:“ Die Vorschriften der VO (EG) 561/2006 und des AETR bleiben unberührt“, was, übersetzt bedeutet, dass alle Regelungen in vollem Umfang zu beachten sind. Diese Tatsache stellt Sie, als Unternehmer dieser Branche, vor hohe Anforderungen.

Der Sinn der neuen Regelungen und die Folgen ihrer Nichtbeachtung

Mit der Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten legte der Europäische Gesetzgeber einheitliche Gemeinschaftsregelungen für die höchstzulässige Tageslenkzeit, die Fahrtunterbrechung, die wöchentliche Lenkzeit sowie die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten für alle Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen im Güter- und Personenkraftverkehr fest. Das Ziel dieser Vorschriften ist der Gesundheitsschutz des Fahrpersonals und natürlich ebenso der Erhalt der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Auflagen bleibt für die Transporteure nicht ohne Folgen, da sie bußgeldrechtlich für die Einhaltung sowie auch die Pausen ihrer Fahrerinnen und Fahrer verantwortlich sind. Sollten Sie, als Unternehmer, nämlich nicht auf die Einhaltung achten, so kann Sie die dementsprechende Ordnungswidrigkeit nach dem Fahrpersonalgesetz bis zu 15.000 Euro kosten. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie, als Unternehmer, vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben! Ebenso in Bezug auf Vereinbarungen des Beförderungszeitplans mit dem Verlader muss die Beachtung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sicher gestellt werden. Wird dagegen verstoßen, kann dies ebenfalls mit einer Geldbuße bis zu 15.000 pro Fall geahndet werden. Als Chef Ihres Unternehmens sind Sie auch dazu verpflichtet, die Lenk- und Ruhezeiten lückenlos zu dokumentieren. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, dann sieht der Gesetzgeber wiederum 15.000 Euro für Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich vor. Sie sehen also, dass ein Verstoß gegen die aufgeführten Paragraphen keine billige Angelegenheit wird.

Übermüdung als eine der häufigsten Ursachen schwerer LKW- Unfälle

Vielleicht werden Sie, als Transportunternehmer, unter den vielen gesetzlichen Auflagen stöhnen. Doch neben Zeit-, Termin- und Kostendruck, denen Sie vielleicht ausgesetzt sind, spielen eben auch die Faktoren „Gesundheit der Fahrerinnen und Fahrer“ sowie „Teilnahme im Straßenverkehr“ unter anderem eine ganz wichtige Rolle. Das Risiko von Aufmerksamkeitsdefiziten, hervorgerufen durch Müdigkeit am Steuer, ist besonders hoch, vor allem dann, wenn lange Fahrzeiten, Zeitdruck, unzureichende Pausen- und Erholungszeiten sowie mangelnder Schlaf eine entscheidende Rolle spielen. Leider liegen genaue Zahlen, zum Beispiel in Bezug auf durch Übermüdung verursachte Unfälle bei Berufskraftfahrern nicht vor, jedoch gehen wissenschaftliche Studien von einer besonders hohen Dunkelziffer übermüdungsbedingter Unfälle aus. (Quelle: http://www.dvr.de/presse/seminare/904_20.htm) So stellte sich „Übermüdung“ neben „Geschwindigkeitsüberschreitung“ als zweithäufigste Unfallursache heraus. Aus diesem Grund kommt der sorgfältigen Beachtung der gesetzlichen Verordnungen und Vorschriften im Transportbereich eine ganz besonders hohe Bedeutung zu.

Grundsätzliches und die wichtigsten, einzelnen Begrifflichkeiten

Gemäß Artikel 6 Abs. 2 der VO darf die wöchentliche Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten und auch nicht dazu führen, dass die in der Richtlinie des § 21a ArbZG festgesetzte wöchentliche Höchstarbeitszeit ausgedehnt wird. Nach der Arbeitszeitvorschrift ist ebenso grundsätzlich eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden erlaubt.
Unter „Arbeitszeit“ wird die Zeitspanne zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende ohne Ruhepausen und Ruhezeiten verstanden. Insbesondere zählen zur Arbeitszeit:

  • Das Be- und Entladen
  • Die Reinigung und Wartung des Fahrzeuges
  • Die Erledigung gesetzlicher und/oder behördlicher Formalitäten
  • Die Überwachung des Be- und Entladevorganges
  • Das Warten auf das Be- und Entladen, wenn nicht bekannt ist, wann dieser Vorgang stattfinden soll
  • Das Fahren

Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten ab dem 1. November 2012

Ab dem 1. November 2012 gilt übrigens auch für Selbständige das Arbeitszeitgesetz weitestgehend. Das im April 2012 beschlossene Gesetz begrenzt ebenso für selbstfahrende Unternehmer die Arbeitszeit auf 48 beziehungsweise maximal auf 60 Stunden pro Woche.

Die Lenkdauer, die Lenkzeit sowie die Tageslenkzeit

Die Lenkdauer ist die Zeit zwischen einer Ruhezeit oder einer Unterbrechung der Fahrt oder Ruhezeit. Sie kann sowohl unterbrochen als auch ununterbrochen sein. Sie erstreckt sich auf die reine Lenkzeit, die sowohl voll- oder halbautomatisch als auch analog oder digital aufgezeichnet werden kann. Unter „Tageslenkzeit“ wird die Summe der Gesamtlenkzeit definiert, die zwischen zwei täglichen oder wöchentlichen Ruhepausen liegt.

Die Fahrtunterbrechung

Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit hat eine 45 minütige Pause zu erfolgen („Fahrtunterbrechung“!), die in zwei Abschnitte von maximal zwei Pausen teilbar ist. Innerhalb der 4,5 Stunden 15 Minuten und danach 30 Minuten, wobei diese Reihenfolge zwingend vorgeschrieben ist. Danach beginnt ein neuer Lenkzeitabschnitt. Die Ausnahme: Wartezeit und Nicht- Lenkzeit in einem Fahrzeug, auf einer Fähre oder im Zug.

Die Bereitschaftszeit

Bereitschaftszeit bedeutet, dass sich der Fahrer bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen, wobei ihm die Wartezeit im Voraus bekannt ist. Sie gilt nur bei Fahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen und in folgenden Fällen:
Bezüglich des Beifahrers
Die Begleitung der Fahrzeuge während der Beförderung im Zug oder auf der Fähre
Die Wartezeiten an den Grenzübergängen
Wartezeiten infolge von Fahrverboten
Warten auf den Be- und Entlade-Vorgang
Bezüglich des Umfangs sind keine gesetzlichen Höchstgrenzen vorgegeben. Sie ergeben sich aus der Höchstgrenze der Arbeitszeit sowie der Mindesteinhaltung von Lenkzeitunterbrechung, Pausen und der Ruhezeit.

Ausblick

Diese Ausführungen erheben natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie, als Transportunternehmer, spezielle Fragen auf diesem Sektor haben, so raten wir in solchen Fällen immer, einen in diesem Themenbereich spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Generell gilt es, das Risiko bußgeldrechtlicher Haftung durch mindestens stichprobenartige Kontrollen zu minimieren. Sie, als Transporteur, sollten auf jeden Fall die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sicher stellen, da Sie für die Befolgung Ihre Fahrerinnen und Fahrer gesetzlich einstehen müssen. Auch sind Sie verantwortlich für die lückenlose Dokumentation, die Ladungssicherung, die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, dafür, dass keines Ihrer LKW überladen in den Verkehr gelangt und keine Entlohnung nach Fahrstrecken oder Gütermengen stattfindet.

Anforderungen an das Papier

Das Papier der Tachographenrollen muss ebenfalls ganz besondere Anforderungen erfüllen, um die im LKW herrschenden Bedingungen unbeschadet zu überstehen. Daher sind unsere qualitativ hochwertigen Tachographenrollen, „Made in Germany“, ganz besonders geeignet. Den geltenden Aufbewahrungsfristen werden unsere Produkte in vollem Umfang gerecht, denn sie sind gegen diverse Umwelteinflüsse wie Wasser, Hitze, Kälte, Licht und Fette beständig und gegen Diesel, Benzin, Öl, Cremes und Pflegeprodukte hochgradig resistent. Durch das Kraftfahrt Bundesamt für den Einsatz in Tachographen zertifiziert, dienen unsere Tachographenrollen somit uneingeschränkt als Beweismittel für die lückenlose Einhaltung gesetzlicher Vorschriften!