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Doppelte Buchführung

Die doppelte Buchführung ist ein Verfahren zur Buchführung und in Deutschland mit Abstand das gängigste. Bei diesem System werden bei jedem Geschäftsfall mindestens zwei Positionen, so genannte Konten des Buches verändert. Dies ist ein Grundsatz der doppelten Buchführung. Sie kann den Schulden- bzw. Vermögensstand und den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens aufzeigen. Allerdings stößt sie bei Wirtschaftlichkeitsrechnungen an ihre Grenzen.
Zusätzlich ist die doppelte Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtend für diverse Unternehmen und alle Kaufleute. Dies spielt bei der Besteuerung und Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch das Finanzamt eine große Rolle.

Bestandteile für eine doppelte Buchführung

Für die doppelte Buchführung werden mehrere Bücher benötigt, das Hauptbuch, das Grundbuch -auch Journal genannt – und gegebenenfalls mehrere Nebenbücher. Im Hauptbuch sind die einzelnen Konten nach einem vorgegebenen Kontenrahmen sortiert. Der Kontenrahmen kann sich aus der Branche ergeben. Es bei den Konten zwischen Bestandskonten und Gewinn-/Verlustkonten unterschieden.

Die Bestandskonten teilen sich dabei noch in aktive und passive Bestandskonten auf. Aktive Bestandskonten sind all diese, bei denen das Unternehmen etwas besitzt, wie beispielsweise Immobilien, Maschinen oder Betriebsstoffe. Passive Bestandskonten geben im Gegenzug Posten an, die das Unternehmen schuldet, wie zum Beispiel kurzfristige Verbindlichkeiten, Darlehen oder auch das eingebrachte Eigenkapital eines privaten Unternehmers. Diese beiden Kontenarten stehen sich in der Bilanz gegenüber. Die Bilanz ist ein zentraler Bestandteil, der immer zum Ende eines Rechnungsjahres erstellt wird.
Die Gewinn- und Verlustkonten stehen sich auch gegenüber. Die Gewinnkonten geben dabei den erzielten Gewinn aus Lieferungen und Leistungen oder anderen Quellen wieder, während die Verlustkonten die Aufwendungen für unterschiedliche Dinge wiedergeben. Dies umfasst auch Ausgaben für Personal oder Instandhaltung.

Mit den oben genannten Konten werden dann so genannte Buchungssätze gebildet, bei denen immer mindestens 2 Konten angesprochen und dadurch verändert werden. Diese Buchungssätze werden dann wiederum im Grundbuch chronologisch mit den folgenden Daten aufgelistet:

  • Datum
  • Geschäftsfall
  • Vermerk zum Geschäftsfall
  • Angesprochene Konten
  • Betrag

Zusätzlich wird für jeden dieser Geschäftsfälle ein Beleg benötigt. Dabei unterscheidet man zwischen internen und externen Belegen. Externe Belege sind in der Regel meistens Rechnungen von Lieferanten oder an Kunden. Interne Belege können Materialentnahmescheine oder dergleichen sein. Damit die Belege richtig zugeordnet werden können, müssen sie nummeriert sein. Außerdem gibt es unterschiedliche Aufbewahrungspflichten. Eine weitere Belegart ist der Barbeleg. Ein weiterer Artikel beschreibt, wie Sie einfach einen Eigenbeleg erstellen können, wenn Ihre Barbelege nicht mehr auffindbar sind.

Verschiedene häufige Geschäftsfälle

Bestimmte häufig auftretende Geschäftsfälle werden dabei in vier verschiedene Gruppen aufgeteilt. Man kennt dabei den Aktivtausch, den Passivtausch, die Aktiv-Passiv-Mehrung und die Aktiv-Passiv-Minderung. Bei diesen Geschäftsfällen sind immer die Bestandskonten betroffen und davon immer mindestens zwei.
Bei dem Aktivtausch handelt es sich um einen Geschäftsfall, bei dem zwei Aktivkonten angesprochen werden, wobei sich eins mehrt und das andere mindert. Die Bilanz bleibt dabei unberührt. Deswegen spricht man von einem Tausch. Deutlich wird dies durch ein Beispiel:

Wir beziehen Ware und bezahlen diese bar. Unser Kassenbestand mindert sich und unser Warenbestand wird größer. Beides sind Aktivkonten, die Bilanz bleibt jedoch gleich.

Umgekehrt sieht es bei einem Passivtausch aus. Hier werden zwei Passivkonten berührt, ohne dass sich die Bilanz verändert. Ein Beispiel kann die Umwandlung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in ein Darlehen sein. Dabei vermindert sich das Konto Verbindlichkeiten und das Konto Darlehen vermehrt sich.
Bei einer Aktiv-Passiv-Mehrung werden mindestens ein Aktiv- und ein Passivkonto angesprochen und die Bilanz verlängert sich. Dies kann der Kauf eines Fahrzeuges auf Ziel sein. Dabei würden sich die Konten Fuhrpark als Aktivkonto und Verbindlichkeiten als Passivkonto jeweils vermehren.

Umgekehrt ist eine Aktiv-Passiv-Minderung ein Geschäftsfall, bei dem ebenfalls mindestens ein Aktivkonto und ein Passivkonto berührt werden. Hier führt es jedoch zu einer Bilanzverkürzung. Ein Beispiel macht es deutlich: Wir bezahlen eine Verbindlichkeit per Banküberweisung. Das Konto Bankguthaben als Aktivkonto vermindert sich, genauso wie das Passivkonto Verbindlichkeiten. Die Bilanz verkürzt sich dadurch.
Von einer Bilanzverkürzung spricht man übrigens immer, wenn die Bilanzsumme weniger wird. Eine so genannte Bilanzverlängerung haben wir, wenn die Bilanzsumme steigt.

Arten der Buchführung

Für die Buchführung steht mittlerweile umfangreiche Software für jede Branche zur Verfügung, die die konventionelle, also händische Buchführung fast vollständig verdrängt hat. Dies ist eine große Erleichterung für Kaufleute, insbesondere da die konventionelle Buchführung durch Ein- und Austragungen in mehreren Büchern immer fehleranfällig sein kann.

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Barbeleg

Ein Barbeleg – häufig auch als Quittung bezeichnet – dokumentiert eine geleistete Barzahlung. Die Quittung bei einer Barzahlung kann mit dem Kontoauszug bei einer Überweisung verglichen werden. Der Empfänger egal ob von Waren, Zahlungen oder Leistung ist dazu verpflichtet auf Nachfrage ein Quittung zu erstellen (BGB, §368).

Zu diesem Zweck gibt es im einschlägigen Fachhandel Vordrucke in Form von Quittungsblöcken. Diese Quittungsformulare enthalten alle notwendigen Felder, in welche die Daten der Zahlung eingetragen werden. Auf dem Barbeleg wird der Zahlungszweck vermerkt und wer die Zahlung geleistet hat. Neben der Zahlungssumme wird die entsprechende Währung eingetragen. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wird auf dem Barbeleg auch der Nettobetrag sowie der anzuwendende Mehrwertsteuersatz vermerkt. Weiterhin gehört auf einen gültigen Barbeleg auch der Ort und das Datum, an welchem die Zahlung geleistet wurde. Das Ganze wird dann vom Zahlungsempfänger unterschrieben und ggf. mit einem Firmenstempel versehen.

Wenn die Quittung die gesetzlichen Bestandteile einer Rechnung enthält, kann der Barbeleg auch als Rechnung verwendet werden. Umgekehrt kann eine Rechnung auch eine Quittung sein, sofern auf ihr der Vermerk „Betrag erhalten“ sowie das Zahlungsdatum und die Unterschrift des Zahlungsempfängers enthalten sind. Ein einfacher Kassenbon, wie er z. B. bei Barzahlungen an einer Supermarktkasse gedruckt wird, erfüllt meist nicht das Schriftformgebot eines Barbeleges. (Weitere Kassenbon Informationen)

Steuerrechtliche Folgen bei fehlerhaften Barbelegen

Handschriftlich ausgestellte Quittungen bergen die Gefahr von fehlerhaften Angaben insbesondere bei der Ausweisung der Mehrwertsteuer in sich. Wer im Tagesgeschäft auf den bewährten Quittungsblock setzt, sollte die Eintragungen sorgsam vornehmen, da fehlerhafte Angaben die Vorsteuerabzugsfähigkeit gefährden kann. Bei einer Bruttosumme von 150 EUR (ab diesem Betrag handelt es sich nicht mehr um eine Kleinbetragsrechnung!) bedeuten 19 % Mehrwertsteuer bereits einen Betrag von rund 24 EUR, der im Falle von falschen oder fehlenden Angaben nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden kann.

Jedoch auch bei steuerfreien Umsätzen ist Vorsicht geboten. Kleinunternehmen, Freiberufler und Privatleute mit steuerfreien Umsätzen (Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG) dürfen auf einem Barbeleg auf keinen Fall einen Steuersatz angeben, da jede unberechtigte Steuerausweisung automatisch steuerpflichtig macht. Dies hat den einfachen Grund, dass für den Belegempfänger (also den zahlenden Kunden) der MwSt.-Betrag vorsteuerabzugsfähig ist. Um sich vor dieser Gefahr zu schützen, sollten umsatzsteuerbefreite Unternehmer auf Quittungsformularen bereits vorgedruckte Zusätze wie „enthält 19 % MwSt.“ o. ä. streichen. Auf diesem Wege kann man sich im Fall einer Steuerbefreiung nach dem Ausstellen von handschriftlichen Quittungen vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Tipps für einen korrekten Barbeleg

Um sich vor o.g. Fehlern beim Ausstellen von Bar-Quittungen zu schützen, sollten Sie folgende Punkte beherzigen:

  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, die mit der Ausstellung von Barbelegen betraut sind, auf die exakte Einhaltung der vorgeschriebenen Form von Quittungen.
  • Verzichten Sie, wenn möglich, auf handschriftliche Barbelege. Wo dies nicht möglich ist, sollten Sie auf jeden Fall nur aktuelle Quittungsformulare verwenden und diese ggf. im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung (oder auch -senkung) austauschen, sofern der MwSt.-Satz bereits eingedruckt ist.
  • Es empfiehlt sich, Quittungen zumindest stichprobenartig zu kontrollieren, um Folgefehler zu vermeiden.

Die Lösung bei fehlenden Quittungen: der Eigenbeleg

Jeder Buchhalter hat die Grundsatzregel „Keine Buchung ohne Beleg“ verinnerlicht. Jede Betriebsausgabe muss mit einem Beleg nachgewiesen werden, um steuerlich geltend gemacht werden zu können. Sollte jedoch mal ein Barbeleg abhanden gekommen oder gar nicht erst ausgestellt worden sein, so kann sich der Unternehmer (bzw. sein Buchhalter oder die Finanzbuchhaltung) mit einem so genannten Eigenbeleg behelfen. Dies ist ein selbst ausgestellter Beleg für eine betriebsbedingte Ausgabe. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auf einem Eigenbeleg ausschließlich die reine Betriebsausgabe geltend gemacht wird ohne jegliche Umsatzsteuerangaben. In der Praxis bedeutet dies, dass im Falle eines Eigenbeleges ein Umsatzsteuerverlust unumgänglich ist.

Damit gewährleistet ist, dass das Finanzamt einen Eigenbeleg als Betriebsausgabe akzeptiert, muss dieser folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Lieferanten, Händlers oder Dienstleisters
  • Datum der erbrachten Leistung bzw. des Kaufs
  • Bezeichnung sowie Menge der Ware bzw. Art und Umfang der erbrachten Leistung
  • Rechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuersatz)

Mit diesen Angaben enthält der Eigenbeleg alle erforderlichen Daten, wie er einem korrekt ausgestellten Barbeleg entspricht. Ein Eigenbeleg sollte jedoch auch als solcher gekennzeichnet sein und mit Datum und Unterschrift vervollständigt werden.

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Eigenbeleg erstellen – Steuern sparen mit dem Eigenbeleg

Mit Hilfe des Eigenbeleg können Sie ganz einfach Steuern sparen. Wie das funktioniert erfahren Sie hier in diesem Beitrag.

Absetzung spart Steuern

Jede Ausgabe, welche für den Betrieb eines Unternehmens investiert werden muss, reduziert den zu versteuernden Gewinn. Ein kluger Unternehmer achtet deshalb nicht nur auf Produktivität und Umsatz, sondern auch auf die Reduzierung seiner Steuerlast. Je geringer der Gewinn vor Steuern ausgewiesen wird, desto weniger Steuern müssen abgeführt werden. Je weniger Steuern abgeführt werden müssen, desto mehr Kapital bleibt im Unternehmen. Die Kapitalhaltung gibt der Firma wieder größere Mittel für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung.

Was kann abgesetzt werden?

Absetzbar sind nach Steuerrecht folgende Ausgaben:

  • Betriebsausgaben
  • Absetzungen für Abnutzung
  • Außergewöhnliche Belastung
  • für Privatpersonen: Werbungskosten und Sonderausgaben

Betriebsausgaben sind alle Ausgaben für den laufenden Betrieb. Das sind Mieten, Energiekosten, Entsorgungsgebühren, Renovierungen, Personalkosten, Marketing, Rohstoffe, Transportkosten usw..

Absetzungskosten entstehen durch die Wertminderung von Betriebsgebäuden oder Betriebsausstattung. Dies ist ein festgelegter Betrag, welcher mit verschiedenen Schlüsseln den Wert des jeweiligen Betriebsmittels im Jahr reduziert. Je nach Art des Betriebsmittels können unterschiedliche Schlüssel zu Grunde gelegt werden. Der Ausgangspunkt über die jährliche Wertminderung ist aber in jedem Fall der belegbare Anschaffungswert des Betriebsmittels. Dieser muss nachprüfbar verbucht sein.

Außergewöhnliche Belastung entstehen, wenn ein Betriebsmittel vor seiner geplanten Abschreibungsfrist ausgetauscht werden muss. Dies kann bei Diebstahl, Brand oder sonstiger Zerstörung eintreten. Diese Ausgaben sind ein Sonderfall bei den Abschreibungen – Der Wert des Unternehmens. Darüber hinaus sind Gerichtskosten, Schadensersatzzahlungen und Ähnliches den außergewöhnlichen Belastungen zuzurechnen.

Werbungskosten und Sonderausgaben sind Belastungen, die hauptsächlich steuerpflichtige Privatpersonen oder Selbständige betreffen. Dazu gehören Aufwendungen für Arbeitskleidung, Fahrtkosten, Verdienstausfälle durch Krankheit usw..

Voraussetzung für die Absetzbarkeit

Jede Ausgabe im Unternehmen muss für eine steuerliche Absetzbarkeit nachgewiesen werden. Das übliche Dokument für eine Ausgabe ist die Quittung. Erst der Zahlungsbeleg weist nach, dass eine Investition auch tatsächlich durchgeführt wurde. Eine Rechnung reicht deshalb in den meisten Fällen nicht aus. Erst wenn tatsächlich Kapital vom Unternehmen für eine Investition abgeflossen ist, kann bei der Steuererklärung der Betrag vom Gewinn abgezogen werden. In den meisten Fällen ist das auch recht problemlos. Schließlich ist auch der Lieferant ein Geschäftsmann, der über seine Umsätze genau Buch führen muss. Es kann aber immer wieder vorkommen, dass sich das Betriebsvermögen ändert, ohne dass eine Quittung darüber eingeht. Beispiele dafür sind:

  • Kauf eines gebrauchten Gegenstands von einer Privatperson
  • Nicht quittiertes Betriebsessen bzw. Trinkgeld
  • Parkgebühren

Es ist in diesen Fällen gestattet, bis zu einem gewissen Umfang auf eine vom Empfänger gegengezeichnete Quittung zu verzichten. Da aber nach wie vor das Prinzip „Keine Buchung ohne Beleg“ für die doppelte Buchführung gilt.

Eigenbeleg als „Notquittung“

Die Anerkennung des Eigenbelegs als behelfsmäßige Quittung ist nur durch ein Grundsatzurteil (FG Baden-Württemberg vom 8.11.2000, 12 K 47/99) rechtlich abgesichert. Diese Urteil hat jedoch nur festgestellt, dass die Finanzämter einen Eigenbeleg als Behelfsquittung anerkennen KÖNNEN. Jedoch geht von dem Urteil keinerlei Verpflichtung seitens der Finanzämter aus, einem Eigenbeleg anerkennen zu MÜSSEN. Die Anerkennung des Eigenbelegs ist deshalb immer im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde. Dies zeigt bereits, dass mit diesem Mittel nur sparsam und im begrenzten Rahmen umgegangen werden kann.

Was gehört in einen Eigenbeleg?

Bei Wikipedia kann man sich ein anerkanntes Formular für einen Eigenbeleg ansehen und entsprechend selbst erstellen. Ein Eigenbeleg hat ein Feld für eine fortlaufende Nummer. In einem weiteren Feld wird der „Vorgang“, also der Kaufgegenstand eingetragen. Der Betrag wird auf den Cent genau dokumentiert. Ebenso wird der Empfänger ausgewiesen. Die Unterschrift kann nun vom Unternehmer selbst kommen, es ist schließlich der Eigenbeleg. Würde der tatsächliche Empfänger unterschreiben, wäre der Eigenbeleg wieder eine ganz normale Quittung.

Umgang mit dem Eigenbeleg

Der Eigenbeleg hat wie beschrieben, ein eigenes Feld für die fortlaufende Nummerierung. Es ist ratsam, Eigenbelege separat zu sammeln und in der Abschlussbilanz in einem eigenen Konto auszuweisen. Dies gibt den Finanzbehörden die Möglichkeit, den Umfang der Buchung auf Eigenbelege mit einem Blick zu erfassen. Ob und wann die Summe der auf Eigenbeleg ausgewiesenen Betriebsausgaben angefochten werden, liegt im Ermessen der Finanzprüfer. Es gilt aber beim Anwenden dieses Mittels grundsätzlich: So wenig wie irgend möglich.

Vermeiden eines Eigenbelegs

Wenn sich die Beträge für die Buchungen auf Eigenbeleg über ein vertretbares Maß aufsummieren, sollte man sich Gedanken über die Reduktion dieses Mittels machen. Bei 100 Euro wird kaum eine Finanzbehörde Widersprüche einlegen. Bei 1000 Euro kann es jedoch durchaus zu einer Ablehnung einzelner oder sogar aller Eigenbelege kommen. Hier heißt es, vorausschauend handeln. Ein Gespräch mit dem Finanzamt kann hier bereits helfen, ein Frühwarnsystem aufzubauen. Wenn das zuständige Finanzamt eine pauschale Anerkennung von Eigenbelegen bis zum Betrag x in Aussicht stellt, kann betriebsintern beim Betrag x-y eine „rote Linie“ definiert werden. Über diese, möglichst weit vor dem gestatteten Betrag definierte Höhe für die Summe aller Eigenbelege, sollte der entsprechende Posten in der Abschlussbilanz nicht wachsen.

Zunächst einmal ist es wichtig, die im Eigenbeleg ausgestellten Zahlungsnachweise genau im Blick zu halten. Vertreter, Außendienstler und Monteure sind mitunter etwas nachlässig, was das konsequente Einfordern aller Quittungen angeht. Hier hilft es, die Mitarbeiter im Vorfeld genau darüber zu schulen, wie wichtig die Quittungen für die Finanzbuchhaltung sind. Ein eigener Vordruck mit fortlaufenden Nummern ist dafür sehr hilfreich. Ist absehbar, dass die „rote Linie“ bei den Eigenbelegen erreicht wird, kann man bei den getätigten Zahlungen nochmals nachhaken. Auch Restaurants oder Hotels sind Geschäftsbetriebe. Wenn es um die Steuer geht, zeigen sich viele Unternehmen meist sehr solidarisch und hilfsbereit. Es mag zwar lästig sein, alle Gasthäuser anzuschreiben und um valide Quittungen zu bitten. Wenn dadurch aber die Buchhaltung sauberer und von den anfechtbaren Eigenbelegen gesäubert wird, ist es der Mühe wert. Manchmal hilft allerdings auch nur, durch Disziplinarmaßnahmen die notwendige Sorgfalt bei den Mitarbeitern herzustellen: Eine Ablehnung von Eigenbelegen wirkt mitunter echte Wunder. Die Fachabteilung für Steuern und Finanzen wird durch korrekte Verbuchungen schließlich auch entlastet. In einem weiteren Beitrag finden Sie einen Leitfaden, damit Sie Bewirtungsbelege richtig erstellen können.

Fazit: Eigenbeleg ist statthaft, jedoch nur in Maßen

Der Eigenbeleg sollte stets nur als letztes Mittel zum Verbuchen eines Geschäftsvorfalls eingesetzt werden. Die Anerkennung durch die Finanzbehörden ist gegeben, jedoch nur in Maßen. Mit Disziplin, Sorgfalt und Aufklärung der Mitarbeiter kann der Einsatz des Eigenbelegs als Buchungsmittel auf ein Minimum reduziert werden. Dies spart Zeit und Kosten bei der Buchhaltung und vermeidet Schwierigkeiten mit dem Finanzamt.

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Recht

Finanzbuchhaltung

Die unternehmerische Finanzbuchhaltung – häufig auch umgangssprachlich kurz „Fibu“ genannt – ist ein Bestandteil des Rechnungswesens und dient dazu, das Gesamtergebnis des Unternehmens zu erfassen. Sämtliche Wertebewegungen (sowohl Geschäftsverkehr mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern als auch unternehmensinterne Umbuchungen) werden mit der Buchführung verschiedenen Konten zugeordnet. Somit werden die exakten Kontenbestände und deren Veränderungen dokumentiert. Für die meisten Unternehmensformen ist die Finanzbuchhaltung gesetzlich vorgeschrieben. Neben der Buchführung gibt es auch die doppelte Buchführung.

Jeweils am Ende einer Rechnungsperiode – dies kann ein Geschäfts- oder Kalenderjahr, ein Quartal oder auch nur ein Monat sein – erfolgt der Kontenabschluss. Mit den gewonnenen Daten kann dann die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfolgen, woraus der Unternehmer das Geschäftsergebnis ablesen kann. Hieraus geht die gesamte finanzielle Lage des Unternehmens hervor. Als Ergänzung zur Finanzbuchhaltung wird eine interne Betriebsbuchhaltung geführt, die auf den Daten der Fibu aufbaut und die innerbetriebliche Abrechnung unterstützt. Diese Daten müssen auch auf Bonrollen aus dem Kassensystem gedruckt werden, sowas nennt man dann einen Tagesabschluss machen.

Aufgaben der Finanzbuchhaltung

Die unternehmerische Finanzbuchhaltung erfüllt im Wesentlichen folgende Zwecke:

  • Ermittlung des unternehmerischen Erfolges (Betriebserfolg und Unternehmenserfolg)
  • Feststellung von Forderungen, Verbindlichkeiten und Betriebskapital sowie deren laufende Veränderungen
  • Bereitstellung von Zahlen und Daten für kalkulatorische Zwecke
  • Innerbetriebliche Kontrolle

Außerdem dient die Finanzbuchhaltung der Ermittlung der Steuerschuld. Hierzu müssen die Daten für unregelmäßig anfallende Betriebsprüfungen durch das Finanzamt vom zuständigen Finanzbuchhalter des Unternehmens bereitgestellt werden. Daher unterliegen die Daten und Unterlagen der Finanzbuchhaltung bestimmten Aufbewahrungsfristen. Dazu gehören auch die Aufbewahrungsfristen für Kassenrollen. Folgende Gesetze und Verordnungen legen die rechtlichen Vorschriften der Finanzbuchhaltung fest:

  • Umsatzsteuergesetz sowie die dazu gehörende Durchführungsverordnung
  • Einkommenssteuergesetz
  • § 238 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Abgabenordnung
  • GmbH-Gesetz und Aktiengesetz (je nach Unternehmensform)
    sowie nicht zuletzt die
  • Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB)

Vorschriften und Regeln der Finanzbuchführung

Für eine übersichtliche und klare Buchführung sind Regeln und Vorschriften unumgänglich. Hierzu gehören eine sachgerechte Organisation sowie ein gegliederter Jahresabschluss. Nicht zulässig innerhalb der Finanzbuchführung ist es, Schulden und Vermögenswerte sowie Erträge und Aufwendungen gegeneinander aufzurechnen (auch als „Saldierungsverbot“ bezeichnet). Einzelne Buchungen dürfen nicht unkenntlich gemacht oder in einer ähnlichen Form verschleiert werden. Ebenso sind Bleistifteintragungen nicht statthaft. Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen. Sämtliche Geschäftsvorfälle müssen vollständig, fortlaufend und sachlich geordnet auf entsprechenden Konten und selbstverständlich korrekt gebucht werden. Hinzu kommt eine sachgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen innerhalb vorgeschriebener Fristen. In einem weiterem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Bewirtungsbelege richtig erstellen.

Das Bundesfinanzministerium gibt Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Buchungsunterlagen und elektronischer Daten sowie zum Datenzugriff (GoBD) heraus. Diese Grundsätze konkretisieren die GoB in steuerrechtlicher Hinsicht.

Den gesetzlichen Regelungen kommt eine besondere Bedeutung bei der Bewertung und Bilanzierung im Rahmen des Jahresabschlusses zu. Obwohl all die vorgenannten Regelwerke sowie das Handelsgesetzbuch bereits die wichtigsten Grundsätze aufgenommen haben, gibt es noch weitere Regeln, die keinem Gesetzeswerk zugrunde liegen. Hierzu gehört beispielsweise die sachgerechte Organisation. Diese Grundsätze werden als „ungeschriebene GoB“ bezeichnet. Auch die ungeschriebene GoB ist für den Unternehmer verbindlich. Sollte der Steuerprüfer bei einer Betriebsprüfung dem Finanzbuchhalter eine nicht sach- oder ordnungsgemäße Buchführung attestieren, kann dies dazu führen, dass die Daten für die Besteuerung vom Finanzamt geschätzt werden, was in aller Regel ungünstig für das Unternehmen ausfällt. Bei einem Nachweis von unrichtigen Angaben oder gar einer Verschleierung von Vermögen im Jahresabschluss kann dies mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen belegt werden. Hier kommen § 331 HGB sowie die §§ 370 ff. der Abgabenordnung zur Anwendung, in denen die jeweiligen Strafmaße festgelegt sind. Sollte im Falle einer Insolvenz Verstöße gegen die GoB festgestellt werden, zieht dies strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 283 StGB nach sich. Hierbei wird dem Unternehmer im Falle einer Zahlungsunfähigkeit unterstellt, aufgrund unrichtiger oder fehlender Daten in der Finanzbuchhaltung Unternehmensvermögen beiseite geschafft zu haben. Seit dem 1. Januar gilt in Österreich auch eine Belegerteilungspflicht.

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Allgemein

Abschreibungen – Der Wert des Unternehmens

Was sind Abschreibungen? Was ist ein Unternehmen wirklich wert? Diese Frage ist nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht wichtig. Die Finanzinstitute und vor allem die Steuerbehörden haben ein großes Interesse, den Wert eines Unternehmens möglichst exakt zu kennen. Hier zeigt sich bereits ein Zielkonflikt bei der betrieblichen Wertermittlung: Für ein Unternehmen ist es natürlich immer einfacher Kredite zu bekommen, je höher es seinen Wert ausweisen kann und damit Sicherheiten bietet. Leider wird seine Steuerlast ebenfalls am Wert bemessen, weswegen es wiederum interessant für Unternehmer sein kann, den Wert ihrer Firma vor dem Finanzamt möglichst klein zu schreiben.

Wertfaktoren eines Unternehmens

Um eine eindeutige Aussage darüber zu bekommen, welchen Wert ein Unternehmen hat, gilt grundsätzlich eine einfache Formel:

Vermögenswerte – Schulden = Unternehmenswert

Die Schulden sind Buchwerte, die nachweisbar hinterlegt sind. Bei den Vermögenswerten gilt dies jedoch nur teilweise: Bargeld, Bankguthaben, Aktienpakete oder Fondsanteile lassen sich noch recht einfach zu den liquiden Mitteln aufsummieren. Der größte Teil der Vermögenswerte eines Unternehmens steckt aber in seinen Sachwerten. Dies kann sein: Fertige und unfertige Erzeugnisse, Fuhrpark, Maschinenpark, Immobilien, Roh-; Hilfs- und Betriebsstoffe, Büroausstattung usw.. Diese mobilen und immobilen physischen Werte befinden sich in einem permanenten Zustand der Veränderung. Gebäude werden erweitert und modernisiert, Rohstoffe werden verarbeitet, Maschinen verschrottet und neu gekauft usw.. Ein vitales Unternehmen zeichnet sich durch seine Dynamik aus. Je mehr Dynamik in einem Betrieb herrscht, desto schwieriger ist seine Wertermittlung on-the-fly.

Alles beginnt mit Inventur und Bilanz

Der Wert eines Unternehmens kann aus diesem Grund niemals grundsätzlich, sondern immer nur repräsentativ zu einem bestimmten Datum fest gelegt werden. Es gibt zwar das Instrument der „permanenten Inventur“, dies ist aber nur bei sehr kleinen Unternehmen bzw. Dienstleistern oder durch den Einsatz einer teuren Software umsetzbar. Bei kleinen und mittleren Unternehmen wird daher zum Instrument der Inventur zu einem bestimmten Stichtag gegriffen. An diesem Tag ruht in der Regel der Produktions- und Kundenbetrieb und alle Mitarbeiter sind mit der Zählung und Erfassung aller Vermögenswerte ihres Betriebs beschäftigt. Diese Vermögenswerte werden von der Buch- oder Finanzbuchhaltung anschließend erfasst und zu einer Gesamtzahl aufsummiert. Am Ende dieses Verfahrens steht die Bilanz. Diese tabellarische Aufstellung aller Vermögen und Schulden gibt schließlich eine Zahl aus, die für den Wert des Unternehmens steht.

Bilanztechnischer Problemfall Betriebsmittel

Eine Inventur hört sich nach viel Arbeit aber trotzdem nach einer einfachen Sache an. Die Herausforderung bei der Inventur besteht auch nicht im Zählen und Erfassen der physischen Vermögenswerte, sondern in ihrer Bewertung. Bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist eine Bewertung noch recht einfach. Diese nur kurz den Betrieb durchlaufenden Produkte haben zu jedem Zeitpunkt einen nachvollziehbaren Marktwert, der ihnen zu Grunde gelegt werden kann. Anders sieht es jedoch mit den physischen Betriebsmitteln aus: Gebäude, Maschinen, Fuhrpark und Ausstattung haben zwar einen definierten Wert zum Zeitpunkt ihres Kaufs. Doch den behalten sie leider nicht, sondern verlieren ihn vom Moment des Kaufs an.

Gründe für den Wertverlust

Der Wertverlust der physischen Betriebsmittel (zu denen auch die Software gehört) hat drei Ursachen.

Abnutzung:

Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge nutzen sich ab. Man kann ihren Totalausfall zwar durch Instandhaltung hinauszögern und ihre Betriebsbereitschaft so für viele Jahre sichern. Doch es kommt der Zeitpunkt, an dem sie nicht mehr verwendbar sind.

Wirtschaftliche Überalterung

Der Innovationsdruck auf Produktionsmaschinen und Informationstechnik führt permanent zu Lösungen, welche eine höhere Effizienz ermöglichen. Eine Maschine kann daher zwar noch so gut funktionieren wie am Tag ihrer Inbetriebnahme – verfügbare neuere Modelle erfüllen ihre Aufgabe wesentlich schneller, billiger und effizienter. Da sich die Unternehmen im ständigen Konkurrenzdruck innerhalb ihrer Branche befinden, haben sie ein vitales Interesse daran, ihren Maschinenpark so modern wie möglich zu halten. Aus diesem Grund werden regelmäßig Produktionsmittel ausgemustert, obwohl sie noch lange nicht das Ende ihrer physischen Lebensdauer erreicht haben.

Außerplanmäßiger Ausfall

Ein Brand, ein Unfall oder ein Diebstahl – es gibt viele Gründe dafür, warum ein Produktionsmittel plötzlich nicht mehr verfügbar ist. Obwohl es bilanztechnisch noch mit vollem Wert erfasst ist, steht es in der Produktionskette nicht mehr zur Verfügung und muss schnellstmöglich ersetzt werden.

Um nun den Wertverlust von Betriebsmitteln mit einer nachvollziehbaren und angemessenen Bemessungsgrundlage bilanztechnisch erfassen zu können, wurde das Instrument der „Abschreibung“ erfunden.

Definition der Abschreibung

Die Abschreibung ist ein Wert, um den sich der Kaufpreis eines Gegenstands gemindert hat. Es dient zur validen Wertermittlung des Betriebsvermögens. Für die Berechnung der Abschreibung stehen verschiedene Verfahren zur Auswahl.

Abschreibungsverfahren

Sofern kein plötzlicher Totalausfall des abzuschreibenden Gegenstands vorliegt, wird der Abschreibungsbetrag jährlich festgelegt. Der Abschreibungszeitraum beginnt mit dem Kauf und endet mit der Reduktion des Restwerts auf Null. Es ist dem Unternehmer überlassen, ob er über diesen Zeitpunkt hinaus weiter betreibt. Bei Werkbänken, Büromöbeln oder wenig genutzten Betriebsfahrzeugen kann es schnell passieren, dass diese voll abgeschriebenen Betriebsmittel noch weiter verwendet werden. Auch hochwertige und robuste Maschinen können weit über ihren bilanztechnischen Abschreibungszeitraum hinaus noch in Verwendung bleiben. Dies liegt in der unternehmerischen Verantwortung des Geschäftsführers.

Für die Berechnung des Abschreibungsbetrages sind folgende Verfahren zulässig:

  • Lineare Abschreibung
  • Geometrisch-degressive Abschreibung
  • Arithmetisch-degressive Abschreibung
  • Gebrochene Abschreibung
  • Progressive Abschreibung
  • Leistungsabschreibung

Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist das älteste Abschreibungsverfahren. Bei diesem wird beim Kauf des Wertgegenstand seine mutmaßliche Nutzungsdauer festgelegt. Beim Erreichen der Nutzungsdauer soll der Wert des Produkts auf Null abgeschrieben sein. Man teilt den Kaufbetrag durch die Anzahl der Jahre. So erhält man einen fest gelegten Wert, der jährlich vom Restwert des Produkts abgezogen wird.
Die lineare Abschreibung ist aufgrund ihrer Einfachheit heute noch sehr beliebt. Sie wird gerne für Produktionsmaschinen verwendet. Für alle Produktionsmittel ist sie jedoch nicht anwendbar.

Geometrisch-degressive Abschreibung

Die geometrisch-degressive Abschreibung reduziert den Kaufbetrag eines Produktionsmittels nicht mit einem Festbetrag, sondern mit einem prozentualen Anteil. Dieser wird zwar in der Höhe fest gelegt, bezieht sich aber immer nur auf den Restwert des Produkts am Tag der Inventur. Dieses Verfahren ist für Produktionsmittel geeignet, welche anfangs einem starken Wertverlust haben, welcher sich aber im Lauf des Abschreibungszeitraums immer weiter egalisiert. Ein typischer Anwendungsfall für die geometrisch-degressive Abschreibung ist die Hardware und Software in der Datenverwaltung eines Unternehmens. Die Innovationszyklen der PC-Hersteller sind so kurz, dass die Geräte sehr schnell technisch veralten. Es kann aber auch das erfolgreichste Unternehmen nicht jedes Jahr die gesamte PC-Ausstattung austauschen. Dennoch muss dem Umstand des starken Wertverlusts dieser Produktionsmittel bilanztechnisch Rechnung getragen werden. Dies ermöglicht die geometrisch-degressive Abschreibung. Ob ein Computer gegen Ende des Abschreibungszeitraums sechs oder sieben Jahre im Betrieb ist, macht für seinen Restwert kaum noch einen Unterschied. Die Abschreibung geschieht beim degressiven Verfahren deshalb nicht linear, sondern in Form einer anfangs steil abfallenden, dann aber immer flacher werden Kurve.

Arithmetisch-degressive Abschreibung

Die arithmetisch-degressive Abschreibung ist eine Kombination aus linearer und degressiver Abschreibung. Der Abschreibungsbetrag wird aber nicht einfach über die Jahre, sondern über die Quersumme der Jahre berechnet. Bei sieben Jahren erhält man so den Abschreibungsquotienten von 1+2+3+4+5+6+7=28. Mit Hilfe dieses Quotienten wird nun zunächst der grundlegende Abschreibungsbetrag ermittelt. Bei einer Maschine mit einem Wert von 28.000 Euro erhält man so einen Abschreibungsfaktor von 1000 Euro. Dieser Faktor wird im ersten Jahr der Abschreibung mit der geplanten Nutzungsdauer multipliziert, also im vorliegenden Fall 1000 × 7 = 7000 Euro. Ausgehend von diesem Anfangswert wird der Abschreibungsbetrag jedes Jahr um den ermittelten Abschreibungsfaktor reduziert. In diesem Beispiel wären das 7000+6000+5000+4000+3000+2000+1000+0=28000 Euro. Damit ist das Produktionsmittel voll abgeschrieben.
Die arithmetisch-degressive Abschreibung ist ein Verfahren das angewendet wird, wenn die Produktionsmittel zu Beginn des Abschreibungszeitraums einen besonders hohen Wertverlust haben.

Gebrochene Abschreibung

Die gebrochene Abschreibung berücksichtigt nicht nur den durch Abschreibung verminderten Buchwert des Produktionsmittels, sondern auch seinen tatsächlichen Zustand bzw. Restwert. Dies ist bei Fuhrparks mitunter sinnvoll, wenn gleichzeitig angeschaffte Fahrzeuge durch unterschiedlichen Gebrauch verschieden stark verschlissen sind. Die unterschiedlichen Restwerte dieser Produktionsmittel können durch die gebrochene Abschreibung berücksichtigt werden.

Progressive Abschreibung

Bislang hatten alle Abschreibungsverfahren die gleichen oder kleiner werdende Subtrahenden. In bestimmten Fällen können die Abschreibungsbeträge aber gegen Ende der Nutzungsdauer immer größer werden. In dem Fall kommt die progressive Abschreibung zum Einsatz. Ein klassischer Fall hierfür sind beispielsweise Bergwerke. Um an die letzten wirtschaftlich förderbaren Bodenschätze zu gelangen, muss das Unternehmen immer größere Mittel aufwenden. Dieser Mehraufwand wird mit dem Restwert des Bergwerks gegen gerechnet, was zu den steigenden Abschreibungsbeträgen führt.

Leistungsbezogene Abschreibung

Die Nutzungsdauer, welche den bisherigen Abschreibungsverfahren zugrunde liegt, setzt voraus, dass das Produktionsmittel quasi ununterbrochen in Betrieb ist. Manche Betriebsmittel werden aber nur gelegentlich verwendet. Ein Beispiel dafür sind Diagnoseinstrumente und Labormaschinen. Um diese bilanztechnisch korrekt erfassen zu können wird die leistungsbezogene Abschreibung eingesetzt. Die leistungsbezogene Abschreibung orientiert sich nicht an der theoretischen Nutzungsdauer, sondern an den tatsächlich eingesetzten Arbeitsstunden. Dies setzt einen Stundenzähler voraus, mit dem die Einsatzzeiten der Produktionsmittel (in der Regel Maschinen) nachvollzogen werden können.

Außerplanmäßige Abschreibung

Die außerplanmäßige Abschreibung tritt ein, wenn das Betriebsmittel durch Beschädigung oder Diebstahl nicht mehr für die Verwendung zur Verfügung steht.

Die große Auswahl der verschiedenen Abschreibungsmethoden geben dem Unternehmer einen weiten Spielraum, jedes Produktionsmittel entsprechend seiner Verwendung korrekt abschreiben zu können. Jedoch muss die Abschreibungsmethode auch vom Finanzamt akzeptiert werden. Eine völlige Freiheit in der Auswahl der Verfahren besteht leider nicht. Valide Auskunft darüber, wann welche Abschreibungsmethode angewendet werden kann ist Sache des professionellen Steuerberaters.

FAQ:

Wer darf Abschreibungen vornehmen?

Die Kalkulation und Verbuchung von Abschreibungen liegt in der Verantwortung des Unternehmers. Er kann diese Aufgabe an seine eigenen Fachabteilungen oder an qualifizierte Dienstleister übertragen.

Warum nimmt ein Betrieb Abschreibungen vor?

Die Abschreibung dient zur validen Wertermittlung aller Betriebsmittel. Diese ist zur Berechnung der Steuerlast aber ebenso für die Ermittlung einer Kreditwürdigkeit wichtig.

Wie werden Abschreibungen buchhalterisch erfasst?

Die Abschreibungen werden buchhalterisch als wertmindernde Beträge für die einzelnen Betriebsmittel erfasst. Sie reduzierend das Betriebsvermögen um die zuvor berechneten Beträge.

Wie wirken sich Abschreibungen auf die Liquidität aus?

Die Liquidität eines Unternehmens ist durch Abschreibungen nur indirekt betroffen. Es ist vom Einzelfall abhängig, ob eine Abschreibung die Liquidität eines Unternehmens verbessert oder verschlechtert. Grundsätzlich sinkt mit der fortschreitenden Abschreibung auch der Wert des Unternehmens. Dies reduziert zwar seine Steuerlast, schränkt aber ebenso seine Kreditwürdigkeit ein, da die Sicherheiten immer geringer werden.
Umgekehrt kann eine buchhalterisch auf Null abgeschriebene Maschine aber noch einen hohen Marktwert besitzen. Wenn diese verkauft wird, steigt die Liquidität des Unternehmens.

Wie wirken sich Abschreibungen auf den Unternehmenserfolg aus?

Korrekt durchgeführte Abschreibungen bewahren das Unternehmen vor Fehlkalkulationen. Diese können sich steuertechnisch aber ebenso produktiv dramatisch auswirken. Eine gewissenhafte Anwendung der Abschreibungsverfahren gibt dem Unternehmer genaue Auskunft über seine Investitionsmöglichkeiten und damit der Behauptung seiner Marktfähigkeit. Die korrekte Umsetzung von Abschreibungen ist daher für den Unternehmenserfolg sehr wichtig.

Wie beeinflussen Abschreibungen den Gewinn?

Der Gewinn eines Unternehmens errechnet sich aus der Differenz der aufgebrachten Mittel und dem eingenommenen Ertrag. Abschreibungen sind bilanztechnisch erhobene Kosten, die bei korrekter Planung nur einen geringen Einfluss auf den Gewinn vor Steuern haben. Ausgenommen davon sind Fälle einer außerplanmäßigen Abschreibung, bei denen ein noch nicht voll abgeschriebenes Produktionsmittel neu beschafft werden muss. Doch Vorsicht: Wenn eine Maschine abschreibungstechnisch den Buchwert Null erreicht hat, produziert sie zwar extrem gewinnbringend für den Unternehmer. Diese Gewinne müssen aber wieder voll versteuert werden. Es ist daher aus steuertechnischer Sicht für einen Unternehmer interessant, den Maschinenpark immer so jung wie möglich zu halten. Investitionen können steuerlich wieder berücksichtigt werden.

Wie sind Abschreibungen zu verbuchen?

Abschreibungen sind Verluste. Sie werden im Konto der abzuschreibenden Betriebsmittel erfasst. Dort werden die Restwerte mit den jeweiligen Abschreibungsbeträgen reduziert und der Restwert des Betriebsmittels in die Bilanz überführt. Je nach Größe des Unternehmens ist es sinnvoll, die Summe aller Abschreibungen in einem Übersichtskonto zu erfassen.

Wie werden Abschreibungen berechnet?

Für die Berechnung von Abschreibungen stehen verschiedene Verfahren zur Auswahl. Diese Verfahren berücksichtigen nicht nur die Abnutzung, sondern auch die Entwicklung des Marktwertes des abzuschreibenden Betriebsmittels. Welches Verfahren in welchem Fall anzuwenden ist, muss mit den Steuerbehörden abgeklärt werden. Die falsche Abschreibungsmethode kann zur Aberkennung oder Neukalkulation der Abschreibungsbeträge führen. Verzögerungen dieser Art wirken sich schädlich für das Tagesgeschäft aus, weshalb bei der Zugrundelegung der Abschreibungsmethoden größte Sorgfalt angewendet werden muss.

Warum sind Abschreibungen gewinnmindernd?

Abschreibungen sind Kosten. Kosten mindern den Ertrag des Unternehmens. Ertrag minus Kosten ist das Ergebnis. Ist das Ergebnis positiv, wurde ein Gewinn erwirtschaftet. Ist es negativ, erhält man einen Verlust. Hohe, außerplanmäßige Abschreibungen können ein Unternehmen also durchaus in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.

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Bewirtungsbelege richtig erstellen – ein Leitfaden

Ein gemeinsames Mittag- oder Abendessen mit Geschäftspartnern, um bestehende Kontakte zu pflegen oder neue Aufträge zu generieren, sind im Geschäftsleben mindestens so essenziell wie ein netter Abend mit der Belegschaft, deren Verköstigung als Motivation für die Mitarbeiter die Geschäftsleitung übernimmt. All diese Bewirtungen setzen für die steuerliche Geltendmachung genau festgelegte Formen und Voraussetzungen voraus. Welche dies im einzelnen sind und was es bei der Erstellung und Abrechnung der Bewirtungsbelege sonst noch zu beachten gibt, bringen wir Ihnen in diesem Beitrag näher. Der Bewirtungsbeleg ist heute auf der Thermorollen mit der Breite von 80mm aufgedruckt.

Geltendmachung von Bewirtungskosten

Ein Geschäftsessen dient in aller Regel dazu, das eigene Unternehmen voran zu bringen, sei es aus Gründen des Kennenlernens neuer Kunden, zu Marketingzwecken oder um gemeinsame Projekte zu planen. Daher werden solche Verköstigungen von der Firma bezahlt, wobei der Gesetzgeber für Geschäftsessen oder Kundenbewirtung eine steuerliche Absetzbarkeit von 70 Prozent vorsieht. Voraussetzung hierbei ist lediglich, dass mindestens eine Person anwesend ist, die nicht dem eigenen Unternehmen angehört. Im Gegensatz dazu sind reine Mitarbeiterbewirtungen (z. B. eine Weihnachtsfeier) sogar zu 100 Prozent abzugsfähig. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Bewirtung in einem Lokal stattfindet. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter zu sich nach Hause einladen, so sind derlei Verköstigungen nicht abzugsfähig und müssen vollständig vom Unternehmen bezahlt werden.

Grundsätzliche Voraussetzung bei der Bewirtung von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern ist immer die Verhältnismäßigkeit der Bewirtung: Preis und Lokalität sollten dem jeweiligen Anlass angemessen sein. Gegen den Besuch eines gutbürgerlichen Lokals oder – je nach Branche und Umsatz des Unternehmens – auch eines Gourmetrestaurants bestehen keinerlei Einwände, wohingegen es nach einem exzessiven Ausflug in eine noble Nachtbar mit hochpreisigen Drinks schon schwierig bis unmöglich wird, diesen „Exkurs“ bei einer Steuerprüfung geltend zu machen.

Um die Kosten für eine Bewirtung steuerlich geltend zu machen, ist es zwingend notwendig, einen Bewirtungstext zu erstellen und korrekt abzurechnen. Es sollte selbstverständlich sein, dass Bewirtungskosten immer im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen müssen. Der Grund für ein Geschäftsessen muss auf dem Bewirtungsbeleg möglichst genau beschrieben werden, also z. B. „Projektmeeting mit dem Kunden XY“ oder „Vertragsverhandlung mit Mitarbeiter ABC“. Private Anlässe (z. B. Geburtstag eines Mitarbeiters oder Geburt des Nachwuchses eines Kunden) zählen nicht dazu.

Welche Angaben muss ein Bewirtungsbeleg enthalten?

Das Finanzamt erkennt nur ordnungsgemäß ausgefüllte Bewirtungsbelege samt dazugehörende Belegnachweise an. Nur eine Quittung vom Restaurant über Speisen und Getränke ist nicht ausreichend. Die Restaurantrechnung muss maschinell erstellt sein und neben der Gesamtsumme genau auflisten, welche Speisen und Getränke im Einzelnen verkonsumiert wurden. Manche Lokale bieten bereits den Service an, die Rechnung in Form eines kompletten Bewirtungsbeleges auszudrucken, bei dem der Gastgeber nur noch den Anlass des Geschäftsessens zu ergänzen und den Beleg zu unterschreiben braucht. Dieser Beleg kann dann für die firmeninterne Buchung verwendet werden. Liegt ein solcher Ausdruck nicht vor, so muss ein eigener Bewirtungsbeleg ausgefüllt werden, an dem die Restaurantrechnung befestigt wird.

Der Bewirtungsbeleg muss den Ort und den Tag des Geschäftsessens, die einladende Person sowie alle bewirtende Personen namentlich aufgelistet enthalten. Der genaue Grund der Bewirtung („Besprechung“ oder „Geschäftsessen“ reicht nicht!) gehört ebenso auf den Beleg wie die Gesamtsumme der Bewirtung. Diese muss aufgeschlüsselt werden in reine Bewirtungskosten und Trinkgeld. Der Beleg erhält seine Gültigkeit durch die Unterschrift des Bewirtenden.

Angaben auf der Gaststättenrechnung

Bei einer Gaststättenrechnung sieht der Gesetzgeber einen Unterschied ab einer Höhe von 150 Euro vor, wenn die Rechnung für einen Bewirtungsbeleg geltend gemacht werden soll. Unterhalb einer Summe von 150 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) gilt die Rechung lediglich als so genannte Kleinbetragsrechnung. Oberhalb dieses Betrages ist es für eine korrekte Verbuchung als Bewirtungsbeleg notwendig, dass der Rechnungsempfänger – also der Gastgeber des Geschäftsessens – namentlich durch den Wirt auf der Rechnung eingetragen wird. Überprüfen Sie also bei Erhalt der Rechnung, ob Ihr Name auf der Rechnung enthalten ist und bitten Sie den Gastwirt ggf., diesen nach zutragen. Bei einer Rechnung unterhalb von 150 EUR ist diese Angabe nicht unbedingt erforderlich.

Eine Restaurantrechnung über mehr als 150 EUR muss alle Vorschriften gemäß § 14 UStG einhalten. Bei einer Kleinbetragsrechnung gilt § 33 UStDV, nach dem die Ausweisung der Umsatzsteuer nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Nachfolgend listen wir Ihnen detailliert auf, welche Angaben der Restaurantwirt auf der Rechnung vermerken muss.

Bei einer Kleinbetragsrechnung unter 150 EUR gelten folgende Regelungen:

  • Datum der Rechnung oder – falls abweichend – den Tag der Bewirtung
  • Name des Gaststättenwirtes sowie seine genaue Anschrift
  • detaillierte Aufschlüsselung der verzehrten Speisen und Getränke mit ihren genauen Bezeichnungen (nur „Speisen und Getränke“ reicht nicht aus!)
  • Preise der jeweiligen Gerichte und Getränke (wenn in der Gesamtsumme die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, ist auch die Bruttogesamtsumme ausreichend)

Sollte die Gaststättenrechnung die 150-Euro-Grenze überschritten haben, so ist der Gastwirt verpflichtet, für eine korrekte Bewirtungsrechnung deutlich mehr Angaben zu machen:

– Anschrift des Restaurants sowie den Namen des Inhabers
– Namen und Anschrift des Gastgebers, ggf. die Adresse der Firma, für die die Rechnung geltend gemacht werden soll
– eine fortlaufende Rechnungsnummer
– die Umsatzsteuer-ID des Gastwirtes
– Datum der erbrachten Leistung sowie Rechnungsdatum (ein gedruckter Hinweis, dass beide Daten identisch sind, reicht aus)
– detaillierte Aufschlüsselung der verzehrten Speisen und Getränke mit ihren genauen Bezeichnungen (nur „Speisen und Getränke“ reicht nicht aus!)
– Preise der jeweiligen Gerichte und Getränke (in diesem Fall ist nur die Angabe der Bruttogesamtsumme nicht ausreichend!)
– zusätzlich die Nettogesamtsumme, der Anteil der Umsatzsteuer an der Gesamtsumme sowie der angewendete Steuersatz

Die Daten des Restaurants und des Gastwirtes müssen in jedem Fall vom Wirt selbst vermerkt werden, da ein Selbsteintrag ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass der Gastgeber nicht die Restaurantdaten eintragen darf. Auch nachträgliche Ergänzungen der Wirtshausbelege – z. B. durch die Buchhaltung oder der Finanzbuchhaltung– sind nicht zulässig.

Wenn Sie feststellen, dass eine dieser Angaben auf dem vorgefertigten Bewirtungsbeleg des Gastwirtes bzw. auf der Rechnung fehlen, so bitten Sie den Wirt, die fehlenden oder ggf. fehlerhafte Angaben zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Nur dann ist gewährleistet, dass dieser Beleg bei der nächsten Betriebsprüfung anstandslos akzeptiert wird. Um zu wissen was Abrechnungssysteme können müssen, können Sie in unserem Blogbeitrag Gastronomie Kassen unter der Lupe erfahren.

Gibt es ein vorgeschriebenes Formblatt für Bewirtungsbelege?

Der Bewirtungsbeleg unterliegt keinen festen Vorgaben, er kann sogar handschriftlich erstellt werden. Der einschlägige Fachhandel hält Vordrucke für Bewirtungsbelege bereit.

Damit aus einer Restaurantrechnung ein abzugsfähiger Bewirtungsbeleg wird, müssen folgende Angaben auf diesem hinzugefügt werden:

– Namen aller bewirteten Personen, die an dem Geschäftsessen teilgenommen haben – also auch der Gastgeber, der für das Unternehmen die Gäste eingeladen hat.
– Anlass der Bewirtung – wie bereits oben angeführt, muss dieser detailliert beschrieben werden, etwa „Besprechung der Werbekampagne für Projekt XY“.
– Wenn Trinkgelder nicht bereits auf der Rechnung enthalten sind, sollten diese ebenfalls auf dem Bewirtungsbeleg aufgeführt werden. Trinkgelder zu Geschäftsessen können – ohne Vorsteuer – als Betriebsausgabe betrachtet werden.
– Abschließend wird dringend empfohlen, den fertig ausgestellten Bewirtungsbeleg zu unterschreiben.

Abschließend sei noch der Hinweis erlaubt, dass Restaurantrechnungen häufig auf Kassensystemen erstellt werden, die ihre Bewirtungsbelege auf Thermopapier drucken. Diese Rechnungen könnten u. U. nach kurzer Zeit verblassen. Gehen Sie daher auf „Nummer Sicher“ und fertigen sich eine dauerhafte Kopie an, die sie dann dem Bewirtungsbeleg beifügen können. Dies verhindert unangenehme Überraschungen bei einer Betriebsprüfung, die u. U. erst nach Jahren anstehen kann. Weiteres können Sie den Vorschriften für Registrierkassen entnehmen.

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Thermodruckverfahren im Überblick: Anwendungsbereiche und Technik

Beim für uns interessanten Bon-, Beleg- und Etikettendruck sind unter den Thermodruckverfahren insbesondere das Thermodirekt- sowie das Thermotransferverfahren die gängigsten Druckverfahren. Die Gründe dafür sind vielfältig: außer dem Spezialpapier und den Thermotransferfolien fallen keine Kosten für Verbrauchsmaterialien an und die Investition in die Hardware ist vergleichsweise niedrig. Für Spezialanwendungen steht darüber hinaus das Thermosublimationsverfahren zur Verfügung. Im Folgenden stellen wir Ihnen diese drei Druckverfahren und ihre Anwendungsbereiche vor.

Welche Thermodruckverfahren gibt es?

Thermodirektdruck

Der Thermodirektdruck ist beim Bondruck und beim Erstellen von Etiketten am häufigsten anzutreffen. Drucker dieser Gattung färben das thermoempfindliche Papier direkt durch Hitzeeinwirkung. Hieraus ergibt sich, dass kein Toner, keine Tinte oder weitere Verbrauchsmaterialien benötigt werden. Der Druckmechanismus besteht lediglich aus einer Walze, die das Papier an einer Reihe von hunderten Heizelementen vorbeiführt. Durch die punktuelle Erhitzung des Thermopapiers entsteht das Druckbild. Dieses Druckprinzip ist vergleichsweise störunanfällig: Moderne Thermodirektdrucker können einen Papierdurchlauf von bis zu 100 km verarbeiten und somit rund 30 mal mehr als beispielsweise ein Nadeldrucker. Hinzu kommt eine hohe Druckgeschwindigkeit von 300 bis 500 Millimeter pro Sekunde.

Ausdrucke auf üblichem Thermopapier haben eine relativ kurze Lebensdauer (von Papieren mit Spezialbeschichtungen einmal abgesehen). Aus diesem Grund findet der Thermodirektdruck Anwendung bei Kassenbons und bei der Etikettierung von Postversandstücken. Auch Parkscheine und Eintrittskarten werden häufig im Thermodirektdruck erstellt. Durch die kompakte Bauweise von Thermodirektdruckern kommen solche Geräte häufig bei mobilen Anwendungen (z. B. Gastronomie oder Verkaufsstände) zum Einsatz. Dort werden dann Thermorollen verwendet, auf dem dann die Rechnung gedruckt wird.

Vorteile:

  • kostengünstige Beleg- und Etikettenerstellung
  • hohe Druckgeschwindigkeit
  • einfache Bedienbarkeit

Nachteile:

  • geringe Lebensdauer der Ausdrucke
  • keine UV-Beständigkeit des Thermopapiers, wodurch das Druckbild schnell verblasst
  • Ausdrucke in der Regel nur einfarbig möglich (Ausnahme: mehrfach beschichtetes Thermopapier)

Thermotransferdruck

Der Thermotransferdruck ermöglicht langlebige Ausdrucke auf unterschiedlichsten Trägermaterialien in auswählbaren Farben. Das Druckbild wird durch partielle Hitzeerzeugung produziert, wobei das zu bedruckende Material kaum mechanischen Beeinflussungen ausgesetzt ist. In einem Thermotransferdrucker ist ein Druckkopf angebracht, welche viele kleine Heizelemente enthält – den sogenannten Dots. Während des Druckvorganges in dem genannten Thermodruckverfahren wird über dem Trägermaterial (z. B. Etiketten) eine spezielle Farbfolie am Druckkopf entlanggeführt. Das Druckbild entsteht durch die Erhitzung der einzelnen Dots. Durch die Erhitzung erfolgt eine pixelgenaue Übertragung der Farbe vom Farbband auf das Druckmaterial. Für einen qualitativ hochwertigen Ausdruck müssen der Druckkopf, das Farbband und das zu bedruckende Material speziell aufeinander abgestimmt sein. Dafür kann Papier in allen möglichen Ausführungen und Farben bedruckt werden. Auch beim Bedrucken von Textilien kommt der Thermotransferdruck häufig zum Einsatz.

Beim Thermotransferdruck sind die Druckkosten ebenfalls vergleichsweise niedrig. Durch die Langlebigkeit der Ausdrucke sowie der hohen Kantenschärfe und des Kontrastreichtums wird dieses Druckprinzip gerne beim Erstellen von Barcodes eingesetzt, da hierdurch eine hohe Scan-Erkennungsrate gewährleistet ist. Thermotransferfolien sind in allen nur erdenklichen Farben erhältlich, selbst Sonderformen wie Druck in Metallicfarben sind möglich. Neben Papier kann auch spezielles Folienmaterial bedruckt werden. Selbst in Druckereien kommt dieses Verfahren zum Einsatz, da im Vergleich zu anderen Drucktechniken (z. B. Siebdruck) hohe Einrichtungskosten entfallen.

Grundsätzlich können Thermotransferdrucker prinzipbedingt immer nur eine Farbe ausdrucken, nämlich der des jeweiligen Farbbandes. Um Mehrfach-Farbdrucke zu erhalten, bedient man sich unterschiedlicher Prinzipien. Eines davon ist die serielle Anordnung mehrerer Thermotransferdrucker, durch die Endlospapier oder Endlosetiketten transportiert und nacheinander mit den unterschiedlichen Farben bedruckt werden (dieses Verfahren sehen Sie in diesem Videoclip). Hierbei sind die Thermotransferdrucker softwareseitig miteinander synchronisiert. Es gibt jedoch auch Drucker, in denen zwei oder mehrere Druckköpfe mit ihren jeweiligen Farbbändern integriert sind. Diese kommen meist in der industriellen Massenfertigung von Etiketten zum Einsatz.

Vorteile:

  • geringe Druckkosten
  • hohe Druckhaltbarkeit
  • hohe Kantenschärfe
  • ausgereifte, wartungsarme Drucktechnik
  • Druck in jeder gewünschten Farbe möglich

Nachteile:

  • Ausdrucke prinzipbedingt nur einfarbig
  • Thermofarbbänder und zu bedruckendes Material müssen aufeinander abgestimmt sein
  • datenschutztechnisch bedenklich, da die Ausdrucke als Negativ auf den Farbbändern zurückbleiben

Thermosublimationsdruck

Das Thermosublimationsdruckverfahren ist dem des Thermotransferdrucks sehr ähnlich. Der Hauptunterschied besteht in den wesentlich höheren Temperaturen, mit denen die Farbe auf das zu bedruckende Material aufgebracht wird. Mit einer Hitze von bis zu 400 Grad Celsius wird das Farbmaterial kurzzeitig pixelweise in einen gasförmigen Zustand umgewandelt und dann auf das Trägermaterial aufgedampft. Die Höhe der Temperatur bestimmt dabei die Menge des Farbstoffes und somit die Helligkeit des Bildpunktes. Dadurch wird eine hohe Farbsättigung und Farbtiefe erreicht. Im Fall von zu bedruckendem Papier muss dieses besonders hitzebeständig sein. Aktuell findet der Thermosublimationsdruck Anwendung bei professionellen Fotodruckern und in der Herstellung von Chipkarten. Auch beim Textildruck kommt das Thermosublimationsverfahren zur Anwendung. In früheren Zeiten wurden mit diesem Verfahren Tastenkappen von PC-Tastaturen bedruckt, da durch die große Hitze beim Druckvorgang die Farbe tief und somit dauerhaft in den Kunststoff eindringen konnte.

Vorteile:

  • extrem hohe Haltbarkeit der Ausdrucke
  • hochwertige Druckbilder auch bei geringen Auflösungen
  • vielfältige Materialien bedruckbar: Papier, Kunststoffe, Textilien

Nachteile:

  • sehr hohe Anschaffungs- und Verbrauchskosten
  • dadurch nur Spezialanwendungen vorbehalten
  • vergleichsweise niedrige Druckgeschwindigkeit
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Geldzählgeräte – Nützliche Helfer für den Unternehmer

Für die Betreiber von Eisdielen oder kleinen Läden sind sie ein wahrer Segen: Die Geldzählgeräte- oder Maschinen. Kleine Apparate, die je nach Funktion sowohl Münzen, als auch Geldscheine zählen und den Gesamtbetrag addieren können. Ohne sie müssten abends viele Ladenbesitzer ihren Geldbestand händisch auszählen. Und auch in Banken wären Einzahlungen am Automaten ohne diese Helfer nicht möglich.

Geldzählgeräte mit vielen unterschiedlichen Funktionen und Ausführungen

Dabei unterscheiden sich die Geldzählgeräte teilweise extrem in Funktion und Umfang. Und so fiel es uns auch schwer, eine Definition zu finden. Im weitesten Sinne kann man sagen, dass ein Geldzählgerät den Namen dann für sich beanspruchen kann, wenn es eine gewisse Menge von Geldstücken oder Scheinen automatisch auszählen und addieren kann. Dafür ist zumindest ein irgendwie geartetes Zählwerk vonnöten.

Alle weiteren Funktionen sind nicht nur optional sondern auch zahlreich. So gibt es beispielsweise Geldzählgeräte, die sowohl Münzen als auch Scheine auszählen können – und das gleichzeitig. Andere Geräte haben die Möglichkeit, verschiedene gängige Währungen getrennt von einander aber bei gleichzeitigem Einwurf zu zählen. Dann gibt es Ausführungen, bei denen die Münzen unten sortiert oder unsortiert herausfallen.

Wenn Geldzählgeräte Bestandteil einer (automatischen) Registrierkasse sind, werden die Münzen häufig auch automatisch sortiert und in entsprechende Fächer gefüllt. Meistens ist dann auch ein Belegdrucker mit angeschlossen, der Informationen und eine Quittung über die eingezahlte Menge gibt. Bei Bankautomaten kann das natürlich auch eine steuerliche Rolle spielen. Unser Tipp: Am besten aufbewahren.

Manche Geldzählgeräte können sogar Falschgeld erkennen. Dafür haben sie eine Mischung aus Magnet- und Infrarotsensoren integriert. Die professionellsten Geräte dieser Art garantieren eine 100-prozentige Erkennungsquote bei Geldscheinen. Häufig verfügen diese Geräte dann auch über eine Datenschnittstelle, um neue Programmversionen aufzuspielen, falls sich Geldscheine ändern.

Eine Sonderform: Die Geldwaage

Andere Geräte wiederum sind so genannte Geldwaagen. Dabei stellt der Nutzer einfach die Art der aufgelegten Geldscheine oder Münzen ein und das Gerät erkennt die Menge der Scheine sowie den Betrag am Gewicht. Möglich ist dies, da die unterschiedlichen Geldscheine auch ein unterschiedliches Gewicht haben. Die reine Zählgeschwindigkeit dieser Waagen schlägt dabei sogar die schnellsten Geldzählgeräte. Allerdings kann so immer nur eine Art von Scheinen oder Münzen gleichzeitig gezählt werden. Eine unpassende Münze oder Note würde das Ergebnis verfälschen. Der Nutzer muss also hier wieder vorher sortieren.

Je nach Umfang und Einsatz dieser unterschiedlichsten Funktionen sind die Geräte tragbar oder auch stationär, wobei die tragbaren Geräte häufig auch per Batterie betrieben werden können. Manche tragbare Geräte fallen dabei so klein aus, dass sie sogar in eine Aktentasche passen. Die größten Geräte sind hingegen nicht mehr von einer einzelnen Person transportabel.

Daten und Zahlen

Obwohl teilweise hochkomplexe Präzisionstechnik verbaut ist, sind viele Geldzählgeräte und Waagen erstaunlich günstig. Die kleinsten Geräte kosten dabei schon ungefähr 100€. Gebrauchte Geräte kann man im Internet aber sogar schon für knapp über 50€ erwerben. Dabei gilt natürlich grundsätzlich, dass mit dem Umfang der Funktionen der Preis und das Gewicht steigen. Für Kleinbetriebe, die lediglich abends schnell und fehlerfrei ihre Kasse auszählen wollen, kann sich jedoch ein gebrauchter Münzzähler durchaus als preiswerte Investition erweisen.

Die durchschnittliche Zählmenge der Geldzähler reicht dabei von 200 bis zu 800 Münzen in der Minute. Das mögliche Gewicht der Gelzählgeräte liegt zwischen 400 Gramm und mehreren Kilogramm.

Einsatzgebiete

Neben den schon häufig erwähnten Ladengeschäften kommen gerade die größeren und umfangreicheren Geldzählgeräte auch in ganz anderen Bereichen zum Einsatz. So kommen sie in immer mehr Supermarktketten zum Einsatz. Indem menschliche Fehler ausgeschlossen werden, da die Kasse das Geld selbst zählt, kann von vornherein ein Fehlbetrag nach Ladenschluss in der Kasse ausgeschlossen werden.

Weiterhin kommen die Geldzählgeräte natürlich auch in Banken bei den Geldautomaten zum Einsatz, die eine Einzahlfunktion haben.

Unser Fazit

Geldzählgeräte und Waagen sind eine vielseitige Hilfe in allen Bereichen, bei denen mit Bargeld gearbeitet wird. Das Angebot an unterschiedlichen Funktionen und Einsatzmöglichkeiten ist so groß, dass praktisch für jedes Unternehmen das richtige Gerät dabei ist. Auch für Kleinunternehmer oder neu gegründete Läden kann sich eine Investition schnell auszahlen.

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Das Rückgrat der Thermopapiere: die Marktführer der Branche

Handelsübliches Thermopapier, wie wir es täglich in den Händen halten, durchläuft einen speziellen Herstellungsprozess, bei dem eine Spezialbeschichtung aufgebracht wird, die sich bei Hitzeeinwirkung einfärbt. Dieses Verfahren ist durch eine Reihe von Patenten geschützt, daher teilen sich vier marktführende Thermopapierhersteller den Weltmarkt unter sich auf: KANZAN Spezialpapiere GmbH, die Papierfabrik August Koehler SE, Mitsubishi Paper Mills Ltd. und das koreanische Unternehmen Hansol Paper. Wir stellen Ihnen im Folgenden die Unternehmen im Porträt vor.

KANZAN Spezialpapiere GmbH

Der Firmenname des Gemeinschaftsunternehmens KANZAN setzt sich zusammen aus den Namen der japanischen Papierfabrikation Kanzaki Paper (firmiert heute unter dem Namen Oji Seishi Paper) und der deutschen Zanders Feinpapiere AG. Als weiterer Partner konnte bei der Gründung der japanische Handelspartner Marubeni gewonnen werden. Die KANZAN Spezialpapiere GmbH wurde 1990 in Düren gegründet, die Papierproduktion wurde im Oktober 1991 aufgenommen, als die Firma Zanders ihr Werk im badischen Neumühl einbrachte und auf KANZAN überschrieb. Im Jahr 2000 trennte sich die Zanders Feinpapiere AG von ihrer Beteiligung an KAZAN, seitdem hält die in Japan marktführende Oji Paper Group mit beinahe 95 Prozent die meisten Firmenanteile an KAZAN. Das Unternehmen produziert neben Thermo- und Inkjet-Papieren weitere Spezialpapiere für den gesamteuropäischen Markt und beschäftigt über 300 Mitarbeiter. Es stellt jährlich rund 60.000 Tonnen Papier her und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von ca. 100 Mio. Euro.

Das Hauptproduktionsmittel für Thermorollen bei KAZAN ist eine Papiermaschine, die über eine Rollenbreite von 3,20 m verfügt. Außerdem sind auf dem Produktionsgelände zwei Streichmaschinen mit Arbeitsbreiten von 3,20 bzw. 1,60 m vorhanden, welche die Spezialbeschichtungen aufbringen. Vom Dürener Werk aus werden Druckereien, Kleinrollenausrüster sowie Hersteller von Selbstklebeetiketten beliefert. Die für die Papierherstellung benötigte Energie erzeugt KAZAN über ein eigenes Braunkohlekraftwerk, welches sich auf dem Werksgelände befindet. Es arbeitet mit einem Nutzungsgrad von mehr als 90 Prozent, Energieträger ist die in der Region um Düren gewonnene Braunkohle.

Papierfabrik August Koehler

Der Koehler-Konzern ist ein Konstrukt aus mehreren Unternehmen. Der Mutterkonzern der Koehler Paper Group ist die Koehler Holding GmbH & Co. KG mit ihrem Hauptsitz in Oberkirch im badischen Ortenau-Kreis. Produktionsstätten finden sich in Kehl und im thüringischen Greiz. Daneben engagiert man sich mit der Koehler Energy Group im Marktsegment der erneuerbaren Energien. Rund 1800 Mitarbeiter sind im Koehler-Konzern beschäftigt. Im Jahr 2009 übernahm der Koehler-Konzern die seinerzeit zahlungsunfähige Katz Group, welche der Weltmarktführer in der Herstellung von Bierdeckeln war. Daraufhin änderte das Unternehmen die Rechtsform von einer Aktiengesellschaft in eine Societas Europaea, kurz SE.

Die Produktionsschwerpunkte der August Koehler SE bestehen in der Herstellung von Thermopapier und Bierdeckeln (hier ist man bis dato Weltmarktführer), darüber hinaus produziert das Unternehmen Durchschlagpapier, Fein- und Dekorpapier sowie Buntpapiere und Kartons. Damit generierte das Unternehmen im Jahr 2013 einen Jahresumsatz von über 700 Mio. Euro, dabei wurden rund 500.000 Tonnen Papier abgesetzt.

Bereits 1963 erwarb Koehler das Patent am bekannten Durchschlagpapier „reacto“, mit dem die Firma damals die meisten Umsätze erzielte. Seit 1988 produziert das Koehler-Werk im oberrheinischen Kehl im größten Papierwerk des Unternehmens Thermo- und Durchschreibepapier auf drei Papiermaschinen. Mittlerweile wird die Firma in der achten Generation geführt (Firmengründer im Jahre 1807 war der Karlsruher Kaufmann Otto Koehler).

Mitsubishi Paper Mills Ltd.

Der japanische Thermopapierhersteller Mitsubishi Paper Mills Ltd. mit Sitz in Tokio betreibt neben drei Forschungs- und sechs Produktionsstätten in Japan weitere Standorte in Mexiko, China und Deutschland. Die Unternehmensgruppe gilt als der Pionier bei der Herstellung von Foto- und Inkjetpapieren. Die Mitsubishi HiTec Paper als ein Teil dieser Gruppe unterhält neben einem internationalen Service- und Vertriebsnetz die beiden Papierproduktionsstandorte in Flensburg und Bielefeld. Diese können auf eine lange Papiermachertradition zurückblicken: In Ostwestfalen wird seit 1799 Papier produziert, das Werk in Schleswig-Holstein geht auf ein Gründungsdatum im Jahr 1696 zurück. Heute stehen dort moderne Streichtechnologien für die Beschichtung von Spezialpapieren zur Verfügung, pro Jahr werden über 180.000 Tonnen Papier hergestellt. In beiden deutschen Werken beschäftigt die Mitsubishi Paper Mills rund 700 Mitarbeiter und erwirtschaftet knap 300 Mio. Euro Umsatz pro Jahr. Es werden ausschließlich gestrichene Spezialpapiere für Etiketten sowie für Foto- und Thermodirektdrucker produziert.

Hansol Paper Co. Ltd.

Der einstmals größte Hersteller von Thermopapierrollen in Europa – die Schades Group – wurde im Jahr 2013 vom koreanischen Unternehmen Hansol übernommen. Durch diesen Aufkauf avancierte die Hansol Paper zum größten Papierproduzenten Süd-Koreas mit einem Jahresumsatz von zwei Milliarden US-Dollar. Hansol stellt pro Jahr rund zwei Millionen Tonnen Thermo- und weitere Spezialpapiere her. Das börsennotierte Unternehmen beschäftigt derzeit weltweit rund 1.600 Mitarbeiter. Die Hansol Group als Mutterkonzern ist darüber hinaus in den Branchen Energie, Logistik, Chemie und IT engagiert. Der Papierbereich wurde im Jahr 1991 als eigenständiger Unternehmenszweig ausgegliedert.

Die Hansol Paper Co. Ltd. arbeitet mit einem Ausrüster zusammen, der die Produktionsstätten der deutschen Schades Group weiter ausbaut. Damit ergibt sich als Synergieeffekt eine Kooperation zwischen dem Lieferanten und der weiterverarbeitenden Industrie. Dadurch kann schnell auf Kundenwünsche reagiert werden, so die Einschätzung der Schades Group. Des Weiteren hat die Hansol Paper Co. Ltd. vor einiger Zeit die niederländische Telrol – einen Hersteller von Selbstklebeetiketten – aufgekauft, wodurch sich das Unternehmen am wachsenden Labelgeschäft beteiligen will. Die Schades Group und Telrol sollen mittelfristig eine Geschäftseinheit bilden. Mit der neuen Gruppe werden künftig über 400 Mitarbeiter mit Niederlassungen in Großbritannien, Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Frankreich, Belgien und weiteren Ländern in Lohn und Brot stehen, wobei das Unternehmensziel die Produktion von einer Milliarde Quadratmeter Papier ist. Dadurch soll ein Jahresumsatz von 150 Mio. Euro allein in Europa erreicht werden.

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Preiserhöhung Thermopapier

Seit Monaten berichten die Papierfabriken über eine stark anhaltende Nachfrage sowie einen hohen Auftragsbestand. Das führt dazu, das die Lieferzeiten sich verlängern. Auch Preiserhöhungen spielen eine bedeutende Rolle Durch leicht zunehmende Geschäfte mit Kassenzetteln in Europa kommen lukrative Exportmöglichkeiten in Dollar-Regionen dazu, erklären Marktkenner des Status quo bei Thermopapieren. Außerdem sei ein hoher Bedarf hauptsächlich im Bereich Label festzustellen. Durch eine Verlagerung bei einigen Herstellern in dieses Segment habe sich das Angebot im POS-Bereich eher verringert, heißt es weiter, was das Gesamtangebot knapp erscheinen lasse.

Prognosen

Experten erwarten 2016 im Bereich POS im besten Falle eine stabile Entwicklung in Europa, global sei mit einem weiteren Wachstum zu rechnen. Sehr positiv fallen die Prognosen für das Segment Ticketing aus. Doch verstärkt fallen diese für Label aus. Der E-Commerce treibe den Bedarf an Etiketten nachhaltig. Aufgrund der guten Auslastung in den Fabriken könnte dies die Basis für neuerliche Preissteigerungen für POS-Qualitäten und die anderen Sorten bilden.

Gründe der Preiserhöhungen von Thermopapier

Bisherige Bemühungen um höhere Notierungen erachten Anbieter als erfolgreich. In 2015 gab es eine Vielzahl an Ankündigungen von Aufschlägen. Wie die Papierhersteller berichten, wurde die Preiserhöhungen implementiert, doch weitere Schritte seinen nicht ausgeschlossen. Anbieter unterstreichen, dass die Preiserhöhung nur selten die Marge der Produzenten steigern könnte. Sie wurden mehr dafür verwendet, die entstandenen Verluste aufzufangen. Preismaßnahmen waren vor dem Hintergrund der Kostensteigerung unausweichlich, heißt es.

Neuer Papierhersteller

Die Angaben zur Höhe der realisierten Aufschläge sind unterschiedlich. Ausrüster ergänzen hierzu, dass die Preiserhöhung 2015 nicht in allen Fällen an den Kunden weitergegeben werden konnte – was im Jahr 2016 für Nachholbedarf sorgt. Die Branche der Verarbeiter erlebte 2015 einen Paukenschlag: Mit Übernahme von Schades und der R+S Group, wie es heißt, die Nummer eins sowie die Nummer drei unter den Ausrüstern in Europa, habe der Papierhersteller Hansol den Einstieg in den europäischen Thermopapier-Markt gefunden. Das Unternehmen liefere einen relevanten Teil des Papierbedarfs seiner neuen Tochtergesellschaften.

Erwartungen

Während Experten eine höhere Intensität im Wettbewerb unter den Herstellern erwarten, rechnen auch Ausrüster mit handfesten Folgen für den europäischen Markt. Sie spekulieren, dass durch die Formierung eines neuen Giganten die Konsolidierung der Branche vorangetrieben werden könnte, was zu einer Reduzierung der Ausrüsterkapazitäten führen solle.

Für weiteren Diskussionsstoff sorgte die jüngste Stellungnahme der Europäischen Chemikalienargentur ECHA zur Beschränkung von von BPA in Thermopapier und desn daraus hergestellten Thermorollen, über welche wir auch in unserem  Sortiment verfügen. Dazu gehören zum Beispiel die Thermorollen 80x80x12, die in vielen Geräten und Geschäften verwendet wird. Die mögliche Entscheidung der Europäischen Kommission zu einem generellen Verbot am europäischen POS-Markt sorge nicht übermäßig für Nervosität. Ein potentielles Verbot würde die Umorientierung bei Kunden etwa auf BPA-freie bzw. phenolfreie Sorten forcieren. Da sind sich die EUWID-Gesprächspartner sicher. Grundsätzlich sei aber die Versorgungssicherheit mit Thermopapier nicht infrage gestellt, denn solange die Umstellung bei den Kunden nicht von heute auf morgen geschieht, kann auch weiterhin problemlos geliefert werden.

Folgen der Preiserhöhung

Problematischer könnten die Folgen im Segment Label und Ticketing werden. Branchenkenner stellten fest, dass der Hauptkritikpunkt darin liege, ein Vertriebs- und Produktionsverbot von BPA-haltigem Thermopapier würde für europäische Hersteller massive Einschränkungen im Auslandsgeschäft nach sich ziehen. Dort wo es keine ähnlichen Regelungen gäbe und Wettbewerber freie Hand hätten.