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Der geschäftliche Umgang mit einem Kassenbon

KassenbonIn einem früheren Beitrag haben wir in einer kleinen Kassenrollen Materialkunde beleuchtet, wie ein Kassenbon physisch aufgebaut ist und welche Druckverfahren zum Einsatz kommen. Im Folgenden wollen wir betrachten, wie man mit Kassenbelegen im Alltag umgeht und welche kaufmännischen Bestandteile auf einem Bon enthalten sein müssen.

Was ist ein Kassenbon?

KassenbonEin Kassenbon (auch Bonrollen genannt) dokumentiert die Bezahlung eines Einkaufs (z. B. im Einzelhandel) oder einer Dienstleistung (Gastronomie). Ein Kassenbeleg ersetzt jedoch keine Quittung, da bei einem Kassenbon nicht die Voraussetzungen des Schriftformgebotes erfüllt sind.
Aus juristischer Sicht sind bei einem Kassenbon meist auch nicht die Anforderungen einer Rechnung gemäß § 14 UStG gegeben, da personalisierte Daten des Käufers (Name und Anschrift) sowie eine Rechnungsnummer in der Regel nicht enthalten sind. Bis zu einem Warenwert von 150 Euro gilt der Kassenzettel als Kleinbetragsrechnung, sofern die Anforderungendes § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (Name, Anschrift, Ausstellungsdatum und Warenbeschreibung) erfüllt sind.

Was muss gesetzlich auf einem Kassenbon stehen?

Folgende Angaben muss ein Kassenbeleg zwingend enthalten:

  • Name und Anschrift des Geschäftes
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
  • Warenbeschreibung
  • Preis der Ware (im Einzelhandel Bruttopreis, ansonsten Netto-Warenwert)
  • separate Umsatzsteuerausweisung nach MwSt.-Satz 7 % bzw. 19 %)
  • Datum und Uhrzeit
  • ggf. auch Name des Verkäufers

Den jeweiligen Mehrwertsteuersatz erkennt man an einer zusätzlichen Ziffer oder einem Buchstaben hinter dem Preis der Ware (1 oder 2 bzw. A oder B für 19 oder 7 %).

Was versteht man unter einem „sprechenden Kassenbon?

Unter einem sprechenden Kassenbon oder Bewirtungsbeleg versteht man Belege, auf denen die Artikelbezeichnungen im Klartext ersichtlich sind. In früheren Zeiten mit einfachen Registrierkassen enthielt der Kassenzettel lediglich Angaben zur Warengruppe (z. B. Süßwaren) mit der dazugehörenden Preisangabe. Somit war nicht ersichtlich, wofür genau das Geld ausgegeben wurde, was bei Bedarf die Ausstellung einer zusätzlichen Quittung mit genauer Nennung der Ware oder Dienstleistung erforderlich machte.
Moderne Kassensysteme ermöglichen die Angaben der exakten Warenbezeichnung auf dem Kassenbon, da die Daten nach dem Scanvorgang direkt aus der Datenbank eines Warenwirtschaftssystems abgerufen werden können. Ggf. ermöglicht auch das Eingeben einer Warennummer an der Kasse den Abruf der genauen Artikelbezeichnung für den Bondruck (häufig verkaufte Artikel haben kurze Nummern, „Ladenhüter“ meist längere Nummern).

Was heißt eigentlich „Kassenbon“ auf Englisch?

Im anglo-amerikanischen Sprachraum sind für den Kassenbon die Begriffe „receipt“ oder auch „sales check“ gebräuchlich, in den USA hört man auch oft die Bezeichnung „sales slip“. Im kaufmännischen Handel nennt man den Kassenbeleg auch „till receipt“.

Aufbewahrungsfristen und Umtausch mit Kassenbon

Kassenbons sollten – ähnlich wie Kaufverträge – mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Dies entspricht den gesetzlichen Garantie- bzw. Gewährleistungsfristen. Sollte eine vertraglich längere Gewährleistungsdauer festgelegt sein, sollte man den Kassenbon entsprechend länger verwahren. Natürlich ist es nicht notwendig, diese Fristen bei Verbrauchsgütern einzuhalten, aber für eventuelle Reklamationen ist der Kaufbeleg immer hilfreich.

Umtauschrecht mit Kassenbon – ein Mythos

Im Gegensatz zu landläufigen Kundenmeinungen gibt es kein generelles 14-tägiges Umtauschrecht – auch nicht mit Kassenbon. So hat man beispielsweise kein Recht auf Wandlung, nur weil einem die Farbe eines Kleidungsstückes nicht gefällt oder einem Beschenkten die Kleidung nicht passt. Ein solches Recht gilt grundsätzlich nur im Versandhandel, da man hier nicht die Möglichkeit hat, die Ware vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen.
Das Umtauschrecht gilt nur dann, wenn die Ware beschädigt ist oder Mängel enthält. Allerdings zeigen sich viele Handelshäuser kulant, um Kundenerwartungen nicht zu enttäuschen. Wer als Kunde mit entsprechender Vehemenz auftritt, dem zeigen sich Verkäufer gegenüber meist einsichtig und tauschen die Ware gegen Gutschein oder Geld, vorausgesetzt, die Ware ist unbeschädigt und es liegt ein Kassenbon vor. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht!

Reklamation ohne Kassenbon – geht das?

Knapp und präzise: ja! Im Gegensatz zum oben beschriebenen Fall des Umtausches auf Kulanzbasis können mängelbehaftete Waren auch ohne Vorlage des Kassenbons umgetauscht werden. Manche Händler versuchen, in ihren AGBs Umtauschmöglichkeiten zu erschweren, in dem sie z. B. voraussetzen, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgegeben und ein Kassenbon vorliegen müsse.
Der Passus der Originalverpackung entbehrt jeglicher juristischen Grundlage. Wenn bei einer Reklamation kein Kassenbeleg mehr vorgewiesen kann, reicht auch ein Auszug einer Kreditkartenabrechnung als Kaufnachweis. Notfalls kann auch ein Zeuge hinzugezogen werden, der bestätigen kann, dass die Ware dort gekauft wurde. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, gibt es auch die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung über den Kauf der Ware abzugeben.

Der Kassenzettel-Trick

Folgende Anmerkungen sollen das Bewusstsein dafür stärken, mit einem Kassenbon sorgsam umzugehen und diesen nicht achtlos herumliegen zu lassen oder wegzuwerfen. Trickbetrüger machen sich im Ausgangsbereich von Supermärkten oder Einkaufszentren auf die Suche nach liegengelassenen Kassenzetteln von gekauften Waren. Mit diesen folgen sie dann dem Käufer und behaupten, die Ware gehöre ihnen. Der rechtmäßige Käufer kann natürlich nicht das Gegenteil beweisen und die herbeigerufene Polizei wird aufgrund der Beweislage den Einkauf dem Betrüger zusprechen.
Eine weitere Masche besteht darin, dass sich Betrüger Kassenzettel mit zeitnahem Aufdruck von Datum und Uhrzeit aneignen, mit diesem sich die gleichen Waren aus dem Markt zusammensuchen und im Kassenbereich anhand des vorliegenden Kassenzettels behaupten, die Ware bereits bezahlt zu haben. Daraus lernen wir: Das Wort „KassenBELEG“ ist unbedingt wörtlich zu nehmen und dokumentiert den rechtmäßigen Erwerb einer Ware.

Richtige Aufbewahrung von Kassenbons

Kassenbelege werden häufig auf Thermopapier ausgedruckt. Das hat für den Handel mehrere Vorteile: Die Drucker sind günstig im Unterhalt und benötigen keine farblichen Verbrauchsmaterialien wie Tinte oder Farbbänder.
Jedoch sind solche Kassenbons oft bereits nach einigen Wochen nicht mehr lesbar. Deshalb ist es sinnvoll, sich insbesondere für hochpreisige und langlebige Güter eine zusätzliche Quittung auf Normalpapier ausstellen zu lassen. Des Weiteren kann man sich auch selbst eine Kopie des Kassenbons auf langlebigem Papier anfertigen.

Als Verbraucher kann man selbst dafür sorgen, dass Kassenbons nicht so schnell verblassen. Dazu folgende Tipps:

  • Kassenbons auf Thermopapier sind licht- und wärmeempfindlich. Daher sollten Kaufbelege für langlebige Güter möglichst dunkel verwahrt werden, z. B. in einer Schachtel.
  • Achten Sie auch darauf sie nicht mit Fetten, Lösungsmittel oder Desinfektionsmittel in Kontakt zu bringen, da sie den Druck unlesbar machen.
  • Auf keinen Fall sollten Thermo-Kassenbons von Thermorollen in Klarsichthüllen aufbewahrt werden. Diese enthalten häufig Weichmacher, die das Thermopapier zersetzen können.
  • Auch Geldbörsen aus Leder sind kein geeigneter Aufbewahrungsort für Kassenzettel aus Thermopapier – die Gerbstoffe des Leders greifen das Beschichtungsmaterial an, so dass der Bon-Aufdruck schon nach kurzer Zeit nicht mehr lesbar ist. Die am meisten verwendeten Rollen aus Thermopapier sind die Thermorollen 80x80x12.

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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Kassenrollen die Materialkunde

Kassenrollen – eine kleine Materialkunde

 Wir alle haben als Konsumenten des Einzelhandels täglich Kassenbons in der Hand – ob beim örtlichen Supermarkt oder Discounter, an der Tankstelle oder der Postagentur. Diese kleinen bedruckten Zettelchen entstammen allesamt von Bonrollen, die seit Ende der 90er Jahre mehrheitlich aus Thermopapier bestehen. Gelegentlich findet man immer noch Kassensysteme, die ihre Bons auf herkömmlichem Rollenpapier drucken – deutlich erkennbar an der Geräuschentwicklung während des Druckvorgangs. In diesem Beitrag haben wir allerlei Daten, Fakten und Wissenswertes rund um das Thema Kassenrollen sowie Thermorollen zusammengestellt.

Was sind Kassenrollen?

Die Endlosrollen heutiger Kassensysteme bestehen aus Thermopapier, die meistens eine Breite von 57 oder 80 mm aufweisen. Das Problem dieses Materials besteht darin, dass die aufgedruckte Schrift unter Wärme- und Lichteinfluss allmählich verblasst und das Thermopapier durch bestimmte Klebstoffe aufgelöst werden kann. Es gibt aber auch spezielle Thermorollen, die die buchhalterische Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren überstehen – sachgemäße Lagerung vorausgesetzt.

Was haben die Maße zu bedeuten?

Die Angaben zu den Rollenmaßen sorgen häufig für Irritationen. In den Produktbeschreibungen für eine Thermorolle 58mm findet man z. B. Daten wie „58/100m/12“. Das lässt immerhin schon erahnen, wie lang das aufgewickelte Papier ist. Ob aber die Rolle tatsächlich in die eigene Kasse passt, geht daraus nicht schlüssig hervor. Folgende Kassenrollen-Maße sind relevant:

– Rollenbreite
– Rollendurchmesser
– Kerndurchmesser
– Rollenlänge in Metern

In dieser Reihenfolge werden die Maße angegeben, also z. B. „58/62/12 (50 m)“. Der maximale Rollendurchmesser, der für den eigenen Bondrucker passt, geht aus dem Handbuch des Druckers hervor. Der Kerndurchmesser spielt bei den meisten aktuellen Bondruckern keine Rolle mehr, weil die Kassenrolle einfach in das Druckfach gelegt wird und nicht auf einem Dorn oder einer Achse befestigt wird.

Wie wird das Papiergewicht bzw. die Papierstärke gemessen?

Kassenrollen-Papier ist in unterschiedlichen Stärken erhältlich. Daraus ergibt sich das Papiergewicht. Diesen Wert gibt man in der Maßeinheit g/m² an und wird auch als Grammatur bezeichnet. Papier mit einer geringeren Grammatur ist dünner, somit kann bei gleichem Rollendurchmesser mehr Papier aufgewickelt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Normalpapierrolle und einer Thermorolle?

Herkömmliche Kassenpapierrollen bestehen aus konventionellem Endlospapier, das mit einem Nadel- oder Tintenstrahldrucker bedruckt wird. Es weist also im Gegensatz zu Thermorollen keine Spezialbeschichtung auf. Der Druck auf Normalpapierrollen ist nahezu unbegrenzt haltbar.

Kassenbondruck im Thermodirektverfahren – die Vorteile

Für den Druck von Kassenbons im Thermoverfahren werden keine Farbmittel wie Farbbänder oder Tonerkartuschen benötigt. Beim Thermodirektdruck wird ein spezielles Thermopapier mittels eines Druckkopfes punktuell an den Stellen erhitzt, an denen später der zu druckende Text oder auch eine Grafik erscheinen soll. Die Beschichtung des Thermopapiers färbt sich bei Erwärmung schwarz ein. Der so erstellte Ausdruck ist sehr gut für den kurzzeitigen Gebrauch geeignet und ist daher insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie sehr beliebt. Auch der Druck von Brief- und Paketwertmarken bietet sich auf diesem Wege an. Dadurch, dass keinerlei Farbmittel als Verbrauchsmaterialien zum Einsatz kommen, ist diese Form des Bondrucks sehr kostengünstig, zumal die günstige Anschaffung von Kassensystemen mit Bondruckern im Thermoverfahren eine einmalige Investition darstellt. Da ein Thermodrucker nur sehr wenige bewegliche Teile enthält, ist eine wesentlich höhere Lebensdauer gewährleistet als bei herkömmlichen Nadel- oder Tintendruckern.

Wie funktioniert der Druck auf Thermopapier?

Die Funktionsweise des Thermodrucks besteht darin, dass beschichtetes Thermopapier an einem Thermodruckkopf, der auch als Thermokamm bezeichnet wird, vorbeibewegt wird. Deshalb findet man einfache Thermodirektdrucker gelegentlich auch unter der Bezeichnung „Thermokammdrucker“. Der Druckkopf selbst besteht aus vielen kleinen Heizelementen, die von einer Software angesteuert sehr kurzzeitig aufgeheizt werden können. Somit wird eine hohe Druckauflösung gewährleistet, die abhängig von der Anzahl der Heizelemente ist. Grundsätzlich sind bei diesem Verfahren nur einfarbige Drucke möglich, da es nur Schwarz oder Weiß gibt – Graustufen werden gerastert dargestellt. Es gibt allerdings auch mehrfach beschichtetes Papier, das durch unterschiedliche Temperaturen der Heizelemente einen Ausdruck mit zwei oder drei Farben zulässt.

Warum verblasst Thermopapier?

Herkömmliches Thermopapier ist licht- und temperaturempfindlich. Das ist auch der Grund, warum manche Kaufbelege, Bewirtungsbelege und Tankzettel bereits nach drei bis sechs Monaten kaum noch lesbar sind. Einige Finanzbehörden verlangen deshalb beständige Kopien von Kassenbons aus Thermodruckern. Bei Verwendung geeigneter Thermopapiere sind jedoch bei licht- und wärmegeschützter Lagerung die Ausdrucke auch noch nach vielen Jahren lesbar. Aktuelle Kassenrollen für Thermodrucker haben verbesserte Rezepturen der Beschichtung, welche für eine höhere Resistenz gegenüber Umwelteinflüssen sorgen. Des Weiteren weisen hochqualitative Thermodruck-Papierrollen eine Schutzschicht (Topcoat) auf.

Wie sollte man Thermo-Kassenbons NICHT aufbewahren?

Ausdrucke auf Thermopapier verblassen insbesondere bei Wärmeeinwirkung. Somit verbietet sich eine Aufbewahrung in direktem Sonnenlicht oder auf der Heizung von selbst. Aber auch verschiedene Stoffe greifen das Thermopapier an. Wer einmal versucht hat, einen zerrissenen Kassenbon mit Flüssigkleber oder Klebestreifen zu reparieren, hat es bereits erlebt: der Kassenbon löst sich auf. Auch sollte man Kaufbelege aus dem Thermodrucker nicht in eine Klarsichthülle legen. Diese enthalten häufig chemische Weichmacher, die ebenfalls das Thermopapier angreifen können. Und selbst ein Lederportmonee ist ein denkbar ungeeigneter Aufbewahrungsort – die Gerbstoffe des Leders sind ein natürlicher Feind von Thermo-Kassenzetteln.

Woran erkennt man Thermopapier?

Um auf Thermopapier basierende Kassenbons zu identifizieren, gibt es einen simplen Test: die Nagelprobe. Man drückt einfach einen Fingernagel auf das Papier und zieht ihn ein kleines Stück darüber. Wenn man dann einen grauen oder schwarzen Strich sieht, hat man es mit Thermopapier zu tun. Diesen Test sollte man wegen der intensiven Berührung mit dem umstrittenen Material nicht zu häufig durchführen. Rein optisch erkennt man Thermopapier bereits daran, dass es sehr glatt und ein wenig glänzend erscheint. Außerdem ist Thermopapier meistens nur einseitig beschichtet – die Rückseite hat eine abweichende Oberfläche. Ein weiteres Indiz für Thermopapier ist, dass es sehr leichtgewichtig und dünn ist, so wie man es von den Kassenbons vieler Supermarkt- und Discounterketten her kennt.

Wie giftig ist Thermopapier?

Thermo-Kassenbons enthalten häufig die umstrittenen Substanzen Bisphenol A in Thermorollen (BPA) und Bisphenol S (BPS), bei denen Fachleute ausdrücklich vor Gesundheitsschäden warnen. Wir als Firma bonro.de warnen ausdrücklich vor vermeintlich bisphenolfreien Rollen aus nicht bestätigten Quellen. Bonro.de fertig seine Rollen ausschließlich mit in Deutschland produziertem Thermopapier. Die Grenzwerte für Bisphenol A werden auch nach der Absenkung durch das Bundes Umwelt Amt immer noch bei weitem unterboten.

 

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Kassensysteme eine Übersicht

Kassensysteme sind seit geraumer Zeit nicht mehr aus Einzelhandel und Gastronomie wegzudenken und haben in modernen Betrieben die klassische mechanische
Registrierkasse ersetzt. Anfang der 90er Jahre fanden erste Kassen-PC-Systeme Verbreitung, die auf gängigen Betriebssystemen wie DOS, Windows und OS/2 liefen. In die heuteigen Kassensystemen kommen herkömliche Thermorollen, eingie haben aber noch ältere Modelle und müssen somit noch auf die guten alten Kassenrollen zurückgreifen.

Ziel war es, eine vereinfachte Datenübernahme der Kasse mit der Finanzbuchhaltung zu schaffen. Heutige Kassensysteme laufen häufig auf einem proprietären Betriebssystem, bei denen die erfassten Daten entweder auf einem internen Datenträger gespeichert werden oder aber per Datenübermittlung (Internet oder geschützte Datenleitung) extern archiviert werden.

Was ist ein Kassensystem?

Die Peripherie besteht bei aktuellen Kassensystemen aus einem Belegdrucker und einem Touchscreen zur Datenerfassung.
Touchscreens gibt es sowohl als Split (vom Rechner getrenntes Display) als auch als All-in-One-Geräte (Komplettgerät in einer Einheit).
Hinzu kommen Barcodescanner sowie Kartenlesegeräte für Kredit- und Kundenkarten. Weiterhin kommt – je nach Einsatzgebiet und Branche – ein Kundendisplay zum Einsatz.

PC-tastaturgesteuerte Systeme haben in manchen Bereichen bereits ausgedient. Insbesondere Tastaturen und kabelgebundene Mäuse der PC-Kassen früherer Jahre haben sich als nicht praxistauglich erwiesen, da sie dem rauen Alltag vor allem in Gastronomiebetrieben als Gastronomie Kassen nicht gewachsen waren.
Außerdem kam der immense Stromverbrauch eines PCs als Kostenfaktor zum Tragen, der den einer herkömmlichen Registrierkasse bei Weitem überstieg.
Daher war es seinerzeit schwierig, die Vorteile eines Kassen-PCs zu vermitteln.

Mittlerweile ist die Hardware von PC-Kassensystemen auf ihren Einsatz hin optimiert:
Der Stromverbrauch wurde auf ein Minimum reduziert, die Wärmeentwicklung durch energieeffiziente Prozessoren herabgesetzt und Geräuschentwicklungen durch Lüfter gehören der Vergangenheit an.

Was kostet ein Kassensystem?

Das Kostenspektrum für Kassensysteme ist weit gefächert.
Einfachere Systeme für den Einzelhandel sind etwa ab 1.300 EUR zu haben,
nach oben sind – je nach Art, Funktionsumfang und Komfort – keine Grenzen gesetzt.
Bei reinen PC-Kassen fallen in der Regel nur die Anschaffungskosten für die Software sowie Peripheriegeräte an (bereits vorhandener PC vorausgesetzt),
da der Kauf von Kassenhardware entfällt.

Folgende Komponenten spielen bei der Preisgestaltung eine Rolle:

  • Umfang und Art der Kassensoftware
  • Kassenhardware plus Peripherie
  • Weiteres Zubehör wie Kundendisplays
  • Kosten für Serviceprovider und Support (z. B. Fernwartung)

Folgende Vorteile sprechen für den Einsatz eines modernen Kassensystems:

  • Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung und zum Warenwirtschaftssystem
  • Erweiterte Verwaltungsmöglichkeiten und Erleichterungen bei Verwaltungsabläufen wie Umsatzverfolgung, Kalkulation, Umsatzoptimierung usw.
  • Branchenspezifische Funktionalitäten wie z. B. Reservierungen und Tischmanagement für Hotels und Restaurants
  • Optimierte Arbeitsprozesse für das Personal
  • Erfassung von Kundendaten und -vorlieben mittels Kundenkarten
  • Berichts- und Analyse-Funktionen
  • Optimierung eines Lagerbestand-Managements im Einzelhandel
  • Backoffice-Integration

Was für Kassensysteme gibt es?

Im Wesentlichen gibt es drei Typen von Kassensystemen: elektronische Registrierkassen, PC-Kassen und handelsspezifische PointOfSale-Systeme.
Diese Kassensysteme laufen mit branchenspezifischer Software unter Betriebssystemen wie Windows, Linux, MacOS oder Android.
Die erfassten Zahlungsvorgänge werden dabei primär auf einem internen Datenträger gespeichert. Somit ist die Möglichkeit gegeben,
alle Buchungen ordnungsgemäß elektronisch zu speichern sowie dem Finanzamt die relevanten Daten per Datenexport zur Verfügung zu stellen.

Was muss ein Kassensystem können?

Ab 2016 gelten neue Vorschriften für Registrierkassen, nach denen diese die Daten künftig elektronisch aufbewahren müssen.
Bereits 2011 hat das Bundesfinanzministerium neue Regelungen erlassen, welche unter dem Titel „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“
spätestens am  31.12.2016 wird das Fiskalgesetz in Kraft treten. Das Aufbewahren von Papierbelegen des Tagesabschlusses genügt den neuen Anforderungen dann nicht mehr.

Auch interessant: Bewirtungsbelege richtig erstellen – Ein Leitfaden
Bis dahin gilt noch eine Übergangsfrist, die es Handelsunternehmen und Gastronomiebetrieben ermöglicht,
die digitale Kasse auf die künftig geltenden Bestimmungen anzupassen und ggf. zu erweitern. Aus diesem Grund rücken Kassensysteme derzeit verstärkt in das Blickfeld von Prüfungen und Kontrollen des Finanzamtes.
Händlern, die sich nicht auf die neuen Bestimmungen einstellen, drohen künftig möglicherweise Nachzahlungen ans Finanzamt, da Einnahmen und Gewinn geschätzt werden. Außerdem ist es erforderlich, dass die elektronisch erstellten Buchungen während der Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren ständig verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar sein müssen. Des Weiteren müssen die Daten manipulationssicher gespeichert sein, d. h. jede Änderung und jedes Storno muss nachvollziehbar sein.

Wie funktioniert ein Kassensystem?

Ein Ausstattungsmerkmal moderner Kassensysteme ist die Speicherung der Kassendaten bei einem externen Servicedienstleister in der Cloud.
Dies ermöglicht wiederum ein modernes webbasiertes Kassensystem, das die Bedienung in einem Browser (z. B. standortunabhängig auf einem Notebook oder Tablet-PC) ermöglicht. Das erleichtert die hardwareunabhängige Datenspeicherung – die Sorge um defekte Datenträger wie Festplatten gehört der Vergangenheit an. Des Weiteren wird der Fernzugriff auf die Kassendaten erleichtert.

Remote-Support durch Direktzugriff seitens des Herstellers und das automatisierte Einspielen von Software-Updates hilft, Kosten zu senken. Hierbei ist allerdings eine stabile Internetverbindung zwingend notwendig und setzt das Vertrauen des Händlers oder Gastwirtes voraus, empfindliche Geschäftsdaten einem Drittanbieter zu überlassen. Darüber hinaus gilt es, die strengen Datenschutzbestimmungen in Deutschland zu beachten.

Wie Hacker die bargeldlosen Kassensysteme im Einzelhandel knacken

Bereits 2012 hat das ARD-Magazin „Monitor“ über systembedingte Sicherheitslücken bei Kassensystemen berichtet, bei denen sich Hacker Zugriff auf per LAN vernetzte Kassensysteme und deren Kartenterminals verschafft hatten.
Dabei konnten große Mengen an EC-Kartendaten inklusive PINs erbeutet werden. Das zeigt einmal mehr, wie angreifbar Kassensysteme sind, die ihre Daten über das Internet übertragen.

Eine Verschlüsselung der Daten per SSL und der Datenträger bei einem externen Dienstleister ist natürlich oberste Pflicht, jedoch zeigt die Erfahrung, dass eine Software niemals völlig fehlerfrei sein kann und somit immer wieder Sicherheitslücken auftauchen.

Bis diese Sicherheitslücken vom Hersteller geschlossen sind, kann eine gewisse Zeit vergehen, die sich Hacker für kriminelle Machenschaften nutzbar machen können.
Somit sollte man bei der Neuanschaffung eines Kassensystems darauf achten, dass der Hersteller bereits lange am Markt ist und ein Mindestmaß an Erfahrung bei der Entwicklung von Hard- und Software vorweisen kann.

Eine gewisse Sicherheit bieten leitungsgebundene Systeme, bei denen die Daten über eigene und weitestgehend geschützte Datenleitungen verfügen.
Dieses Ausstattungsmerkmal ist jedoch wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden, sofern eigene Leitungen zur Datenfernübertragung angemietet werden müssen.

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Kassenrollen Kassensysteme

Bpa > Schadet Bisphenol A in Thermorollen der Gesundheit?

In unserem Beitrag zur Kassenrollen Materialkunde hatten wir bereits auf die möglichen Auswirkungen der Basischemikalie Bisphenol A auf die Gesundheit hingewiesen. Auch in Umweltfachkreisen ist dieser Stoff höchst umstritten. Im Folgenden tragen wir einige Fakten über Bisphenol A zusammen und klären darüber auf, wie gefährlich oder schädlich dieser Stoff, mit dem wir täglich in Berührung kommen, tatsächlich ist.

Was ist Bisphenol A?

Bisphenol A (BPA) wird aus der Kondensation von Phenol und Aceton gewonnen und dient vorzugsweise als Grundstoff zur Synthese von polymeren Kunststoffen auf der Basis von Epoxidharzen, Polyestern und Polykarbonaten. Außerdem wird BPA als Antioxidans in Weichmachern verwendet. Kunststoffe aus Polykarbonaten weisen eine hohe Festigkeit und Härte auf und gelten somit als „unkaputtbar“. Darüber hinaus zeichnet sich der Werkstoff durch sehr gute elektrisch isolierende Eigenschaften und eine hohe Witterungsbeständigkeit aus. Daher hat Bisphenol A eine große technische und wirtschaftliche Bedeutung. Große Bekanntheit erlangte der Stoff als Bestandteil des Beschichtungsmaterials auf Thermopapieren wie Bonrollen oder Thermorollen und Telefax-Rollen.

BPA wurde erstmals im Jahr 1891 synthetisiert. In den 1930er Jahren fanden Tierbiologen heraus, dass Bisphenol A eine Wirkung ähnlich des weiblichen Sexualhormons Östrogen aufweist, nachdem man dafür einen Ersatzstoff suchte, weil die Östrogen-Gewinnung aus dem Urin trächtiger Stuten zu kostenintensiv wurde. Später fand man jedoch wiederum wirkungsvollere Östrogen-Ersatzstoffe, sodass BPA nicht mehr zur hormonellen Therapierung eingesetzt wurde.

Wie erkennt man Bisphenol A?

BPA wird in vielen Produkten als Weichmacher eingesetzt, so z. B. bis vor einigen Jahren auch an den Gummisaugern von Babyflaschen. Der Verkauf dieser wurde inzwischen eingestellt. Aber wie erkennt man Bisphenol-A-haltige Gegenstände im Alltag? Schließlich muss die Verwendung von BPA in Verpackungen und Gefäßen nicht zwingend gekennzeichnet werden. In PET-Flaschen ist Bisphenol A definitiv nicht enthalten. Zwar hat man vor einiger Zeit in Mineralwasser, das in solchen Flaschen verkauft wurde, BPA nachgewiesen, jedoch geht man davon aus, dass die Chemikalie nicht von der Flasche selbst stammte, sondern durch zuvor verwendete Kunststoffbehälter in das Wasser gelangt war. Der genauen Ursache gehen Forscher weiterhin auf den Grund. Als weiteren Anhaltspunkt für enthaltenes BPA gilt die Abkürzung „PC“ – dieses Kürzel steht für Polycarbonat und weist damit auf Bisphenol A hin. Sollte der Recyclingcode „7“ auf der Verpackung zu finden sein, kann davon ausgegangen werden, dass auch hier Bisphenol A als Weichmacher zum Einsatz kam. Im Handel wurden allerdings auch bereits Produkte gesichtet, die mit der Kennzeichnung „BPA-frei“, „BPA-free“ oder „ohne BPA“ beworben werden. Diese Hinweise werden meist durch Aufkleber versehen, die einen entsprechenden Schriftzug tragen.

Produzierte und verbrauchte Mengen

Die weltweite Chemieindustrie produzierte im Jahr 2006 rund 3,8 Millionen Tonnen Bisphenol A. Auf die damaligen EU-Länder entfielen dabei fast ein Drittel der Weltproduktion, wobei wiederum auf Deutschland mit 840.000 Tonnen rund 70 Prozent der europäischen Produktion fiel. In Europa wird der weitaus größte Teil zu Polycarbonaten (80 %) verarbeitet, ein weiterer Teil entfällt auf Epoxidharze (18 %) für Lacke und Beschichtungen. Lediglich 2 % der Gesamtproduktion entfallen auf Produkte wie Thermopapierbeschichtungen, PVC-Verarbeitung und Kunstharze.

BPA im Alltag

Dass wir durch Kassenbons und anderen thermopapierbasierenden Anwendungen täglich mit Bisphenol A in Berührung kommen, haben wir bereits mehrfach erwähnt. Jedoch findet man den Stoff auch in vielen weiteren kunststoffbasierten Materialien in Alltagsgegenständen. So wird BPA in der Kunststoffinnenbeschichtung von Lebensmitteldosen verwendet. Bis vor wenigen Jahren wurden Babyfläschchen hergestellt, in denen BPA nachgewiesen wurde. Das Umweltbundesamt hatte bereits im Jahr 2001 vor Babyflaschen, die BPA enthielten, gewarnt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erließ schließlich im Jahr 2011 ein Verkaufsverbot solcher Artikel.

Umweltschutzorganisationen bezeichnen Bisphenol A auch als „Wohngift“, kommt es doch in Form von Epoxidharzen u. a. in Bodenbelägen, Möbelbeschichtungen und Lacken vor. Weiterhin findet man Polykarbonat-Kunststoffe in mikrowellenfestem Geschirr und in Kunstglas. Außerdem gibt es alltägliche Berührungen mit Gegenständen wie Motorradhelme, Brillengläser, Gehäuse von elektronischen Geräten (Mobiltelefone, Kaffeemaschinen, Wasserkocher usw.), ebenso in Verbundwerkstoffen, wie sie z. B. in Surfbrettern und Tennisschlägern Verwendung finden. Selbst medizinische Geräte enthalten Polykarbonat und somit Bisphenol A. In einer Studie aus dem Jahr 2001 wurde BPA im Hausstaub in deutlichen Mengen nachgewiesen. Außerdem fanden Umweltverbände Bisphenol A oder auch daraus abgeleitete Substanzen in Aluminiumflaschen und in Getränkedosen mit Innenbeschichtung. Selbst in Nagellacken, Schwimmhilfen und Gartenschläuchen gab es Nachweise für den Einsatz von BPA. Weiterhin kommt Bisphenol A In PVC-basierenden Kunststoffen vor und dient dazu, den Alterungsprozess von Weich-PVC beispielsweise in Autoreifen zu verlangsamen. In Bremsflüssigkeiten wird es als Stabilisator verwendet und sorgt somit für eine längere Haltbarkeit.

Die uns besonders interessierenden Thermopapiere sind Spezialpapiere, bei denen während des Druckvorgangs die Übertragung von Hitze zu einer chemischen Reaktion führt, die für die Schwärzung des Papiers sorgt. Bei diesem Vorgang dient Bisphenol
A neben dem eigentlichen Farbstoff als Entwicklersubstanz. BPA ist die weltweit am häufigsten eingesetzte Farbentwicklungskomponente in Thermopapier.

Gesundheitliche Risiken

Viele Arten von Thermo Kassenrollen enthalten Bisphenol A in der Beschichtung. Über Hautkontakt gelangt dieser Stoff in den Blutkreislauf. So wurde eine eindeutig erhöhte BPA-Belastung von Supermarkt-Kassiererinnen nachgewiesen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (ESFA) stellte 2015 eine neue Bewertung des Belastungsgrades von Bisphenol A vor. Danach stellt der Stoff nach der aktuellen Verbraucherexposition für keine Personengruppe ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar – dies gilt auch für ungeborene Kinder sowie Kleinkinder. Sowohl über die Nahrungsaufnahme als auch durch Umwelteinflüsse wie Hausstaub, Kosmetika oder Thermopapier liegt die durchschnittliche Belastung weit unterhalb der sicheren Obergrenze. Außerdem wurde der Grenzwert der täglichen unbedenklichen Aufnahmemenge in Höhe von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht auf 4 µg/kg Körpergewicht/Tag herabgesetzt. Zuvor hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz) festgestellt, dass unter Berücksichtigung mehrerer Studien kein Anlass besteht, den bis dahin von der ESFA festgelegten Unbedenklichkeitswert von 50 µg/kg Körpergewicht/Tag zu senken, da mit diesem Grenzwert keine gesundheitlichen Bedenken für Verbraucher bestünden. Das Umweltbundesamt war jedoch weiterhin anderer Auffassung und hat den aktuell geltenden Wert in Höhe von 4 µg/kg Korpergewicht/Tag festgelegt. Weitere Informationen zu neuen Grenzwerten finden Sie in unserem Artikel Neue Grenzwerte für Bisphenol A in Thermorollen.

Auch wenn die Gefährdung von BPA von Organisationen und Behörden kontrovers diskutiert wird, so ist eine tatsächliche Gesundheitsgefährdung des Menschen bei sachgemäßer Handhabung des Stoffes nicht gegeben. Dennoch waren diese für den Menschen unbedenklichen Mengen bei Tierversuchen in der Lage, ernsthafte Schäden hervorzurrufen. Bisphenol A wirkt hormonell, und hormonell wirkende Stoffe können bei ausreichender Konzentration im Körper das Hormonsystem nachhaltig verändern sowie die embryonale Entwicklung stören. Auch Beeinträchtigungen bei der Fortpflanzung sind möglich. Ähnlich wie natürliche Hormone docken eine Reihe dieser Stoffe an die Rezeptoren für die natürlichen Hormone an und verstärken oder hemmen die Wirkung dieser Rezeptoren. So wurde z. B. beobachtet, dass Fische zunehmend verweiblichen, wenn sie Stoffe aufnehmen, die den Rezeptor des Östrogens aktivieren. Diese Wirkung konnte im Fall von Bisphenol A eindeutig nachgewiesen werden. Eine große Anzahl von Untersuchungen zeigten, dass bereits niedrige BPA-Konzentrationen Lernvermögen, Verhalten und bestimmte Hirnstrukturen vor allem bei den Nachkommen der untersuchten Tiere verändern. Diese Versuchsergebnisse legten den Verdacht nahe, dass Bisphenol A die Gehirn- und Organentwicklung auch beim Menschen beeinflussen könnte.

Bei humanmedizinischen Untersuchungen hat man festgestellt, dass Bisphenol A vereinzelt zu erhöhter allergener Sensibilisierung führt. Neuere Studien haben Zusammenhänge zwischen der Belastung mit Bisphenol A und Störungen in der Entwicklung sowie Krankheiten aufgezeigt. So fällt auf, dass Männer, die in BPA verarbeiteten Unternehmen tätig sind, vermehrt unter Potenzschwäche leiden, obwohl der nachgewiesene Bisphenol-Gehalt im Blut der untersuchten Männer unterhalb des Grenzwertes lag, der von der EFSA als unbedenklich betrachtet wird. Dagegen wurden bei Frauen, die in der Arbeitswelt mit Bisphenol A in Berührung kamen, keinerlei sexuelle Störungen festgestellt. Lediglich fielen Töchter von BPA-belasteten Frauen im Kleinkindalter durch ein aggressiveres Verhalten auf.

Aufnahme von BPA in den Körper des Menschen

Bisphenol A gelangt am häufigsten durch Lebensmittel in den menschlichen Körper. Dies geschieht z. B. durch Innenbeschichtungen von Lebensmitteldosen. Hier wurden bei Messungen Konzentrationen zwischen 5 und 38 µg/kg Doseninhalt ermittelt. Des Weiteren löst sich BPA besonders leicht bei großer Hitze aus Kunststoffen. So wurde ein erhöhter Grad an Bisphenol A bei der Zubereitung von heißem Wasser in Wasserkochern festgestellt. Patienten, die medizinisch intensiv behandelt werden, geraten vermehrt mit Bisphenol A in Kontakt. Dies ist auf den Einsatz medizinischer Geräte zurückzuführen, die überwiegend aus kunststoffhaltigen Materialien bestehen. Dies ist z. B. bei Dialyseanlagen und der Ausstattung in Intensivstationen der Fall. Aber auch bei der Herstellung von Zahnfüllungen aus Kunststoff und Versiegelungsmassen werden Stoffe verwendet, welche bei oder nach einer Behandlung Bisphenol A bei oder nach einer freisetzen können

Generell kann die Aussage getroffen werden, dass praktisch jeder Mensch mit BPA in Kontakt kommt, weil polycarbonathaltige Materialien vielfältig eingesetzt werden. Diverse Studien bewerten die tägliche Aufnahmemenge für Kinder und Erwachsene im Schnitt zwischen 0,03 bis 0,07 Mikrogramm pro kg Körpergewicht und Tag.

Im Trinkwasser befindet sich der Bisphenol-A-Gehalt im kaum messbaren Bereich. Selbst in technischen Wasserspeichern, die zum Korrosionsschutz mit Epoxidharz beschichtet sind, ist BPA so gut wie nicht nachweisbar, da hier die Beschichtungen aus fest gebundenem BPA bestehen. Lediglich in nicht fachgerechten Heißwasserleitungen kann sich der Stoff in gewissen Mengen lösen.

Umwelteinflüsse durch Bisphenol A

Ein Großteil des produzierten Bisphenol A gelangt über Abwässer in die Umwelt. Hauptverursacher sind hierbei die Hersteller von Epoxidharz und Polykarbonaten. Des Weiteren sondern Thermopapier produzierende und verarbeitende Unternehmen BPA in die Umwelt ab. Der Stoff gelangt so in die kommunalen Kläranlagen. Dort ist Bisphenol A durch Mikroorganismen gut abbaubar, jedoch vorausgesetzt, dass die Abwasseranlagen mit genügend Sauerstoff versorgt sind. Bei einwandfreien Anlagen kann der Stoff innerhalb von 2 bis 17 Tagen nahezu vollständig abgebaut werden. Messungen haben ergeben, dass verschiedene Kläranlagen BPA unterschiedlich gut eliminieren. So wurden Abbauraten zwischen 61 und 98 Prozent nachgewiesen. Der verbleibende Rest gelangt in die Gewässer und verbleibt dort in geringen Restmengen.

Am Beispiel von Recyclingpapier kann die Umweltbelastung durch Bisphenol A leicht nachvollzogen werden. Altpapier enthält trotz gründlicher Sortierprozesse auch Thermopapier, welches BPA enthält. Der Thermopapier-Anteil innerhalb des Altpapier-Gesamtvolumens beträgt rund 0,1 Prozent. Durch Produkte wie Recycling-Toilettenpapier gelangt BPA in die Kläranlagen und dann – bei ungenügendem Abbau – in die Gewässer. Durch den Klärschlamm, der in einigen europäischen Ländern als Düngemittel eingesetzt wird, gelangt Bisphenol A in den Boden und somit in den Nahrungskreislauf.

Regulierende Maßnahmen durch den Gesetzgeber

Die gesetzgeberischen Maßnahmen werden zumindest bei Lebensmittelbedarfsgegenständen weitestgehend auf EU-Ebene reguliert. Daher ist der Gestaltungsspielraum für den bundesdeutschen Gesetzgeber relativ gering. Sollte sich künftig in Europa kein einheitliches Vorgehen ergeben, haben die EU-Mitgliedstaaten zumindest die Option, vorläufige Maßnahmen in Form von Verkaufsverboten oder Festlegung von Grenzwerten zu ergreifen. Dies kann dann der Fall sein, wenn neue Forschungsergebnisse oder Bewertungen zu dem Schluss führen, dass die Gesundheit des Menschen ernsthaft gefährdet ist.

Im Gegensatz zu den Lebensmittelbedarfsgegenständen wie z. B. Verpackungen oder Flaschen können bei Bedarfsgegenständen – Babyschnuller, Kassenrollen usw. – keine nationalen Verbote ausgesprochen werden, sondern lediglich die Grenzwerte modifiziert werden. Somit kann derzeit nur an die Produktverantwortung der Hersteller appelliert werden. So hat der Diskussionsstoff um die Gefahren von Bisphenol A in den USA dazu geführt, dass fünf der umsatzstärksten Produzenten von Babyfläschchen freiwillig auf die Verwendung von Polykarbonat verzichtet haben. Diesem Beispiel haben sich in Folge dessen bekanntermaßen europäische Hersteller angeschlossen.

Bisphenol A bei bonro.de

Weltweite Aufmerksamkeit erlangte Bisphenol A, nachdem eine Reihe von Medienberichten das Thema „BPA in Kassenrollen“ aufgegriffen hatten. Daraufhin hatte ein findiger Händler in den USA sämtliche Weltmarktbestände BPA-freien Papiers aufgekauft. Das Konzept ging jedoch nicht auf und das Papier fand in den Vereinigten Staaten keinen Absatzmarkt. In Europa fand der Distributor jedoch ein offenes Ohr und somit einen Markt für BPA-freies Papier. Das wiederum rief Hersteller aus Fernost auf den Plan: Produzenten aus Süd-Korea verkaufen in Europa derzeit ebenfalls Thermopapier, das als „BPA-frei“ deklariert ist. Ob das Papier aus Fernost jedoch tatsächlich die Grenzwerte einhält, unterhalb denen ein Papier als „BPA-frei“ gilt, darf zumindest angezweifelt werden. Möglicherweise wird der Ersatzstoff Bisphenol S in der Beschichtung des Papiers verwendet, dessen toxische Wirkung jedoch ähnlich umstritten ist wie die von Bisphenol A. Beim Bisphenol S wird statt des Acetons eine Schwefelsäureverbindung verwendet.

Die Menge an enthaltenem Bisphenol A der in Deutschland produzierten Thermopapiere liegt weit unterhalb der geltenden Grenzwerte. Kassenrollen für das Thermodruckverfahren aus deutscher Produktion enthalten weit weniger als 1 Prozent Bisphenol A. Aufgrund der aktuell vorliegenden Studien und Forschungsergebnisse halten wir Bisphenol-A-haltiges Thermopapier aus deutscher Produktion für unbedenklich. Deshalb verkaufen wir guten Gewissens 99,9 Prozent unserer Kassenrollen und Thermorollen, welche BPA enthalten, mit dem guten Wissen, dass die Grenzwerte für Bisphenol A unserer Produkte in jedem Fall weit unterschritten werden.

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ab dem 1. Januar 2016 in Österreich Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Da ab dem 1. Januar 2016 in Österreich eine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingeführt wird, möchten wir Sie im Folgenden einmal umfassend über alles Wesentliche auf diesem Sektor informieren. Alle genannten Gesetze gelten für und beziehen sich ausschließlich auf österreichisches Recht. Diese neuen Kassensysteme können nur noch mit Thermorollen betrieben werden.

Was bedeutet „Registrierkassenpflicht“?

Darunter wird die Verpflichtung verstanden, alle Bareinnahmen zum Zwecke der Barbewegung mit elektronischen Kassensystemen,
Registrierkassen oder sonstigen elektronischen Systemen gesondert und einzeln zu erfassen.
Dieses Gebot betrifft alle Unternehmer bei der Überschreitung der Grenzen gemäß § 131b Absatz 1 Z.2 der Bundesabgabenordnung (BAO) ab dem 1. Januar 2016.
Darüber hinaus tritt ab dem 1. Januar 2017 die Registrierkassensicherheitsverordnung für Kassensysteme in Kraft, die bestimmt,
dass ab diesem Zeitpunkt alle Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zu versehen sind.

Wen betrifft diese Verpflichtung?

Dieses Gesetz gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro
je Betrieb erzielen und die Barumsätze jährlich 7.500 Euro je Unternehmen überschreiten.

Betroffen von dieser neuen Regelung sind beispielsweise

  • Ärzte
  • Psychotherapeuten
  • Physiotherapeuten
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Land- und Forstwirte
  • Apotheker
  • Friseure
  • Die Lebensmittelbranche
  • Der Buchhandel
  • Gastronomie- und Hotelbetriebe

Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit.

Warum ist die Einführung der Registrierkassenpflicht notwendig?

Dieses Gesetz dient der Bekämpfung von Schwarzumsetzen, soll Abgabenverkürzungen verhindern und zur Herstellung der Wettbewerbsgleichheit
zwischen Unternehmern verhelfen.

Was ist eine Registrierkasse im Sinne dieses Gesetzes?

Der Gesetzgeber versteht darunter jedes elektronische Aufzeichnungssystem,
das zur Umsatzermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen genutzt und eingesetzt wird.
Registrierkassen in diesem Sinne sind auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Taxameter und Waagen mit Kassenfunktionen.

Welche Bedingungen muss die Registrierkasse zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 1. Januar 2017 erfüllen?

Ab dem 1. Januar 2016 muss jeder Unternehmer eine Registrierkasse führen,
die den Vorgaben der Kassenrichtlinie (KRL 2012) entspricht.Er muss seine Bareinnahmen mit diesem Gerät erfassen und Belege ausstellen,
die den Anforderungen des § 132a BAO entsprechen.

Ab dem 1. Januar 2017 muss die Registrierkasse darüber hinaus mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen sein,
wobei die Details in einer technischen Verordnung, der Registrierkassensicherheitsverordnung, näher geregelt sind.

Ab wann benötigen Sie, als Unternehmer in Österreich, eine Registrierkasse, wenn Ihr Betrieb schon 2015 die Grenzen überschreitet?

Die verpflichtende Nutzung einer Registrierkasse zum Zweck der Umsatzermittlung besteht mit Beginn des viertfolgenden Monats
nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Umsatzgrenzen erstmals überschritten wurde,
frühestens jedoch ab dem 1. Januar 2016. Zwei Beispiele seien hier zur Verdeutlichung angeführt:

Monatlicher Voranmeldezeitraum: Ihr Betrieb überschreitet im September 2015 oder früher die Umsatzgrenzen:
In diesem Fall besteht ab dem 1. Januar 2016 eine Registrierkassenpflicht.

Vierteljährlicher Voranmeldungszeitraum:
Ihre Firma überschreitet im November 2015 die Umsatzgrenzen: Hier fällt die Registrierkassenpflicht auf den 1. April 2016.

Ab wann entfällt die Registrierkassenpflicht, wenn die Umsatzgrenzen unterschritten werden?

Werden die Umsatzgrenzen in einem Folgejahr nicht überschritten und ist aufgrund besonderer Umstände absehbar,
beispielsweise, wenn Sie die Betriebsaufgabe planen, dass die Grenzen auch künftig nicht überschritten werden,
so entfällt die Registrierkassenpflicht gemäß § 131b BAO mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres.
Das nachfolgende Beispiel soll dies verdeutlichen:

Ab dem Jahr 2016 besteht die Registrierkassenpflicht.

Ihr Gesamtumsatz im Jahr 2017 beträgt 12.000 Euro, besteht die Pflicht zur Verwendung einer Registrierkasse auch 2017.
Wenn absehbar ist, dass auch im Jahr 2018 die Grenze von 15.000 Euro nicht überschritten wird,
dann besteht am dem 1.1.2018 keine Registrierkassenpflicht mehr.
Unabhängig davon bleiben jedoch Einzelaufzeichnungs- sowie Belegerteilungspflicht weiterhin bestehen.

Hat es Konsequenzen, wenn Sie Ihre Kasse nicht zeitgemäß aufrüsten, beziehungsweise keine Registrierkasse nutzen?

Wenn Sie ab dem 1. Januar 2016 keine Registrierkasse verwenden oder diese verfügt ab dem 1. Januar 2017 nicht über die technische Sicherheitseinrichtung,
dann wird dies als Finanzordnungswidrigkeit geahndet und Sie machen sich gemäß § 51 Abs. 1 lit. c Finanzstrafgesetz strafbar.
Es drohen Ihnen in einem solchen Fall bis zu 5.000 Euro Strafe.
Darüber hinaus führt dies nach § 163 BAO zum Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der geführten Aufzeichnungen
und Bücher und kann zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO durch die Steuerbehörde führen.
Die Kontrolle, ob die Kassen den neuen Standards entsprechen und ob dies auch verwendet werden, kontrollieren Organe des Finanzamtes.
(In Österreich: „Abgabenbehörde“).

Welche Ausnahmen gibt es bei der Registrierkassenpflicht?

Die Details sind in der Barumsatzverordnung geregelt.
Die vorgesehenen Erleichterungen betreffen folgende Geschäfte:
Für Umsätze im Freien bis 30.000 Euro Jahresumsatz auf öffentlichen Plätzen
und Straßen ohne Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten, wie dies zum Beispiel bei einem Maroni- oder Christbaumverkäufer der Fall ist.
Bestimmte Umsätze von Geschäftsbetrieben von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften, zum Beispiel kleine Feuerwehrfeste.
Warenausgaben- und Dienstleistungsautomaten bis zu einem Einzelumsatz von 20 Euro, beispielsweise Zigaretten-, Fahrausweis- und Tischfußballautomaten.
Onlineshops, da keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld unmittelbar an den Leistungsempfänger erfolgt.
Müssen Sie bei Leistungserbringung außerhalb Ihrer Betriebsstätte eine Registrierkasse mit sich führen?
In der schon erwähnten Barumsatzverordnung wurden Erleichterungen bei der zeitlichen Erfassung der Barumsätze
für so genannte „mobile Gruppen“, als Unternehmer, die ihren Service außerhalb der Betriebsstätte erbringen, festgelegt
.

Einige Beispiele:
  • Tierärzte
  • Ärzte
  • Masseure
  • Reiseleiter
  • Fremdenführer

Diese Berufsgruppen müssen keine Kasse mit sich führen, sondern können nach Leistungserbringung einen
Beleg ausstellen und die Durchschrift bei Rückkehr in die Betriebsstätte im Nachhinein ohne unnötigen Aufschub erfassen.

  • Die Höhe der Anschaffungskosten und weiteres wissenswerte rund um die neue Verordnung
  • Die Kosten für die Anschaffung beziehungsweise Umrüstung einer „normalen“ Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheitssystem werden sich voraussichtlich auf 400 Euro bis 1.000 Euro belaufen. Für diese Anschaffung respektive Umrüstung können Sie eine Prämie von 200 Euro mit der jährlichen Steuererklärung im Beilagenformular E108c beantragen. Weiterhin besteht eine unbegrenzte Absetzbarkeit Ihrer dafür getätigten Auslagen im Jahr des Erwerbs. Sie können diese Prämie je nach dem Zeitpunkt der Anschaffung, frühestens jedoch mit der Steuererklärung 2015 geltend machen. Im Zuge Ihrer Veranlagung erfolgt dann die Gutschrift auf dem Steuerkonto.
  • Die Belegerteilungsverpflichtung für den Unternehmer
  • Der Unternehmer muss über jede empfangene Barzahlung einen Beleg ausstellen, der den Anforderungen gemäß § 132a Absatz 3 BAO entspricht, eine Verpflichtung, die ab dem 1. Januar 2016 greift und zwar unabhängig vom Jahresumsatz und Betrag der Barzahlung. Abweichende Erleichterungen von dieser Vorschrift regelt die Barumsatzverordnung. Sollte der Unternehmer keinen Beleg ausstellen, stellt dies eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Absatz 1 lit. des Finanzstrafgesetzes dar, der mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
  • Die Beleg-Entgegennahme Verpflichtung für den Kunden
  • Der Kunde muss den Beleg entgegennehmen und ihn bis außerhalb der geschäftlichen Räumlichkeiten mitnehmen. Sollte der Kunde den Beleg nicht entgegen- und/oder mitnehmen, so hat dieses keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen. Jedoch ist eine Kontrolle durch Organe der Steuerbehörde möglich. Im Zuge einer Kontrolle hat der Kunde seiner Mitwirkungspflicht zu genügen.
    Umsätze im Freien
    Darunter werden Umsätze verstanden, die von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten erzielt werden und die nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden.( Beschränkungen beispielsweise in Form von Eintrittsgebühren, wie sie im Strandbad oder dem Zoo üblich sind, fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung!)
    In solchen oben genannten Fällen kann der Geschäftsmann, soweit keine Einzelaufzeichnungen geführt werden, die eine Umsatzermittlung ermöglichen, diese mithilfe eines Kassensturzes durchführen. Die weitere Voraussetzung ist, dass der Jahresumsatz pro Betrieb die Grenze von 30.000 Euro nicht überschreitet. Umsätze, die jedoch in dem Garten eines Restaurants getätigt werden, fallen nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 2 der Barumsatzverordnung. Zeitungsverkäufer in Einkaufszentren und Bahnhofshallen, deren Umsätze ihnen nicht direkt zugeordnet werden können, dürfen jedoch die Erleichterung im Sinne des § 2 Absatz 1 in Anspruch nehmen. Hier zur Verdeutlichung einige Beispiele für Umsätze im Freien:
  • Die Beförderung von Personen mit Pferdeschlitten und Kutschen
  • Christbaum-, Blumen-, Kränze- und Eisverkäufe
  • Verkäufe vom Pritschenwagen oder offenem Pickup
  • Verkäufe von im Freien stehenden Verkaufstischen wie Souvenirs oder andere Artikel
  • Verkäufe aus offenen Verkaufsbuden wie etwa beim Christkindlmarkt oder auf dem Rummelplatz
  • Ausschank im Freien unter Schirmen und Zeltdächern
    Bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro pro Betrieb ist weder einen Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- noch Belegerteilungspflicht gegeben.

    Weitere Ausnahmen

    Von diesen drei Vorschriften ausgenommen sind auch Umsätze von unentbehrlichen Hilfsbetrieben abgabenrechtlich begünstigter Körperschaften wie beispielsweise:
    Sport- und Kunstvereine
    Gewerbliche Betriebe von Körperschaften öffentlichen Recht
    Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften

    wenn diese in ihrem Rahmen Veranstaltungen durchführen, durch die Einnahmen erzielt werden. Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb im Sinne des § 45 Absatz 2 BAO liegt vor, wenn die Umsätze unmittelbar der Erreichung der begünstigten Zwecks dienen und dieser nicht auf andere Weise erreicht werden kann.
    Durch die neue Barumsatzverordnung sind darüber hinaus die Umsätze von entbehrlichen Hilfsbetrieben von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften ausgennomen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    Umsätze, die im Rahmen geselliger Veranstaltungen der Körperschaft erzielt werden und die einen Zeitraum von jährlich 48 Stunden nicht übersteigen
    Bei Auftritten von Musik- oder anderen Künstlern dürfen nicht mehr als 1.000 Euro pro Stunde für die Durchführung der Darbietungen verrechnet werden.
    Entbehrlich ist ein Hilfsbetrieb dann, wenn die durch den Betrieb erzielten Überschüsse der Förderung der begünstigten Zwecke dienen, gemäß § 45 Absatz 1 BAO. Beispielsweise fallen Pfarrfeste sowie Feuerwehrfeste zur Finanzierung der Feuerwehr-Ausrüstung unter die Barumsatzverordnung nach oben genanntem Paragraphen.

    Wie sind die Fälle bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geregelt?

    Die Registrierkassenpflicht bezieht sich nur auf betriebliche Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz aus dem Jahr 1988.
    Folglich unterliegen diese Einkünfte nicht den oben genannten Vorschriften, wobei jedoch die Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen. Die Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht bleibt jedoch davon unberührt.

    Zu guter Letzt: In eigener Sache
    Die obenstehenden Ausführungen ersetzen weder eine juristische Konsultation noch machen sie gegebenenfalls den Gang zu einem Steuerberater unnötig. Sie dienen lediglich zu Ihrer ersten Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie wegen der neuen gesetzlichen österreichischen Vorschriften spezielle Fragen haben, die Ihr Unternehmen betreffen, empfehlen wir auf jeden Fall die Beratung durch einen diesbezüglichen Spezialisten!

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Epson tm-u Drucker

Der Epson tm-u220pb

Dieser Nadel-Bondrucker punktet mit effizienter Arbeit durch starke Leistung. Während das Vorgängermodell mit nur einer Papierbreite ausgestattet war, können Sie bei den Modellen B und D auf drei Papierbreiten zurückgreifen. Dieses praktische Feature bietet Ihnen die Möglichkeit, zwischen 58, 70 und 76 Millimetern Bonrollen-Breite zu wählen. Das bedeutet für Sie, als Unternehmer, nicht nur mehr Flexibilität, sondern eventuell auch nicht unwesentliche Einsparungen, da große Handelsunternehmen mit vielen Kassenplätzen durch die Nutzung schmalerer Bonrollen deutlich Kosten einsparen können. Da im Geschäftsleben Zeit Geld ist, ist im Zusammenhang mit diesem Drucker auch die Schnelligkeit besonders erwähnenswert. Bei einer Bonrollen-Papierbreite von 76 Millimetern und 40 Zeichen pro Zeile druckt das Modell in einer Geschwindigkeit von 4,7 Zeilen pro Sekunde. Bei 30 Zeichen erhöht sich die Leistung sogar auf bis zu 6,0 Zeilen in der Sekunde.
Auch der zeitraubende und oft aufwendige Wechsel der Bonrollen kann künftig vermieden werden. Denn durch das innovative und einfache Drop-in Papierladen, können Sie und Ihre Mitarbeiter die Bonrolle in Sekundenschnelle auswechseln. Der Papierschneider bietet, je nach Bedarf der Anwender, mittels „full cut“ und „one point left cut“ zwei Optionen. Während „full cut“ den Bon sorgfältig abtrennt, schneidet „one point left cut“ den Bon nicht vollständig ab, da er an einer Ecke immer noch hängen bleibt. Dieses praktische Feature bietet vor allem in den Handelsbereichen Vorteile, in denen der Kunde den Bon nicht mitnehmen möchte. Auch verfügt dieser Nadeldrucker optional über eine zweifarbiges Farbband, das den zwei-Farbdruck in rot und schwarz ermöglicht. Diese Tatsache ermöglicht es Ihnen, Logos oder auch besondere Angebote effektiv hervorzuheben. Darüber hinaus bietet der Epson-tm-u220pb zwei Datenspeicher in Form des Benutzerspeichers mit 8 kB sowie den Logospeicher mit 128 kB zum schnellen Druck von Grafiken und Logos.

Selbstverständlich erhalten Sie zu diesen Kassensystemen und Druckern auch die dazu gehörigen Rollen: Kassenrollen-Epson.

Der Epson tm-t20

Dieser Bondrucker ist besonders zuverlässig und bedienerfreundlich. Zum Drucken können Sie 80 mm und 58 mm breite Bonrollen oder Thermorollen verwenden. Er ist als kostengünstiger Thermobondrucker besonders geeignet für Unternehmen, die hohe Ansprüche an Zuverlässigkeit sowie Qualität stellen und druckt Kassenbons (näheres zu Kassenbon Informationen) mit einer Geschwindigkeit von bis zu 150 mm pro Sekunde. Mit 8 Punkten /mm liefert er eine kontinuierlich gleich bleibend hohe Güte bei Logos sowie Grafiken. Sie können dieses Gerät sowohl vertikal als auch horizontal einsetzen, wobei es, sehr platzsparend, ideal im Einzelhandel, Lebensmittelgeschäften und Gaststätten eingesetzt werden kann. Der Drucker kann sowohl unter Windows, Linux als auch unter Mac OSX betrieben werden. Er wiegt lediglich 1,7 kg und ist mit 24 Monaten Garantie ausgestattet.

Der Epson tm-u220d

Dieser Nadeldrucker ist sozusagen die Einsteigerversion unter den TM-U220 Modellen und für die Nutzung von 76 mm breiten Bonrollen geeignet, wobei das Papierhandling denkbar einfach ist. Die Variante „d“ ist die preisgünstigste Ausführung und daher auch weder mit einer Journalfunktion noch einem automatischen Papier-Abschneider ausgestattet. Je nachdem, in welchen Bereichen Sie den Drucker nutzen möchten, sei es in der Gastronomie, Hotellerie, im Fach- oder Einzelhandel oder in Behörden, können Sie die Version unter den TM-U220 Varianten wählen, die zu Ihrem geschäftlichen Engagement passt. Seit Januar des Jahres 2004 gibt es für die D und B Serie die Wandhalterung WH-10-020, mit der Sie das D Modell auch hängend montieren können. Die Kompatibilität der Software ist ebenfalls gewährleistet, so dass Sie, sollten Sie im Besitz eines U210 Exemplars sein, dieses optional gegen den tm-u220 austauschen können, ohne dass Sie die Kassensoftware an den neuen Drucker anpassen müssen.

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Epson tm und weitere Modelle

Epson- Wie alles begann bis zum heutigen Tag

Man schrieb den18. Mai 1942, als das Unternehmen mit dem damaligen Namen „Daiwa Kogyo Ltd.“ gegründet wurde und sich mit dem von der „Seiko Uhrenmanufaktur“ ausgegliederten Werk in der japanischen Stadt Suwa zur „Suwa Seikosha Co. Ltd.“ zusammenschloss. Diese Firma stellt zum damaligen Zeitpunkt Uhren für die Olympischen Sommerspiele her und benötigte Drucker für die Ausgabe und Zusammenstellung der Ergebnisse, die von dem Vorläufer von Epson mit Namen „Shinshu Seiki Co.“ hergestellt wurden. Die Funktion der Geräte wurde stetig verbessert und weiterentwickelt, bis dem Markt vier Jahre später der erste „Mini-Drucker“ mit dem Namen „EP-101“ vorgestellt werden konnte. Infolge seiner kompakten Bauweise war der Einbau in viele Tisch-respektive Taschenrechner möglich. Beim „EP-101“ handelte es sich jedoch nicht um einen Drucker, wie er heute bekannt ist, sondern eher um ein Werk, das die Grundlage für das Drucken mit anderen Maschinen legte. Dieses Modell konnte eine überwältigende Nachfrage verzeichnen, und so war es offensichtlich, dass das Unternehmen Nachfolger produzierte, der im Jahre 1975 unter der Bezeichnung „Son of EP-101“ aus der Taufe gehoben und Namensgeber der Firma „Epson“ wurde, die für die Druckerherstellung ausgegliedert worden war. Bis 1985 stellte die Firma parallel zum ursprünglichen Unternehmen Suwa Seikosha elektronische Geräte her, bevor beide zur heute bekannten „Seiko Epson Corporation“ fusionierten. Es wurden auch im Jahr 1975 „Epson America Inc.“ sowie vier Jahre später die „Epson Deutschland GmbH“ gegründet.

Epson als der Vorkämpfer der computergestützten Drucktechnologie

Kam auch mit dem LA30 der Firma „Digital Equipment Corporation“ schon im Jahr 1970 der erste Nadeldrucker auf den Markt, fand dieser nur in geringen Mengen Absatz. Das Blatt wendete sich jedoch Ende der 1970er Jahre, als Epson mit seinem Modell „TX-80“ den ersten, tragbaren, kompakten 8-Nadeldrucker vorstellte, der an die gerade aufkommenden Heimcomputer angeschlossen werden konnten. Aufgrund diverser Mängel wurde das Modell zwar ein Misserfolg, jedoch machte Epson zwei Jahre später mit dem Nachfolger „MX-80“ die Fehler wett, brach in den USA alle Verkaufsrekorde und definierte einen neuen Standard. So sorgten gut lesbare Druckergebnisse, die kompakten Abmessungen und nicht zuletzt der günstige Preis für eine ganz besondere Popularität, die sich in enormen Verkaufszahlen niederschlug. Kurze Zeit später war das Unternehmen der Konkurrenz schon weit voraus und präsentierte 1982 mit dem „HC-20“ den ersten tragbaren Computer der Welt.

Bei Epson gehört der Piezo-Druck zum Standard

Das Unternehmen forschte schon seit den 70er Jahren an der damals noch neuen Piezo-Technologie, die schon bald den Markt für Tintenstrahldrucker ebnen sollte. 1984 war es dann soweit, und Epson konnte den ersten Drucker, der auf dem piezoelektrischen Prinzip basierte, mit dem „Epson SQ 2000“ präsentieren. Zur damaligen Zeit stellte dieser eine wahre Revolution dar und im Unterschied zum kleineren Drucker „Thinkjet“ aus dem Hause „HP“, war es möglich, auch A3- Papier zu bedrucken. Noch im selben Jahr präsentierte die Firma mit dem „JX-80“ den ersten Farb-Nadeldrucker, wobei es jedoch zunächst nicht gelang, Tintenstrahldrucker im Markt zu etablieren. In den darauf folgenden Jahren investierte Epson im Bereich der Drucktechnologien eine Menge an Ressourcen in Forschung und Entwicklung, blieb dabei der Piezo-Technik treu und gestaltete sie kontinuierlich weiter. Ebenso steckte das Unternehmen viel Zeit und Geld in die Entwicklung spezieller Tinten. Dabei gehört Epson zu den ersten Produzenten von Druckern, die für ihre Modellserien unterschiedliche Tinten-Arten für die verschiedensten Anforderungen offerierten und darauf Patente anmeldeten. So existieren Tinten, die für besonders präzise Textdrucke geeignet sind, Farbausdrucke mit hervorragender Farbbrillanz hervorbringen oder professionelle Fotodrucke gewährleisten.

Neuentwicklung durch Forschung

Die aktuelle Innovation stammt aus dem Jahr 2012 und ist nun auch in Deutschland erhältlich. Es handelt sich dabei um „ECO-Tank Drucker“, die nicht mit Tintenpatronen, sondern mit Tinte aus der Nachfüllflasche gespeist werden und für einen Druck von 4.000 Seiten in schwarz-weiß sowie 6.500 Seiten in Farbe ausreichen!

Nachfolgend möchten wir Sie mit einigen Druckern bekannt machen, für die wir die passenden Bonrollen bevorraten:

Epson tm-u220

Der äußerst robuste Ein-Stationen-Drucker ist in drei Varianten- neben dem 220er Modell existieren noch die Bautypen „B“ und „D“- erhältlich. Er punktet bei zweifarbigem Druck mit einem sauberen Schriftbild und benötigt- platzsparend- nur eine kleine Stellfläche. Speziell für den Gastronomie-Sektor sowie den Fach-und Einzelhandel konzipiert, verkürzt die kinderleichte Handhabung die Zeit der Einweisung für Ihr Personal und minimiert die Wartezeiten für Ihre Kunden. Die Bon-Papierbreite beträgt für alle Typen 76,0 Millimeter, für „B“ und „D“ können auch die Breiten von 69,5 Millimeter sowie 57,5 Millimeter- bei einem Rollendurchmesser von maximal 83 Millimetern- verwendet werden.

Epson tm-t20

Mit dem Modell „tm-t20“ erwerben Sie einen bedienerfreundlichen und zuverlässigen Thermodrucker zum wirtschaftlichen Drucken in Ihrem Betrieb, der eine Druckgeschwindigkeit von 150 mm/sec aufweist. Kostengünstig und bedienerfreundlich, erhalten Sie alles Erforderliche zur schnellen und problemlosen Installation. Der Drucker ist mit einem „Energy Star-Zertifikat“ ausgestattet, da es nur einen geringen CO2-Fußabdruck besitzt und Sie so von einer umweltfreundlichen Alternative profitieren. Aufgrund der hohen Qualität des Drucks und der Zuverlässigkeit in Kombination mit einem günstigen Preis, ist dieses Produkt ideal für den Einzelhandel geeignet. Für das Gerät empfehlen wir Bonrollen mit einer Breite von 80 Millimetern und einem Rollendurchmesser von ebenfalls 80 Millimetern.

Epson tm-t88

Dieser Drucker ist ein Klassiker (mit römischen Versionsnummern) und das weltweit am meisten genutzte Gerät. Das Energy Star-Zertifikat garantiert einen besonders niedrigen Stromverbrauch sowohl beim Druck als auch im Standby-Betrieb. Aufgrund der Papiersparfunktion, dem integrierten USB-Anschluss sowie der verblüffenden Druckgeschwindigkeit von bis zu 300 mm/s ist dieses Gerät optimal für den Einsatz in diversen Unternehmen geeignet. Dabei ist das Modell „TM-T88V“ der erste Drucker, der aufgrund seiner kostengünstigen und umweltfreundlichen Druckergebnisse, das Energie Star-Zertifikat erhielt. Weiterhin funktioniert dieses Gerät gemeinsam mit verschiedenen Plattformen, lässt sich also ganz problemlos in die schon vorhandene IT-Infrastruktur integrieren und verfügt standardmäßig über eine integrierte und zukunftssichere USB-Schnittstelle. Unter anderem passen sind die Bonrollen mit einer Breite von 80 Millimetern, einem ebensolchen Durchmesser sowie der Lauflänge von 80 Metern für diesen Drucker des Typs TM-T88V geeignet.

Epson TM-T88II

Die Druckgeräte dieser Serie sind hochwertige Kassendrucker, die durch einen geräuscharmen Thermodruck sowie hohe Zuverlässigkeit durch stabile Mechanik ansprechen. Auch ein Strichcode-Druck sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung, ist mithilfe eines Strichcode-Befehls möglich. Die Modelle bestechen durch die Möglichkeit eines bequemen Papierrollen-Einlegens und erleichtern die Wartungsarbeiten wie beispielsweise die Reinigung des Druckkopfes. Weiterhin ermöglicht die eingebaute Schnittstelle die Ansteuerung zweier Schubladen. Geeignete Bonrollen sind 80 Millimeter breit, ebenso lang und besitzen einen Kern- und Rollendurchmesser von 12 Millimetern. Weitere Informationen finden Sie in einem weiteren Beitrag: Kassenrolle Materialkunde.

Epson TM-T88III

Mit diesem Artikel erhalten Sie einen High-Speed Thermobondrucker als Nachfolger des TM-T88II, der alle Vorzüge seines Vorgängers vereint, jedoch dessen Druckgeschwindigkeit erheblich übertrifft. Dank seines internen Speichers, der 256 KB aufweist, druckt das Modell zuverlässig und schnell auch Firmenlogos oder besondere Angebote. Mit 47 Zeilen pro Sekunde spart dieser Thermodrucker aus dem Hause Epson beim Kassiervorgang wertvolle Zeit und verhindert damit unnötig lange Wartezeiten für Ihre Kunden. Der Papierwechsel ist mit drei Handgriffen im verbreiteten Drop-in-Verfahren schnell und problemlos erledigt. So erleichtert der TM-T88III nicht nur das Arbeiten an der Kasse, sondern minimiert auch die Einarbeitungszeit Ihres Personals. Er arbeitet besonders leise und liefert ein exzellentes Druckbild. Die für dieses Modell passenden Bonrollen haben die Masse: 80 Millimeter breit, 80 Millimeter breit und lang wobei der Rollen-und Kerndurchmesser 12 Millimeter beträgt.

Epson TM-88

Die umweltfreundlichen Produkte diese Serie sind mit einem Energie-Star Zertifikat versehen. Auf der Technologie des Thermodrucks beruhend, besticht er mit einer Druckgeschwindigkeit von 300 mm/sec und einem Graustufendruck für hochwertige Grafiken und Logos. Die automatische Reduktion des Bonrollenpapiers spart viel Geld. Bei diesem Drucker profitieren Sie von besonderer Zuverlässigkeit und einer vierjährigen Garantie. Geeignet für dieses Gerät sind beispielsweise Thermorollen mit einer Rollenbreite von 80 Millimetern, einem Rollendurchmesser von 63 Millimetern sowie einer Lauflänge von 50 Metern bei einem Kerndurchmesser von 12 Millimeter.

Epson TM-U 220B

Drucker dieser Serie stehen dem „großen Bruder TM-U 220 A“ lediglich durch die fehlende Papier-Aufwicklung nach. Können Sie jedoch auf einen Durchschlag verzichten, ist er optimal einsetzbar. Den Papierschneider können Sie je nach Bedarf auf „full cut“ oder „one-point-left cut“ einstellen. Während bei „full cut“ der ganze Bon sauber abgeschnitten wird, schneidet die andere Einstellung den Bon nicht ganz ab, da er immer an einer Ecke der Rolle hängen bleibt. Dieses Feature ist vor allem für die Handelsbereiche geeignet, bei denen der Kunde den Bon nicht benötigt. Bei einer Papierbreite von 76 Millimetern und 40 Zeichen je Zeile druckt dieses Gerät in einer Geschwindigkeit von 4,7 Zeilen pro Sekunde. Das aufwendige und umständliche Wechseln des Papiers lässt sich durch das einfach Drop-in Auffüllen vermeiden, denn so ist die Bonrolle im Handumdrehen ausgewechselt.

Epson TM-T88 V

Mit einer Druckgeschwindigkeit von bis zu 300 mm/s, einem besonders niedrigen Stromverbrauch sowohl im Stand-by-Betrieb als auch beim Druck wartet dieses Gerät auf. Durch den Graustufendruck, den Papier-sparenden Einsatz sowie den integrierten USB-Anschluss ist er hervorragend für den Einsatz in Ihrem Betrieb geeignet. Dieser Thermodrucker ist der erste POS-Bondrucker, der für seine Umweltfreundlichkeit mit dem Energie-Star Zertifikat ausgezeichnet wurde. Neben seiner Zuverlässigkeit und bedienerfreundlichen Funktion, verfügt er standardmäßig über eine vierjährige Garantie. Bonrollen mit einer Breite von 80 oder 58 Millimetern sind für Drucker dieser Bauart geeignet.

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Zum Jubiläum der Sharp Kassensysteme

Für die Gründung im Jahre 1912 war eine Gürtelschnalle ausschlaggebend. Dieses Produkt mit dem innovativen Schnappverschluss erfand der spätere Firmenchef Tokujis Hayakawa. Es war deshalb so bahnbrechend, weil man die Länge des Gürtels nun ohne Ösen verstellen konnte. Dabei brachte eine Filmfigur mit einem unordentlich sitzenden und zu lockeren Gürtel Tokujis auf diese Idee mit der Schnalle, die er sich später patentieren ließ. Die Fülle der danach eingehenden Bestellungen inspirierten ihn zur Eröffnung eines eigenen Ladengeschäftes. So begann alles mit einer Erfindung auf textilem Gebiet, ein Bereich, den man heutzutage nicht unbedingt mit der Firma „Sharp“ in Verbindung bringen würde. Auch erfand der Gründer des Unternehmens den ersten mechanischen Bleistift und in der Folgezeit produzierte es Kristall-und Röhrenradios. Ab dem Jahre 1953 gingen die ersten Fernseher in Serienproduktion. 1962 wurden zusätzlich Mikrowellen-Kochgeräte hergestellt. Den Grundstein für das heutige Produktportfolio jedoch legte 1963 der Beginn der Produktion von Solarzellen sowie Silizium-Fotoelementen. In der Folge kamen die ersten Tischrechner und mobile elektronische LCD-Taschenrechner auf den Markt. Auch die Entwicklung mobiler Computer wurde in den 1980er Jahren von Sharp entscheidend beeinflusst. In dieser Zeit erlangten ebenso die sogenannten „Pocketcomputer“ einen großen Bekanntheitsgrad. Seit mehr als 30 Jahren entwickelt das Unternehmen darüber hinaus innovative Kassen-und POS („Point of sale“) Systeme. Im Jahr 2001 präsentierte Sharp den ersten LCD-Fernseher. Heute ist der Konzern in 30 Staaten international auf allen Kontinenten vertreten und verkauft seine Produkte in 164 Ländern. (Stand 2012)

Seit seiner Gründung der „Sharp Electronics (Europe) GmbH“ in Hamburg 1968 hat das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit kontinuierlich erweitert, getreu der Firmenmaxime „ Wir schaffen Produkte, die andere imitieren möchten“!

Sharp Kassensysteme

Im Folgenden möchten wir Sie mit ein paar Kassen aus dem Hause „Sharp“ bekannt machen, für die wir Ihnen unsere hochwertigen Bonrollen unter bonro.de präsentieren.

Sharp XE-A102

Mit einem dieser Sharp Kassensysteme erwerben Sie einen echten “Praktiker“, der Ihnen, zum Beispiel als Imbiss-Besitzer, die Abrechnungsvorgänge verkürzt. Denn sicherlich erwarten Ihre Gäste goldbraune, knusprige Pommes Frites oder leckere Hähnchen, jedoch keine ellenlange Rechnung. Daher treffen Sie, als Inhaber eines kleinen Ladens, mit diesem elektronischen Kassensystem Sharp xe a102 eine gute Wahl. Dank des Funktionsschlosses lassen sich im Nu fünf Positionen, beispielsweise Stornoabläufe, Registrierungen oder Flashberichte erstellen. Das zuverlässige numerische Druckwerk bringt optional Journal oder Bon zu Papier. Wahlweise in beige oder schwarz erhältlich, ist auch eine kostenlose Bedienungsanleitung in türkischer Sprache im Download abrufbar. Für die XE-A102 brauchen Sie eine Papierrollenbreite von 58 Millimetern.

Die XE-A102 von Sharp auf einen Blick:

  • 1-Stations Trommeldruckwerk
  • Großes LED-Display
  • 80 Warengruppen
  • 80 Artikel
  • 4 Mehrwertsteuersätze
  • Direkter/indirekter Storno
  • Täglicher Transaktionsbericht
  • Quick 48 Austauschservice innerhalb der 1-jährigen Gewährleistungsfrist in Deutschland

Sharp XE-A207 B

Speziell für den Einzelhandel wurde dieses neue Modell konzipiert, das 2000 Artikel in 99 Warengruppen verwalten kann und 25 Bedienern den Zugang ermöglicht. Sowohl für saisonale als auch für produktspezifische Rabatt-und/oder Sonderaktionen können Sie die offene Preisangabe nutzen. Wenn Sie sich über den Verlauf Ihrer Geschäfte informieren möchten, gibt Ihnen das umfangreiche Berichtswesen Aufschluss über die starken und nicht so starken Produkte und Verkaufszeiten. Die XE-207 B ist mit einer RS232-Schnittstelle für Ihren PC-Anschluss ausgestattet sowie mit einem SD-Karten-Einschub zur Sicherung der Daten bei der Firmware Version V3.XX ausgestattet. Die Druckgeschwindigkeit beträgt 12.0 lines/sek., wobei Sie eine Papierrollenbreite von 58 Millimetern benötigen.

Das Modell Sharp XE-A207B der Sharp Kassensysteme in Kurzfassung:

  • Es entspricht den Anforderungen des Bundesfinanzministeriums und ist GDPdU konform. Die Abkürzung bezeichnet die Grundsätze hinsichtlich des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Es handelt sich dabei um die Verwaltungsvorschrift zur Prüfung der Daten, die entscheidend für Ihr Finanzamt sind.
  • SD-Karten-Einschub zur Programm- und Datensicherung
  • Komfortable Programmführung und Einrichtung
  • Herausziehbare und drehbare LED-Kundenanzeige
  • 99 Warengruppen, 2000 Artikel
  • Elektronische Journaldatenaufzeichnung, um Papiereinsparung zu ermöglichen
  • 1-Stationen-Thermodruckwerk mit grafischem Firmenlogo-Druck
  • RS232-Schnittstellen zur Sicherung und zum Laden von Daten auf den PC
  • Klassische Hubtastatur

Sharp-XE-A107BK

Wenn Sie Wert auf ein modernes Design legen und dabei dennoch nicht auf sinnvolle Features und innovative Technik verzichten möchten, ist dieses der Sharp Kassensysteme möglicherweise die für Ihre Belange geeignete Kasse. Zusätzlich verfügen die zeitgemäßen Kassensysteme in Weiß oder Schwarz über eine praktische Ablage auf der Oberfläche. Mit diesem Modell können Sie 8 Warengruppen sowie 80 Artikel bei 4 Steuersätzen verwalten. Auch bei dieser Kasse benötigen Sie Bonrollen, die 58 Millimeter breit sind.

Die Vorteile der XE-A107BK im Überblick:

  • Komfortable, einfache Einrichtung sowie Programmführung
  • Großes und übersichtliches LED-Display
  • Klassische Hubtastatur mit 30 Tasten
  • 80 Artikel und 8 Warengruppen
  • Chices, neues Design, das Sie in den Farben Schwarz und Weiß erstehen können
  • Robuste, stabile Geldschublade mit 6 Münz- und 3 Scheinfächern
  • Eingebautes Trommeldruckwerk (58 Millimeter)
  • Schneller 48 stündiger Austauschservice innerhalb Deutschlands

Sharp XE-A113

Mit der Sharp XE-A113 erwerben Sie ein Modell, das für alle Geschäftsvorfälle im Einzelhandel ganz besonders geeignet ist, denn diese elektronische Kasse verfügt genau über die Eigenschaften, die im Einzelhandel gefragt sind. Kaum angeschlossen, können Sie sie sofort in Betrieb nehmen, denn aufgrund der optimierten Schnellstartanleitung, erhältlich in fünf Sprachen, entfallen zeitaufwendige Bedienungs-Lernprozesse, was Ihnen mehr Zeit für Ihre Kunden gewährt. Die Leistungsmerkmale der XE-A113 sind beachtlich, denn bis zu 10 Bediener können mithilfe einer Codeeingabe auf 200 Artikel und 50 Warengruppen zugreifen. Nach Ladenschluss profitieren Sie weiterhin von diversen Transaktionsberichten zur Kontrolle von Artikel-oder Warengruppenverkäufen. Bei diesem Modell ist eine Papierrollenbreite von 58 Millimetern erforderlich.

Der Kassentyp XE-A113 und seine positiven Aspekte:

  • 1-Station Thermo-Druckwerk
  • Firmenlogodruck
  • Drehbare LED-Kundenanzeige
  • 50 Warengruppen mit 12 Stellen Text (16 über Direkttasten)
  • 200 Artikel, wobei eine offene Preisangabe möglich ist
  • Sowohl tägliche als auch monatliche Transaktionsberichte
  • 10 Bediener
  • Geschwinder Austauschservice- innerhalb von 48 Stunden- während der 1-jährigen Gewährleistungsfrist in Deutschland

Für alle aufgeführten hochwertigen Kassen aus dem Hause „Sharp“ benötigen Sie Thermorollen 58mm, die eine Breite von 58 Millimetern aufweisen, die Ihnen das Team von bonro.de in gewohnt exzellenter Qualität auf Rechnung, sowie, bei Ihrer Bestellung bis 12:00 Uhr, meist innerhalb von 24 Stunden zusendet. Dabei führen wir jedoch nicht nur Bonrollen für diese Modelle der Sharp Kassensysteme, sondern auch Bon-sowie Thermorollen und EC-Cash Rollen für alle Geräte. Wenn Sie noch nicht zu unserem festen Kundenstamm gehören sollten, besuchen Sie einfach einmal unseren Shop, und schauen Sie sich ein wenig auf unseren Seiten um. Bei allen Fragen stehen wir Ihnen unter unserer Hotline 04832-601090 jederzeit gerne zur Verfügung!

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Bonrollen im Flexodruckverfahren

Bonrollen werden nicht nur im Offset-Druckverfahren sondern auch mit Hilfe des Flexodruckverfahren hergestellt. Daher haben wir uns heute einmal dieses Themas angenommen. Wie funktioniert die Methode „Flexodruck“? Für welche Produkte das Procedere benutzt wird, und was es sonst noch Wissenswertes über das Flexodruckverfahren zu erwähnen gibt, lesen Sie in unserem neuesten Blogartikel.

Was ist Flexodruck?

Der Flexodruck ist ein so genanntes „direktes Hochdruckverfahren“. Das ist ein Rollenrotationsdruckverfahren, wobei flexible Druckplatten, die aus Gummi oder Photopolymeren bestehen, sowie niedrigviskose (dünnflüssige) Druckfarben verwendet werden. Photopolymere sind lichtempfindliche Kunststoffe, die unbelichtet durch Wasser oder Chemikalien gelöst werden können. Im direkten Hochdruckverfahren sind die erhabenen Stellen der Druckform bildtragend. Der Druckwerksaufbau ähnelt dabei dem des Tiefdruckverfahrens. Zu Beginn finden Anilinfarben, auch „Teerfarben“ genannt, Verwendung, durch die der Flexodruck zu einem qualitativ hochwertigen Druck-Modus wird. Heutzutage bewährt sich dieses Verfahren innerhalb vielseitiger Einsatzgebiete, da sich mit Flexodruck diverse Materialien, außer Bonrollen, bedrucken lassen, die mit anderen Druckverfahren nicht oder lediglich eingeschränkt bedruckt werden können.

Viele Einsatzbereiche- Ein Druckverfahren

Der Flexodruck, der sich auch mit Thermorollen durchführen lässt, findet hauptsächlich beim Bedrucken von Verpackungsmitteln aus Kunststoff, Pappe, Karton und Papier Verwendung, wobei die Bedruckbarkeit von Kunststofffolien durch die Vorbehandlung des Stoffes mittels der so genannten „Coronabehandlung“ stattfindet, die eingesetzt wird, um die Oberflächenspannung zu erhöhen. Diese ermöglicht darüber hinaus auch die Benetzungseigenschaften der dünnflüssigen Farbe, die beim Flexodruck verwendet wird. Aber auch bei Isolationspapier, Getränkeverpackungen, Tapeten, Klebefolien und Ballons aus Latex kommt das Druckverfahren zum Einsatz. Sogar für das Drucken von Zeiten wird es vorwiegend in Italien, Großbritannien und den USA genutzt, jedoch ist das auf dem Weltmarkt dominante und meist verwendete Zeitungsdruckverfahren die Rollenoffset-Methode.

Der Druckwerksaufbau beim Flexodruck

Das Druckwerk besteht aus einer Rasterwalze, über die die Druckform eingefärbt sowie einem Druckzylinder, den der Experte auch „Formatzylinder“ nennt, und auf dem die Druckform befestigt wird. Weiterhin gehört zum Aufbau noch ein Gegendruckzylinder, der den zu bedruckenden Stoff führt. Allerdings können durch verschiedene Methoden, die Rasterwalze einzufärben, Abweichungen im Aufbau entstehen. Hier wird zwischen Tauchwalzendruckwerk und Kammerrakeldruckwerk unterschieden.

Bei dem Verfahren mittels Tauchwalzendruckwerk wird die Farbe über die Tauchwalze an die Rasterwalze abgegeben. Mit Hilfe eines Rakelmessers, das steil gegen die Rasterwalze steht, wird die überschüssige Farbe abgestreift, wobei die Rasterwalze ein offenes oder geschlossenes Rakelsystem aufweisen kann. Das Rakelmesser ist für das Erreichen eines sauberen Druckbildes guter Qualität von besonderer Bedeutung. Handelt es sich dabei auch lediglich um ein schlichtes Stahl-oder Plastikband, so ist sein gekonnter Einsatz jedoch für die Vielzahl in Bezug auf die Erfolgsfaktoren von Druckerzeugnissen verantwortlich. Neben Stahl- und Plastikrakel, kommen auch Rakelmesser aus mit Keramik beschichtetem Stahl zum Einsatz.

Im Kammerrakelsystem, auch „offenes Rakelsystem“ genannt, wird die überschüssige Druckfarbe gleichfalls mit einem Rakelmesser von der Rasterwalzenoberfläche abgestreift. Hier wird jedoch die Farbe in eine Kammer gepumpt, die mit Hilfe des Luftdrucks an die Rasterwalze, die Rakelmesser enthält, drückt.

Die Druckformen

Beim Flexodruckverfahren werden zwei Arten von Druckformen unterschieden:

  • Mit Hilfe von Lasergravur hergestellte Gummiklischees sowie
  • Photopolymer- Platten aus UV-empfindlichem Kunststoff, die durch Belichtung der druckenden Elemente, die anschließend ausgewaschen werden, und der nicht druckenden Elemente hergestellt werden.

Die Druckform, mit der, neben Strich und Text, durch eine spezielle Rasterung auch Halbtöne simuliert werden können, wird nach ihrer Anfertigung auf den Druckzylinder gespannt. Zu ihrer Montage werden Klebefolien genutzt, die sich durch ihre Eigenschaften hinsichtlich der Kompressibilität wesentlich auf die Übertragung der Farbe auswirken. Dabei wird die Kompressibilität definiert als „die relative Volumenänderung bei der Änderung des Drucks“. Während sich inkompressible Folien, also solche, die ihr Volumen nicht oder nur wenig durch Druckänderung wandeln, für den Druck von Volltonflächen eignen, sind für den Rasterdruck kompressible Folien vorteilhafter. Aber nicht nur die Eigenschaften der Klebefolien, sondern auch die verwendeten Plattenstärken sind für den Druckprozess maßgeblich. Meist werden dünne Stärken für den Rasterdruck und dicke für den Flächendruck genutzt. Für dicke Materialien, wie zum Beispiel Wellpappe, werden auch dicke Platten verwendet, da sie so die Änderungen des Bezugsstoffes hinsichtlich der Dicke kompensieren können. Spalt-und nahtlose Druckformen können sowohl aus Gummi als auch aus Photopolymer für den Endlosdruck hergestellt werden.

Welche Aufgabe hat die Rasterwalze?

Diese dient der Dosierung der Farbe. Die Oberfläche einer solchen Walze besteht aus Chrom oder (der am meisten genutzten) Keramik. Sie wird graviert mit den Zeichengeräten Moulette, CO2- Laser oder YAG. Je nach Verwendungszweck, sind Gravuren von 60 bis 500 Näpfchen je Zentimeter gängig. „Näpfchen“ werden die winzigen Formelemente genannt, in die das Druckbild zerlegt wird. Wenn die Rasterwalze zu grob ist, kann dies zum unerwünschten Verschmutzen von kleinsten Rasterpunkten führen. Im Druckprozess wird in den durch Gravur entstandenen Näpfchen die Farbe gespeichert, wobei diese Formelemente anschließend teilweise auf der Druckform entleert werden. Mindestens die Hälfte der Farbe verbleibt dabei als Rest im Näpfchen. Auf das übertragbare Farbvolumen haben sowohl die Geometrie der Näpfchen (die druckenden Elemente) als auch der Steganteil, als nicht druckendes Element, Einfluss.

Was gibt es Wissenswertes über der Verwendung der Druckfarbe zu schreiben?

Aufgrund der großen Vielfalt an Bedruckstoffen wird innerhalb des Flexodruckverfahren auch eine Mannigfaltigkeit an niedrigviskosen Farben verwendet. Sie können in

  • lösemittelbasierte
  • wasserbasierte und
  • UV-härtende Farben

untergliedert werden, wobei die Zwei-Komponenten-Farben eine besondere Form der Lösemittelfarben darstellen.

Die lösemittelbasierten Farben setzen sich aus einem Lösemittel zur Regulierung der Viskosität (die Viskosität ist ein Maß für die Zähflüssigkeit eines Fluides), Farbpigmenten, Bindemittel, beispielsweise in Form löslicher Harze, und Additive zusammen, wie zum Beispiel Wachse, die Einfluss auf die Scheuerfestigkeit, die Flexibilität und das Gleitverhalten des Farbfilms ausüben. Diese Art von Farben trocknen durch das Verdunsten der Wasseranteile oder Austreiben der Lösemittel. In den Trocknungskästen hinter den Farbwerken wird der Verdunstungsprozess durch den Einsatz von Gebläsen gefördert. Da die Lösemittel und ihre Dämpfe entflammbar sind, müssen sie in einem abgeschlossenen Luftkreislauf abgesaugt werden. Bei der Verwendung wasserbasierter Druckfarben, müssen bei zeitintensiven Druckaufträgen der pH-Wert sowie die Viskosität kontrolliert und reguliert werden.

Die Zwei-Komponenten-Farben werden beim Bedrucken von Folien, meist zur Grundierung, genutzt. Zusätzlich zur lösemittelhaltigen Druckfarbe werden Härter beigemischt, die mit dem Bindemittel, das die Farbe enthält, eine länger anhaltende chemische Reaktion eingehen. Durch die Verdunstung der Lösemittel trocknet zwar die Farbe, jedoch kann der vollständige Prozess der Aushärtung einige Tage in Anspruch nehmen. Die Vorteile gegenüber normalen Farben liegen bei den Zwei-Komponenten-Farben in der Kratzfestigkeit, den besseren Haftungseigenschaften sowie einer höheren Siegelbeständigkeit.

Die UV-Farben schließlich besitzen einen hohen Anteil an Bindemitteln, die aus Additiven (Hilfs-oder Zusatzstoffen) Photoinitiatoren (das sind chemische Verbindungen) und Farbpigmenten bestehen. Diese Farben trocknen durch einen photochemischen Prozess. Durch diese Initiatoren wird unter Einwirkung von UV-Strahlung das Aushärten der enthaltenen Bindemittel hervorgerufen. Schon hinter dem Farbwerk und dem Lauf durch den Strahler, ist die Farbe beinahe vollständig fixiert. Bei der Verwendung dieser Farbgattung muss direkter Hautkontakt vermieden werden, da sonst Allergien und Hautreizungen hervorgerufen werden können.

Der Maschinenaufbau beim Flexodruckverfahren

Moderne Druckmaschinen besitzen meist zwischen vier und zehn Druckwerke, die in Reihenbauweise, Mehrzylinderkompaktbauweise oder Satellitenbauweise angeordnet sind. Im Gegensatz zu den anderen Modellen, verfügt die Satellitenbauweise nur über einen zentralen Gegendruckzylinder, um den herum die einzelnen Werke angeordnet sind. Da die Materialbahn in der Zeit des gesamten Druckvorganges auf dem Gegendruckzylinder gehalten wird, erzielt dieser Maschinentypus die größtmögliche Registergenauigkeit sowie Produktionsgeschwindigkeit. Ein weiterer Vorteil ist der geringere Platzbedarf im Gegensatz zur Reihenbauweise. Der Nachteil liegt in der erschwerten Zugänglichkeit der einzelnen Druckwerke. Bei allen Anordnungen befinden sich Trocknungsvorrichtungen nach jedem Druckwerk. Bei der Reihenbauweise kann die Materialbahn umgelenkt und damit der Trocknungsweg verlängert werden. Diese Möglichkeit ist bei der Satellitenbauweise nicht vorhanden, da der kurze Weg und die hohe Produktionsgeschwindigkeit keine vollständig Trocknung zwischen den gedruckten Produkten erlaubt.

Die größten Druckmaschinen innerhalb des Flexodruckes sind die schon genannten Zeitungsflexodruckmaschinen. In Italien gibt es Zentralzylinder-Maschinen, die über eine Kapazität von bis zu 96 Seiten 4/4 farbig verfügen. Das aktuell größte Exemplar jedoch steht in London. Diese Druckmaschine besteht aus acht Rotationen mit insgesamt 320 Druckstellen. Beim Zeitungsflexodruck werden wasserbasierende Farben eingesetzt. Das Ergebnis ist ein abriebfester Druck, so dass der Zeitungsleser nach seiner Lektüre keine Druckerschwärze, im Gegensatz zum Offsetdruck, an seinen Händen hat.

Zum guten Schluss

Dieses Druckverfahren zeichnet sich vor allem durch die Vielseitigkeit der Verwendungsmöglichkeiten aus, da so auf mannigfaltigen Materialien Druckergebnisse erzielt werden, die mit anderen nur eingeschränkt oder gar nicht zu erreichen wären. Schnell und in hoher Auflage können Druckaufträge mittels des Flexodruckverfahren realisiert werden. Auch die Herstellung der Druckplatten kann bequem bewerkstelligt werden, was günstige Druckkosten zur Folge hat. Heutzutage wird das Flexodruckverfahren immer öfter für die Herstellung unterschiedlichster Druckaufträge, auch zur Produktion von Bon-und Kassenrollen, eingesetzt. Ebenso gelingt das Bedrucken von Verpackungsmitteln aus unterschiedlichsten Materialien, wie Pappe, Papier und Kunststoff-Substanzen mit Hilfe des Flexodruckverfahrens hervorragend und in äußerst guter Qualität.

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Änderungen des Lastschrifttextes mit SEPA

Vertragsunternehmen, die Kartenzahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren akzeptieren, müssen auf die neuen Belegtexte umstellen und die Kundeninformation in ihren Verkaufsräumen aushängen!

Mit der Umstellung des kartenbasierten Lastschriftverfahrens nach SEPA-Vorgaben, werden Änderungen im vorgedruckten Lastschrifttext auf der Rückseite der Bonrollen sowie im Lastschrifttext, der über das Terminal oder Kassensystem auf der Vorderseite des Belegs ausgegeben wird. Alle Fragen, die sich rund um diese Änderung ergeben können, haben wir für Sie im nachfolgenden Text zusammengefasst, sowie den künftigen Text zur Lastschriftakzeptanz beigefügt.

Elektronische Lastschriftverfahren

Bitte verwenden Sie zu Ihrer Zahlungssicherheit ab dem 1. Februar 2016 ausschließlich Bonrollen mit dem modifizierten Belegtext!

Im Rahmen der Umstellung des elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) auf einen einheitlichen europäischen Standard, müssen die Texte der SignPads und Kassen, sowie die Bonrollen mit vorgedruckten Belegtexten ausgetauscht werden.

Zum Hintergrund des elektronischen Lastschriftverfahren:

Das SEPA-Verfahren ( „Single Euro Payments Area“, zu Deutsch: „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“) ist ein Projekt, das der Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dient. Ziel dabei ist es, einen europaweit einheitlichen Zahlungsraum für bargeldlose Zahlungen in Euro zu forcieren.

Voraussetzung hierfür ist ein standardisiertes und länderübergreifendes Verfahren zu installieren, wobei das SEPA-Verfahren diesen Standard festlegt. Damit die Umstellung auf dieses Verfahren sich für alle Beteiligten so einfach wie möglich gestaltet, können sie das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) bei der Zahlung an der Kasse noch bis zum 1. Februar 2016 nutzen.

Im Folgenden haben wir für Sie einige Fragen sowie deren Beantwortung aufgeführt, die für Sie von Interesse sein könnten.

Bis wann muss die Umstellung des Lastschrifttextes abgeschlossen sein?

Händler, die über das Datum des 01.02. 2016 hinaus die Lastschriftverarbeitung über ihr Terminal anbieten, sind verpflichtet, ihren Kunden ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren den geänderten Text der Lastschrift anzuzeigen.

Wird es neue Terminal-Bonrollen geben? Wo können diese bestellt werden?

Selbstverständlich wird bonro.de neue Bonrollen anbieten, die nach der rechtlichen Prüfung ein SEPA-Lastschriftmandat beinhalten, da auch nach derzeitigem Kenntnisstand dieser Text die größtmögliche Rechtssicherheit bietet. Sie, als Händler, sind dabei für das korrekte Einholen des Lastschriftmandates jedoch weiterhin verantwortlich. Die neuen Bonrollen können Sie, wie gewohnt, in unserem Shop unter EC Rollen bestellen.

Was ist zu tun, wenn der Lastschrifttext über das Kassensystem ausgedruckt wird?

Sofern der Text über eines Ihrer Kassensysteme auf der Vorderseite des Belegs ausgedruckt wird, stimmen Sie die Texte rechtzeitig mit Ihrem Kassenintegrator ab. Bei Ausgabe des Lastschrifttextes achten Sie bitte darauf, die Abkürzung „umseitig“ durch „o.g.“ zu ersetzen.

Was geschieht, wenn Sie, als Händler, den Lastschrifttext nicht nach SEPA-Vorgaben aktualisieren?

Wie bisher auch, müssen Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Kreditinstitut treffen, dass Sie zur Einreichung von Lastschriften berechtigt sind. Diese sieht in der Regel vor, dass Sie gültige SEPA-Mandate einholen. Sollten Sie dies nicht tun, kann das Kreditinstitut beispielsweise die Verarbeitung ablehnen.

Welche Änderungen ergeben sich, wenn Sie die Lastschriftverarbeitung mit Sperrlistenprüfung verwenden?

Wie vorher auch, müssen Sie in diesem Fall die verantwortliche Stelle für das Führen der Sperrlisten und für datenschutzrechtliche Informationen unterhalb des SEPA-Lastschriftmandats aufführen, wobei sich die Dateninformation durch die Umstellung auf das SEPA-Verfahren nicht ändert.

Mustertext für das SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige

(Firmenname, Straße, PLZ, Ort (des Händlers)), Gläubiger-ID (Gläubiger-ID des Händlers), den heute fälligen, o.g. Betrag unter o.g. Mandats-Referenz (M-ID) einmalig von meinem durch die verwendete Karte identifizierten Konto per Lastschrifteinzugs einzuziehen. Die Frist zur Ankündigung des Lastschrifteinzuges wird auf einen Tag verkürzt. Die Belastung meines Kontos erfolgt an dem Geschäftstag, der dieser Zahlung folgt. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Ich weise mein Kreditinstitut unwiderruflich an,

die Lastschrift einzulösen und im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift dem o. g. Unternehmen, oder, bei Forderungsabtretung, dem jeweiligen Gläubiger oder deren Beauftragten auf Anforderung meinen Namen und meinen Anschrift zur Geltendmachung oder Forderung mitzuteilen.

Unterschrift des/der Karteninhabers/in

 

Datenschutzrechtliche Informationen

Wir erfassen Ihre Zahlungsinformationen (Kontonummer, Bankleitzahl, Kartenverfalldatum, und-folgenummer, Datum, Uhrzeit, Betrag, Terminalkennung, Standort des Terminals) zum Zweck der Zahlungsabwicklung, zur Kartenprüfung und Verhinderung von Kartenmissbrauch.

Wird bei einer Zahlung im Elektronischen Lastschriftverfahren (d. h. mit Girocard und Unterschrift) eine Lastschrift von Ihrer Bank nicht eingelöst oder von Ihnen widerrufen (Rücklastschrift), wird dies in eine Sperrdatei eingetragen, die bei (Firma, Straße, Postleitzahl, Ort der verantwortlichen Stelle für die Sperrliste) geführt wird. Solange ein Sperreintrag besteht, ist eine Zahlung mit Girocard und Unterschrift nicht möglich. Der Eintrag in der Sperrdatei wird gelöscht, sobald die Forderung vollständig beglichen wurde oder wenn Sie Rechte aus dem getätigten Kauf geltend machen (z.B. bei Sachmangel oder Rückgabe der Ware).

Wenn eine Zahlung nur mit Girocard und Unterschrift nicht möglich ist, wird automatisch auf ein anderes Zahlverfahren – in der Regel Girocard mit PIN- umgeschaltet.