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Der geschäftliche Umgang mit einem Kassenbon

KassenbonIn einem früheren Beitrag haben wir in einer kleinen Kassenrollen Materialkunde beleuchtet, wie ein Kassenbon physisch aufgebaut ist und welche Druckverfahren zum Einsatz kommen. Im Folgenden wollen wir betrachten, wie man mit Kassenbelegen im Alltag umgeht und welche kaufmännischen Bestandteile auf einem Bon enthalten sein müssen.

Was ist ein Kassenbon?

KassenbonEin Kassenbon (auch Bonrollen genannt) dokumentiert die Bezahlung eines Einkaufs (z. B. im Einzelhandel) oder einer Dienstleistung (Gastronomie). Ein Kassenbeleg ersetzt jedoch keine Quittung, da bei einem Kassenbon nicht die Voraussetzungen des Schriftformgebotes erfüllt sind.
Aus juristischer Sicht sind bei einem Kassenbon meist auch nicht die Anforderungen einer Rechnung gemäß § 14 UStG gegeben, da personalisierte Daten des Käufers (Name und Anschrift) sowie eine Rechnungsnummer in der Regel nicht enthalten sind. Bis zu einem Warenwert von 150 Euro gilt der Kassenzettel als Kleinbetragsrechnung, sofern die Anforderungendes § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (Name, Anschrift, Ausstellungsdatum und Warenbeschreibung) erfüllt sind.

Was muss gesetzlich auf einem Kassenbon stehen?

Folgende Angaben muss ein Kassenbeleg zwingend enthalten:

  • Name und Anschrift des Geschäftes
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
  • Warenbeschreibung
  • Preis der Ware (im Einzelhandel Bruttopreis, ansonsten Netto-Warenwert)
  • separate Umsatzsteuerausweisung nach MwSt.-Satz 7 % bzw. 19 %)
  • Datum und Uhrzeit
  • ggf. auch Name des Verkäufers

Den jeweiligen Mehrwertsteuersatz erkennt man an einer zusätzlichen Ziffer oder einem Buchstaben hinter dem Preis der Ware (1 oder 2 bzw. A oder B für 19 oder 7 %).

Was versteht man unter einem „sprechenden Kassenbon?

Unter einem sprechenden Kassenbon oder Bewirtungsbeleg versteht man Belege, auf denen die Artikelbezeichnungen im Klartext ersichtlich sind. In früheren Zeiten mit einfachen Registrierkassen enthielt der Kassenzettel lediglich Angaben zur Warengruppe (z. B. Süßwaren) mit der dazugehörenden Preisangabe. Somit war nicht ersichtlich, wofür genau das Geld ausgegeben wurde, was bei Bedarf die Ausstellung einer zusätzlichen Quittung mit genauer Nennung der Ware oder Dienstleistung erforderlich machte.
Moderne Kassensysteme ermöglichen die Angaben der exakten Warenbezeichnung auf dem Kassenbon, da die Daten nach dem Scanvorgang direkt aus der Datenbank eines Warenwirtschaftssystems abgerufen werden können. Ggf. ermöglicht auch das Eingeben einer Warennummer an der Kasse den Abruf der genauen Artikelbezeichnung für den Bondruck (häufig verkaufte Artikel haben kurze Nummern, „Ladenhüter“ meist längere Nummern).

Was heißt eigentlich „Kassenbon“ auf Englisch?

Im anglo-amerikanischen Sprachraum sind für den Kassenbon die Begriffe „receipt“ oder auch „sales check“ gebräuchlich, in den USA hört man auch oft die Bezeichnung „sales slip“. Im kaufmännischen Handel nennt man den Kassenbeleg auch „till receipt“.

Aufbewahrungsfristen und Umtausch mit Kassenbon

Kassenbons sollten – ähnlich wie Kaufverträge – mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Dies entspricht den gesetzlichen Garantie- bzw. Gewährleistungsfristen. Sollte eine vertraglich längere Gewährleistungsdauer festgelegt sein, sollte man den Kassenbon entsprechend länger verwahren. Natürlich ist es nicht notwendig, diese Fristen bei Verbrauchsgütern einzuhalten, aber für eventuelle Reklamationen ist der Kaufbeleg immer hilfreich.

Umtauschrecht mit Kassenbon – ein Mythos

Im Gegensatz zu landläufigen Kundenmeinungen gibt es kein generelles 14-tägiges Umtauschrecht – auch nicht mit Kassenbon. So hat man beispielsweise kein Recht auf Wandlung, nur weil einem die Farbe eines Kleidungsstückes nicht gefällt oder einem Beschenkten die Kleidung nicht passt. Ein solches Recht gilt grundsätzlich nur im Versandhandel, da man hier nicht die Möglichkeit hat, die Ware vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen.
Das Umtauschrecht gilt nur dann, wenn die Ware beschädigt ist oder Mängel enthält. Allerdings zeigen sich viele Handelshäuser kulant, um Kundenerwartungen nicht zu enttäuschen. Wer als Kunde mit entsprechender Vehemenz auftritt, dem zeigen sich Verkäufer gegenüber meist einsichtig und tauschen die Ware gegen Gutschein oder Geld, vorausgesetzt, die Ware ist unbeschädigt und es liegt ein Kassenbon vor. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht!

Reklamation ohne Kassenbon – geht das?

Knapp und präzise: ja! Im Gegensatz zum oben beschriebenen Fall des Umtausches auf Kulanzbasis können mängelbehaftete Waren auch ohne Vorlage des Kassenbons umgetauscht werden. Manche Händler versuchen, in ihren AGBs Umtauschmöglichkeiten zu erschweren, in dem sie z. B. voraussetzen, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgegeben und ein Kassenbon vorliegen müsse.
Der Passus der Originalverpackung entbehrt jeglicher juristischen Grundlage. Wenn bei einer Reklamation kein Kassenbeleg mehr vorgewiesen kann, reicht auch ein Auszug einer Kreditkartenabrechnung als Kaufnachweis. Notfalls kann auch ein Zeuge hinzugezogen werden, der bestätigen kann, dass die Ware dort gekauft wurde. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, gibt es auch die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung über den Kauf der Ware abzugeben.

Der Kassenzettel-Trick

Folgende Anmerkungen sollen das Bewusstsein dafür stärken, mit einem Kassenbon sorgsam umzugehen und diesen nicht achtlos herumliegen zu lassen oder wegzuwerfen. Trickbetrüger machen sich im Ausgangsbereich von Supermärkten oder Einkaufszentren auf die Suche nach liegengelassenen Kassenzetteln von gekauften Waren. Mit diesen folgen sie dann dem Käufer und behaupten, die Ware gehöre ihnen. Der rechtmäßige Käufer kann natürlich nicht das Gegenteil beweisen und die herbeigerufene Polizei wird aufgrund der Beweislage den Einkauf dem Betrüger zusprechen.
Eine weitere Masche besteht darin, dass sich Betrüger Kassenzettel mit zeitnahem Aufdruck von Datum und Uhrzeit aneignen, mit diesem sich die gleichen Waren aus dem Markt zusammensuchen und im Kassenbereich anhand des vorliegenden Kassenzettels behaupten, die Ware bereits bezahlt zu haben. Daraus lernen wir: Das Wort „KassenBELEG“ ist unbedingt wörtlich zu nehmen und dokumentiert den rechtmäßigen Erwerb einer Ware.

Richtige Aufbewahrung von Kassenbons

Kassenbelege werden häufig auf Thermopapier ausgedruckt. Das hat für den Handel mehrere Vorteile: Die Drucker sind günstig im Unterhalt und benötigen keine farblichen Verbrauchsmaterialien wie Tinte oder Farbbänder.
Jedoch sind solche Kassenbons oft bereits nach einigen Wochen nicht mehr lesbar. Deshalb ist es sinnvoll, sich insbesondere für hochpreisige und langlebige Güter eine zusätzliche Quittung auf Normalpapier ausstellen zu lassen. Des Weiteren kann man sich auch selbst eine Kopie des Kassenbons auf langlebigem Papier anfertigen.

Als Verbraucher kann man selbst dafür sorgen, dass Kassenbons nicht so schnell verblassen. Dazu folgende Tipps:

  • Kassenbons auf Thermopapier sind licht- und wärmeempfindlich. Daher sollten Kaufbelege für langlebige Güter möglichst dunkel verwahrt werden, z. B. in einer Schachtel.
  • Achten Sie auch darauf sie nicht mit Fetten, Lösungsmittel oder Desinfektionsmittel in Kontakt zu bringen, da sie den Druck unlesbar machen.
  • Auf keinen Fall sollten Thermo-Kassenbons von Thermorollen in Klarsichthüllen aufbewahrt werden. Diese enthalten häufig Weichmacher, die das Thermopapier zersetzen können.
  • Auch Geldbörsen aus Leder sind kein geeigneter Aufbewahrungsort für Kassenzettel aus Thermopapier – die Gerbstoffe des Leders greifen das Beschichtungsmaterial an, so dass der Bon-Aufdruck schon nach kurzer Zeit nicht mehr lesbar ist. Die am meisten verwendeten Rollen aus Thermopapier sind die Thermorollen 80x80x12.

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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Kassenrollen die Materialkunde

Kassenrollen – eine kleine Materialkunde

 Wir alle haben als Konsumenten des Einzelhandels täglich Kassenbons in der Hand – ob beim örtlichen Supermarkt oder Discounter, an der Tankstelle oder der Postagentur. Diese kleinen bedruckten Zettelchen entstammen allesamt von Bonrollen, die seit Ende der 90er Jahre mehrheitlich aus Thermopapier bestehen. Gelegentlich findet man immer noch Kassensysteme, die ihre Bons auf herkömmlichem Rollenpapier drucken – deutlich erkennbar an der Geräuschentwicklung während des Druckvorgangs. In diesem Beitrag haben wir allerlei Daten, Fakten und Wissenswertes rund um das Thema Kassenrollen sowie Thermorollen zusammengestellt.

Was sind Kassenrollen?

Die Endlosrollen heutiger Kassensysteme bestehen aus Thermopapier, die meistens eine Breite von 57 oder 80 mm aufweisen. Das Problem dieses Materials besteht darin, dass die aufgedruckte Schrift unter Wärme- und Lichteinfluss allmählich verblasst und das Thermopapier durch bestimmte Klebstoffe aufgelöst werden kann. Es gibt aber auch spezielle Thermorollen, die die buchhalterische Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren überstehen – sachgemäße Lagerung vorausgesetzt.

Was haben die Maße zu bedeuten?

Die Angaben zu den Rollenmaßen sorgen häufig für Irritationen. In den Produktbeschreibungen für eine Thermorolle 58mm findet man z. B. Daten wie „58/100m/12“. Das lässt immerhin schon erahnen, wie lang das aufgewickelte Papier ist. Ob aber die Rolle tatsächlich in die eigene Kasse passt, geht daraus nicht schlüssig hervor. Folgende Kassenrollen-Maße sind relevant:

– Rollenbreite
– Rollendurchmesser
– Kerndurchmesser
– Rollenlänge in Metern

In dieser Reihenfolge werden die Maße angegeben, also z. B. „58/62/12 (50 m)“. Der maximale Rollendurchmesser, der für den eigenen Bondrucker passt, geht aus dem Handbuch des Druckers hervor. Der Kerndurchmesser spielt bei den meisten aktuellen Bondruckern keine Rolle mehr, weil die Kassenrolle einfach in das Druckfach gelegt wird und nicht auf einem Dorn oder einer Achse befestigt wird.

Wie wird das Papiergewicht bzw. die Papierstärke gemessen?

Kassenrollen-Papier ist in unterschiedlichen Stärken erhältlich. Daraus ergibt sich das Papiergewicht. Diesen Wert gibt man in der Maßeinheit g/m² an und wird auch als Grammatur bezeichnet. Papier mit einer geringeren Grammatur ist dünner, somit kann bei gleichem Rollendurchmesser mehr Papier aufgewickelt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Normalpapierrolle und einer Thermorolle?

Herkömmliche Kassenpapierrollen bestehen aus konventionellem Endlospapier, das mit einem Nadel- oder Tintenstrahldrucker bedruckt wird. Es weist also im Gegensatz zu Thermorollen keine Spezialbeschichtung auf. Der Druck auf Normalpapierrollen ist nahezu unbegrenzt haltbar.

Kassenbondruck im Thermodirektverfahren – die Vorteile

Für den Druck von Kassenbons im Thermoverfahren werden keine Farbmittel wie Farbbänder oder Tonerkartuschen benötigt. Beim Thermodirektdruck wird ein spezielles Thermopapier mittels eines Druckkopfes punktuell an den Stellen erhitzt, an denen später der zu druckende Text oder auch eine Grafik erscheinen soll. Die Beschichtung des Thermopapiers färbt sich bei Erwärmung schwarz ein. Der so erstellte Ausdruck ist sehr gut für den kurzzeitigen Gebrauch geeignet und ist daher insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie sehr beliebt. Auch der Druck von Brief- und Paketwertmarken bietet sich auf diesem Wege an. Dadurch, dass keinerlei Farbmittel als Verbrauchsmaterialien zum Einsatz kommen, ist diese Form des Bondrucks sehr kostengünstig, zumal die günstige Anschaffung von Kassensystemen mit Bondruckern im Thermoverfahren eine einmalige Investition darstellt. Da ein Thermodrucker nur sehr wenige bewegliche Teile enthält, ist eine wesentlich höhere Lebensdauer gewährleistet als bei herkömmlichen Nadel- oder Tintendruckern.

Wie funktioniert der Druck auf Thermopapier?

Die Funktionsweise des Thermodrucks besteht darin, dass beschichtetes Thermopapier an einem Thermodruckkopf, der auch als Thermokamm bezeichnet wird, vorbeibewegt wird. Deshalb findet man einfache Thermodirektdrucker gelegentlich auch unter der Bezeichnung „Thermokammdrucker“. Der Druckkopf selbst besteht aus vielen kleinen Heizelementen, die von einer Software angesteuert sehr kurzzeitig aufgeheizt werden können. Somit wird eine hohe Druckauflösung gewährleistet, die abhängig von der Anzahl der Heizelemente ist. Grundsätzlich sind bei diesem Verfahren nur einfarbige Drucke möglich, da es nur Schwarz oder Weiß gibt – Graustufen werden gerastert dargestellt. Es gibt allerdings auch mehrfach beschichtetes Papier, das durch unterschiedliche Temperaturen der Heizelemente einen Ausdruck mit zwei oder drei Farben zulässt.

Warum verblasst Thermopapier?

Herkömmliches Thermopapier ist licht- und temperaturempfindlich. Das ist auch der Grund, warum manche Kaufbelege, Bewirtungsbelege und Tankzettel bereits nach drei bis sechs Monaten kaum noch lesbar sind. Einige Finanzbehörden verlangen deshalb beständige Kopien von Kassenbons aus Thermodruckern. Bei Verwendung geeigneter Thermopapiere sind jedoch bei licht- und wärmegeschützter Lagerung die Ausdrucke auch noch nach vielen Jahren lesbar. Aktuelle Kassenrollen für Thermodrucker haben verbesserte Rezepturen der Beschichtung, welche für eine höhere Resistenz gegenüber Umwelteinflüssen sorgen. Des Weiteren weisen hochqualitative Thermodruck-Papierrollen eine Schutzschicht (Topcoat) auf.

Wie sollte man Thermo-Kassenbons NICHT aufbewahren?

Ausdrucke auf Thermopapier verblassen insbesondere bei Wärmeeinwirkung. Somit verbietet sich eine Aufbewahrung in direktem Sonnenlicht oder auf der Heizung von selbst. Aber auch verschiedene Stoffe greifen das Thermopapier an. Wer einmal versucht hat, einen zerrissenen Kassenbon mit Flüssigkleber oder Klebestreifen zu reparieren, hat es bereits erlebt: der Kassenbon löst sich auf. Auch sollte man Kaufbelege aus dem Thermodrucker nicht in eine Klarsichthülle legen. Diese enthalten häufig chemische Weichmacher, die ebenfalls das Thermopapier angreifen können. Und selbst ein Lederportmonee ist ein denkbar ungeeigneter Aufbewahrungsort – die Gerbstoffe des Leders sind ein natürlicher Feind von Thermo-Kassenzetteln.

Woran erkennt man Thermopapier?

Um auf Thermopapier basierende Kassenbons zu identifizieren, gibt es einen simplen Test: die Nagelprobe. Man drückt einfach einen Fingernagel auf das Papier und zieht ihn ein kleines Stück darüber. Wenn man dann einen grauen oder schwarzen Strich sieht, hat man es mit Thermopapier zu tun. Diesen Test sollte man wegen der intensiven Berührung mit dem umstrittenen Material nicht zu häufig durchführen. Rein optisch erkennt man Thermopapier bereits daran, dass es sehr glatt und ein wenig glänzend erscheint. Außerdem ist Thermopapier meistens nur einseitig beschichtet – die Rückseite hat eine abweichende Oberfläche. Ein weiteres Indiz für Thermopapier ist, dass es sehr leichtgewichtig und dünn ist, so wie man es von den Kassenbons vieler Supermarkt- und Discounterketten her kennt.

Wie giftig ist Thermopapier?

Thermo-Kassenbons enthalten häufig die umstrittenen Substanzen Bisphenol A in Thermorollen (BPA) und Bisphenol S (BPS), bei denen Fachleute ausdrücklich vor Gesundheitsschäden warnen. Wir als Firma bonro.de warnen ausdrücklich vor vermeintlich bisphenolfreien Rollen aus nicht bestätigten Quellen. Bonro.de fertig seine Rollen ausschließlich mit in Deutschland produziertem Thermopapier. Die Grenzwerte für Bisphenol A werden auch nach der Absenkung durch das Bundes Umwelt Amt immer noch bei weitem unterboten.

 

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Kassensysteme eine Übersicht

Kassensysteme sind seit geraumer Zeit nicht mehr aus Einzelhandel und Gastronomie wegzudenken und haben in modernen Betrieben die klassische mechanische
Registrierkasse ersetzt. Anfang der 90er Jahre fanden erste Kassen-PC-Systeme Verbreitung, die auf gängigen Betriebssystemen wie DOS, Windows und OS/2 liefen. In die heuteigen Kassensystemen kommen herkömliche Thermorollen, eingie haben aber noch ältere Modelle und müssen somit noch auf die guten alten Kassenrollen zurückgreifen.

Ziel war es, eine vereinfachte Datenübernahme der Kasse mit der Finanzbuchhaltung zu schaffen. Heutige Kassensysteme laufen häufig auf einem proprietären Betriebssystem, bei denen die erfassten Daten entweder auf einem internen Datenträger gespeichert werden oder aber per Datenübermittlung (Internet oder geschützte Datenleitung) extern archiviert werden.

Was ist ein Kassensystem?

Die Peripherie besteht bei aktuellen Kassensystemen aus einem Belegdrucker und einem Touchscreen zur Datenerfassung.
Touchscreens gibt es sowohl als Split (vom Rechner getrenntes Display) als auch als All-in-One-Geräte (Komplettgerät in einer Einheit).
Hinzu kommen Barcodescanner sowie Kartenlesegeräte für Kredit- und Kundenkarten. Weiterhin kommt – je nach Einsatzgebiet und Branche – ein Kundendisplay zum Einsatz.

PC-tastaturgesteuerte Systeme haben in manchen Bereichen bereits ausgedient. Insbesondere Tastaturen und kabelgebundene Mäuse der PC-Kassen früherer Jahre haben sich als nicht praxistauglich erwiesen, da sie dem rauen Alltag vor allem in Gastronomiebetrieben als Gastronomie Kassen nicht gewachsen waren.
Außerdem kam der immense Stromverbrauch eines PCs als Kostenfaktor zum Tragen, der den einer herkömmlichen Registrierkasse bei Weitem überstieg.
Daher war es seinerzeit schwierig, die Vorteile eines Kassen-PCs zu vermitteln.

Mittlerweile ist die Hardware von PC-Kassensystemen auf ihren Einsatz hin optimiert:
Der Stromverbrauch wurde auf ein Minimum reduziert, die Wärmeentwicklung durch energieeffiziente Prozessoren herabgesetzt und Geräuschentwicklungen durch Lüfter gehören der Vergangenheit an.

Was kostet ein Kassensystem?

Das Kostenspektrum für Kassensysteme ist weit gefächert.
Einfachere Systeme für den Einzelhandel sind etwa ab 1.300 EUR zu haben,
nach oben sind – je nach Art, Funktionsumfang und Komfort – keine Grenzen gesetzt.
Bei reinen PC-Kassen fallen in der Regel nur die Anschaffungskosten für die Software sowie Peripheriegeräte an (bereits vorhandener PC vorausgesetzt),
da der Kauf von Kassenhardware entfällt.

Folgende Komponenten spielen bei der Preisgestaltung eine Rolle:

  • Umfang und Art der Kassensoftware
  • Kassenhardware plus Peripherie
  • Weiteres Zubehör wie Kundendisplays
  • Kosten für Serviceprovider und Support (z. B. Fernwartung)

Folgende Vorteile sprechen für den Einsatz eines modernen Kassensystems:

  • Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung und zum Warenwirtschaftssystem
  • Erweiterte Verwaltungsmöglichkeiten und Erleichterungen bei Verwaltungsabläufen wie Umsatzverfolgung, Kalkulation, Umsatzoptimierung usw.
  • Branchenspezifische Funktionalitäten wie z. B. Reservierungen und Tischmanagement für Hotels und Restaurants
  • Optimierte Arbeitsprozesse für das Personal
  • Erfassung von Kundendaten und -vorlieben mittels Kundenkarten
  • Berichts- und Analyse-Funktionen
  • Optimierung eines Lagerbestand-Managements im Einzelhandel
  • Backoffice-Integration

Was für Kassensysteme gibt es?

Im Wesentlichen gibt es drei Typen von Kassensystemen: elektronische Registrierkassen, PC-Kassen und handelsspezifische PointOfSale-Systeme.
Diese Kassensysteme laufen mit branchenspezifischer Software unter Betriebssystemen wie Windows, Linux, MacOS oder Android.
Die erfassten Zahlungsvorgänge werden dabei primär auf einem internen Datenträger gespeichert. Somit ist die Möglichkeit gegeben,
alle Buchungen ordnungsgemäß elektronisch zu speichern sowie dem Finanzamt die relevanten Daten per Datenexport zur Verfügung zu stellen.

Was muss ein Kassensystem können?

Ab 2016 gelten neue Vorschriften für Registrierkassen, nach denen diese die Daten künftig elektronisch aufbewahren müssen.
Bereits 2011 hat das Bundesfinanzministerium neue Regelungen erlassen, welche unter dem Titel „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“
spätestens am  31.12.2016 wird das Fiskalgesetz in Kraft treten. Das Aufbewahren von Papierbelegen des Tagesabschlusses genügt den neuen Anforderungen dann nicht mehr.

Auch interessant: Bewirtungsbelege richtig erstellen – Ein Leitfaden
Bis dahin gilt noch eine Übergangsfrist, die es Handelsunternehmen und Gastronomiebetrieben ermöglicht,
die digitale Kasse auf die künftig geltenden Bestimmungen anzupassen und ggf. zu erweitern. Aus diesem Grund rücken Kassensysteme derzeit verstärkt in das Blickfeld von Prüfungen und Kontrollen des Finanzamtes.
Händlern, die sich nicht auf die neuen Bestimmungen einstellen, drohen künftig möglicherweise Nachzahlungen ans Finanzamt, da Einnahmen und Gewinn geschätzt werden. Außerdem ist es erforderlich, dass die elektronisch erstellten Buchungen während der Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren ständig verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar sein müssen. Des Weiteren müssen die Daten manipulationssicher gespeichert sein, d. h. jede Änderung und jedes Storno muss nachvollziehbar sein.

Wie funktioniert ein Kassensystem?

Ein Ausstattungsmerkmal moderner Kassensysteme ist die Speicherung der Kassendaten bei einem externen Servicedienstleister in der Cloud.
Dies ermöglicht wiederum ein modernes webbasiertes Kassensystem, das die Bedienung in einem Browser (z. B. standortunabhängig auf einem Notebook oder Tablet-PC) ermöglicht. Das erleichtert die hardwareunabhängige Datenspeicherung – die Sorge um defekte Datenträger wie Festplatten gehört der Vergangenheit an. Des Weiteren wird der Fernzugriff auf die Kassendaten erleichtert.

Remote-Support durch Direktzugriff seitens des Herstellers und das automatisierte Einspielen von Software-Updates hilft, Kosten zu senken. Hierbei ist allerdings eine stabile Internetverbindung zwingend notwendig und setzt das Vertrauen des Händlers oder Gastwirtes voraus, empfindliche Geschäftsdaten einem Drittanbieter zu überlassen. Darüber hinaus gilt es, die strengen Datenschutzbestimmungen in Deutschland zu beachten.

Wie Hacker die bargeldlosen Kassensysteme im Einzelhandel knacken

Bereits 2012 hat das ARD-Magazin „Monitor“ über systembedingte Sicherheitslücken bei Kassensystemen berichtet, bei denen sich Hacker Zugriff auf per LAN vernetzte Kassensysteme und deren Kartenterminals verschafft hatten.
Dabei konnten große Mengen an EC-Kartendaten inklusive PINs erbeutet werden. Das zeigt einmal mehr, wie angreifbar Kassensysteme sind, die ihre Daten über das Internet übertragen.

Eine Verschlüsselung der Daten per SSL und der Datenträger bei einem externen Dienstleister ist natürlich oberste Pflicht, jedoch zeigt die Erfahrung, dass eine Software niemals völlig fehlerfrei sein kann und somit immer wieder Sicherheitslücken auftauchen.

Bis diese Sicherheitslücken vom Hersteller geschlossen sind, kann eine gewisse Zeit vergehen, die sich Hacker für kriminelle Machenschaften nutzbar machen können.
Somit sollte man bei der Neuanschaffung eines Kassensystems darauf achten, dass der Hersteller bereits lange am Markt ist und ein Mindestmaß an Erfahrung bei der Entwicklung von Hard- und Software vorweisen kann.

Eine gewisse Sicherheit bieten leitungsgebundene Systeme, bei denen die Daten über eigene und weitestgehend geschützte Datenleitungen verfügen.
Dieses Ausstattungsmerkmal ist jedoch wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden, sofern eigene Leitungen zur Datenfernübertragung angemietet werden müssen.

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Kassenrollen Kassensysteme

Bpa > Schadet Bisphenol A in Thermorollen der Gesundheit?

In unserem Beitrag zur Kassenrollen Materialkunde hatten wir bereits auf die möglichen Auswirkungen der Basischemikalie Bisphenol A auf die Gesundheit hingewiesen. Auch in Umweltfachkreisen ist dieser Stoff höchst umstritten. Im Folgenden tragen wir einige Fakten über Bisphenol A zusammen und klären darüber auf, wie gefährlich oder schädlich dieser Stoff, mit dem wir täglich in Berührung kommen, tatsächlich ist.

Was ist Bisphenol A?

Bisphenol A (BPA) wird aus der Kondensation von Phenol und Aceton gewonnen und dient vorzugsweise als Grundstoff zur Synthese von polymeren Kunststoffen auf der Basis von Epoxidharzen, Polyestern und Polykarbonaten. Außerdem wird BPA als Antioxidans in Weichmachern verwendet. Kunststoffe aus Polykarbonaten weisen eine hohe Festigkeit und Härte auf und gelten somit als „unkaputtbar“. Darüber hinaus zeichnet sich der Werkstoff durch sehr gute elektrisch isolierende Eigenschaften und eine hohe Witterungsbeständigkeit aus. Daher hat Bisphenol A eine große technische und wirtschaftliche Bedeutung. Große Bekanntheit erlangte der Stoff als Bestandteil des Beschichtungsmaterials auf Thermopapieren wie Bonrollen oder Thermorollen und Telefax-Rollen.

BPA wurde erstmals im Jahr 1891 synthetisiert. In den 1930er Jahren fanden Tierbiologen heraus, dass Bisphenol A eine Wirkung ähnlich des weiblichen Sexualhormons Östrogen aufweist, nachdem man dafür einen Ersatzstoff suchte, weil die Östrogen-Gewinnung aus dem Urin trächtiger Stuten zu kostenintensiv wurde. Später fand man jedoch wiederum wirkungsvollere Östrogen-Ersatzstoffe, sodass BPA nicht mehr zur hormonellen Therapierung eingesetzt wurde.

Wie erkennt man Bisphenol A?

BPA wird in vielen Produkten als Weichmacher eingesetzt, so z. B. bis vor einigen Jahren auch an den Gummisaugern von Babyflaschen. Der Verkauf dieser wurde inzwischen eingestellt. Aber wie erkennt man Bisphenol-A-haltige Gegenstände im Alltag? Schließlich muss die Verwendung von BPA in Verpackungen und Gefäßen nicht zwingend gekennzeichnet werden. In PET-Flaschen ist Bisphenol A definitiv nicht enthalten. Zwar hat man vor einiger Zeit in Mineralwasser, das in solchen Flaschen verkauft wurde, BPA nachgewiesen, jedoch geht man davon aus, dass die Chemikalie nicht von der Flasche selbst stammte, sondern durch zuvor verwendete Kunststoffbehälter in das Wasser gelangt war. Der genauen Ursache gehen Forscher weiterhin auf den Grund. Als weiteren Anhaltspunkt für enthaltenes BPA gilt die Abkürzung „PC“ – dieses Kürzel steht für Polycarbonat und weist damit auf Bisphenol A hin. Sollte der Recyclingcode „7“ auf der Verpackung zu finden sein, kann davon ausgegangen werden, dass auch hier Bisphenol A als Weichmacher zum Einsatz kam. Im Handel wurden allerdings auch bereits Produkte gesichtet, die mit der Kennzeichnung „BPA-frei“, „BPA-free“ oder „ohne BPA“ beworben werden. Diese Hinweise werden meist durch Aufkleber versehen, die einen entsprechenden Schriftzug tragen.

Produzierte und verbrauchte Mengen

Die weltweite Chemieindustrie produzierte im Jahr 2006 rund 3,8 Millionen Tonnen Bisphenol A. Auf die damaligen EU-Länder entfielen dabei fast ein Drittel der Weltproduktion, wobei wiederum auf Deutschland mit 840.000 Tonnen rund 70 Prozent der europäischen Produktion fiel. In Europa wird der weitaus größte Teil zu Polycarbonaten (80 %) verarbeitet, ein weiterer Teil entfällt auf Epoxidharze (18 %) für Lacke und Beschichtungen. Lediglich 2 % der Gesamtproduktion entfallen auf Produkte wie Thermopapierbeschichtungen, PVC-Verarbeitung und Kunstharze.

BPA im Alltag

Dass wir durch Kassenbons und anderen thermopapierbasierenden Anwendungen täglich mit Bisphenol A in Berührung kommen, haben wir bereits mehrfach erwähnt. Jedoch findet man den Stoff auch in vielen weiteren kunststoffbasierten Materialien in Alltagsgegenständen. So wird BPA in der Kunststoffinnenbeschichtung von Lebensmitteldosen verwendet. Bis vor wenigen Jahren wurden Babyfläschchen hergestellt, in denen BPA nachgewiesen wurde. Das Umweltbundesamt hatte bereits im Jahr 2001 vor Babyflaschen, die BPA enthielten, gewarnt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erließ schließlich im Jahr 2011 ein Verkaufsverbot solcher Artikel.

Umweltschutzorganisationen bezeichnen Bisphenol A auch als „Wohngift“, kommt es doch in Form von Epoxidharzen u. a. in Bodenbelägen, Möbelbeschichtungen und Lacken vor. Weiterhin findet man Polykarbonat-Kunststoffe in mikrowellenfestem Geschirr und in Kunstglas. Außerdem gibt es alltägliche Berührungen mit Gegenständen wie Motorradhelme, Brillengläser, Gehäuse von elektronischen Geräten (Mobiltelefone, Kaffeemaschinen, Wasserkocher usw.), ebenso in Verbundwerkstoffen, wie sie z. B. in Surfbrettern und Tennisschlägern Verwendung finden. Selbst medizinische Geräte enthalten Polykarbonat und somit Bisphenol A. In einer Studie aus dem Jahr 2001 wurde BPA im Hausstaub in deutlichen Mengen nachgewiesen. Außerdem fanden Umweltverbände Bisphenol A oder auch daraus abgeleitete Substanzen in Aluminiumflaschen und in Getränkedosen mit Innenbeschichtung. Selbst in Nagellacken, Schwimmhilfen und Gartenschläuchen gab es Nachweise für den Einsatz von BPA. Weiterhin kommt Bisphenol A In PVC-basierenden Kunststoffen vor und dient dazu, den Alterungsprozess von Weich-PVC beispielsweise in Autoreifen zu verlangsamen. In Bremsflüssigkeiten wird es als Stabilisator verwendet und sorgt somit für eine längere Haltbarkeit.

Die uns besonders interessierenden Thermopapiere sind Spezialpapiere, bei denen während des Druckvorgangs die Übertragung von Hitze zu einer chemischen Reaktion führt, die für die Schwärzung des Papiers sorgt. Bei diesem Vorgang dient Bisphenol
A neben dem eigentlichen Farbstoff als Entwicklersubstanz. BPA ist die weltweit am häufigsten eingesetzte Farbentwicklungskomponente in Thermopapier.

Gesundheitliche Risiken

Viele Arten von Thermo Kassenrollen enthalten Bisphenol A in der Beschichtung. Über Hautkontakt gelangt dieser Stoff in den Blutkreislauf. So wurde eine eindeutig erhöhte BPA-Belastung von Supermarkt-Kassiererinnen nachgewiesen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (ESFA) stellte 2015 eine neue Bewertung des Belastungsgrades von Bisphenol A vor. Danach stellt der Stoff nach der aktuellen Verbraucherexposition für keine Personengruppe ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar – dies gilt auch für ungeborene Kinder sowie Kleinkinder. Sowohl über die Nahrungsaufnahme als auch durch Umwelteinflüsse wie Hausstaub, Kosmetika oder Thermopapier liegt die durchschnittliche Belastung weit unterhalb der sicheren Obergrenze. Außerdem wurde der Grenzwert der täglichen unbedenklichen Aufnahmemenge in Höhe von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht auf 4 µg/kg Körpergewicht/Tag herabgesetzt. Zuvor hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz) festgestellt, dass unter Berücksichtigung mehrerer Studien kein Anlass besteht, den bis dahin von der ESFA festgelegten Unbedenklichkeitswert von 50 µg/kg Körpergewicht/Tag zu senken, da mit diesem Grenzwert keine gesundheitlichen Bedenken für Verbraucher bestünden. Das Umweltbundesamt war jedoch weiterhin anderer Auffassung und hat den aktuell geltenden Wert in Höhe von 4 µg/kg Korpergewicht/Tag festgelegt. Weitere Informationen zu neuen Grenzwerten finden Sie in unserem Artikel Neue Grenzwerte für Bisphenol A in Thermorollen.

Auch wenn die Gefährdung von BPA von Organisationen und Behörden kontrovers diskutiert wird, so ist eine tatsächliche Gesundheitsgefährdung des Menschen bei sachgemäßer Handhabung des Stoffes nicht gegeben. Dennoch waren diese für den Menschen unbedenklichen Mengen bei Tierversuchen in der Lage, ernsthafte Schäden hervorzurrufen. Bisphenol A wirkt hormonell, und hormonell wirkende Stoffe können bei ausreichender Konzentration im Körper das Hormonsystem nachhaltig verändern sowie die embryonale Entwicklung stören. Auch Beeinträchtigungen bei der Fortpflanzung sind möglich. Ähnlich wie natürliche Hormone docken eine Reihe dieser Stoffe an die Rezeptoren für die natürlichen Hormone an und verstärken oder hemmen die Wirkung dieser Rezeptoren. So wurde z. B. beobachtet, dass Fische zunehmend verweiblichen, wenn sie Stoffe aufnehmen, die den Rezeptor des Östrogens aktivieren. Diese Wirkung konnte im Fall von Bisphenol A eindeutig nachgewiesen werden. Eine große Anzahl von Untersuchungen zeigten, dass bereits niedrige BPA-Konzentrationen Lernvermögen, Verhalten und bestimmte Hirnstrukturen vor allem bei den Nachkommen der untersuchten Tiere verändern. Diese Versuchsergebnisse legten den Verdacht nahe, dass Bisphenol A die Gehirn- und Organentwicklung auch beim Menschen beeinflussen könnte.

Bei humanmedizinischen Untersuchungen hat man festgestellt, dass Bisphenol A vereinzelt zu erhöhter allergener Sensibilisierung führt. Neuere Studien haben Zusammenhänge zwischen der Belastung mit Bisphenol A und Störungen in der Entwicklung sowie Krankheiten aufgezeigt. So fällt auf, dass Männer, die in BPA verarbeiteten Unternehmen tätig sind, vermehrt unter Potenzschwäche leiden, obwohl der nachgewiesene Bisphenol-Gehalt im Blut der untersuchten Männer unterhalb des Grenzwertes lag, der von der EFSA als unbedenklich betrachtet wird. Dagegen wurden bei Frauen, die in der Arbeitswelt mit Bisphenol A in Berührung kamen, keinerlei sexuelle Störungen festgestellt. Lediglich fielen Töchter von BPA-belasteten Frauen im Kleinkindalter durch ein aggressiveres Verhalten auf.

Aufnahme von BPA in den Körper des Menschen

Bisphenol A gelangt am häufigsten durch Lebensmittel in den menschlichen Körper. Dies geschieht z. B. durch Innenbeschichtungen von Lebensmitteldosen. Hier wurden bei Messungen Konzentrationen zwischen 5 und 38 µg/kg Doseninhalt ermittelt. Des Weiteren löst sich BPA besonders leicht bei großer Hitze aus Kunststoffen. So wurde ein erhöhter Grad an Bisphenol A bei der Zubereitung von heißem Wasser in Wasserkochern festgestellt. Patienten, die medizinisch intensiv behandelt werden, geraten vermehrt mit Bisphenol A in Kontakt. Dies ist auf den Einsatz medizinischer Geräte zurückzuführen, die überwiegend aus kunststoffhaltigen Materialien bestehen. Dies ist z. B. bei Dialyseanlagen und der Ausstattung in Intensivstationen der Fall. Aber auch bei der Herstellung von Zahnfüllungen aus Kunststoff und Versiegelungsmassen werden Stoffe verwendet, welche bei oder nach einer Behandlung Bisphenol A bei oder nach einer freisetzen können

Generell kann die Aussage getroffen werden, dass praktisch jeder Mensch mit BPA in Kontakt kommt, weil polycarbonathaltige Materialien vielfältig eingesetzt werden. Diverse Studien bewerten die tägliche Aufnahmemenge für Kinder und Erwachsene im Schnitt zwischen 0,03 bis 0,07 Mikrogramm pro kg Körpergewicht und Tag.

Im Trinkwasser befindet sich der Bisphenol-A-Gehalt im kaum messbaren Bereich. Selbst in technischen Wasserspeichern, die zum Korrosionsschutz mit Epoxidharz beschichtet sind, ist BPA so gut wie nicht nachweisbar, da hier die Beschichtungen aus fest gebundenem BPA bestehen. Lediglich in nicht fachgerechten Heißwasserleitungen kann sich der Stoff in gewissen Mengen lösen.

Umwelteinflüsse durch Bisphenol A

Ein Großteil des produzierten Bisphenol A gelangt über Abwässer in die Umwelt. Hauptverursacher sind hierbei die Hersteller von Epoxidharz und Polykarbonaten. Des Weiteren sondern Thermopapier produzierende und verarbeitende Unternehmen BPA in die Umwelt ab. Der Stoff gelangt so in die kommunalen Kläranlagen. Dort ist Bisphenol A durch Mikroorganismen gut abbaubar, jedoch vorausgesetzt, dass die Abwasseranlagen mit genügend Sauerstoff versorgt sind. Bei einwandfreien Anlagen kann der Stoff innerhalb von 2 bis 17 Tagen nahezu vollständig abgebaut werden. Messungen haben ergeben, dass verschiedene Kläranlagen BPA unterschiedlich gut eliminieren. So wurden Abbauraten zwischen 61 und 98 Prozent nachgewiesen. Der verbleibende Rest gelangt in die Gewässer und verbleibt dort in geringen Restmengen.

Am Beispiel von Recyclingpapier kann die Umweltbelastung durch Bisphenol A leicht nachvollzogen werden. Altpapier enthält trotz gründlicher Sortierprozesse auch Thermopapier, welches BPA enthält. Der Thermopapier-Anteil innerhalb des Altpapier-Gesamtvolumens beträgt rund 0,1 Prozent. Durch Produkte wie Recycling-Toilettenpapier gelangt BPA in die Kläranlagen und dann – bei ungenügendem Abbau – in die Gewässer. Durch den Klärschlamm, der in einigen europäischen Ländern als Düngemittel eingesetzt wird, gelangt Bisphenol A in den Boden und somit in den Nahrungskreislauf.

Regulierende Maßnahmen durch den Gesetzgeber

Die gesetzgeberischen Maßnahmen werden zumindest bei Lebensmittelbedarfsgegenständen weitestgehend auf EU-Ebene reguliert. Daher ist der Gestaltungsspielraum für den bundesdeutschen Gesetzgeber relativ gering. Sollte sich künftig in Europa kein einheitliches Vorgehen ergeben, haben die EU-Mitgliedstaaten zumindest die Option, vorläufige Maßnahmen in Form von Verkaufsverboten oder Festlegung von Grenzwerten zu ergreifen. Dies kann dann der Fall sein, wenn neue Forschungsergebnisse oder Bewertungen zu dem Schluss führen, dass die Gesundheit des Menschen ernsthaft gefährdet ist.

Im Gegensatz zu den Lebensmittelbedarfsgegenständen wie z. B. Verpackungen oder Flaschen können bei Bedarfsgegenständen – Babyschnuller, Kassenrollen usw. – keine nationalen Verbote ausgesprochen werden, sondern lediglich die Grenzwerte modifiziert werden. Somit kann derzeit nur an die Produktverantwortung der Hersteller appelliert werden. So hat der Diskussionsstoff um die Gefahren von Bisphenol A in den USA dazu geführt, dass fünf der umsatzstärksten Produzenten von Babyfläschchen freiwillig auf die Verwendung von Polykarbonat verzichtet haben. Diesem Beispiel haben sich in Folge dessen bekanntermaßen europäische Hersteller angeschlossen.

Bisphenol A bei bonro.de

Weltweite Aufmerksamkeit erlangte Bisphenol A, nachdem eine Reihe von Medienberichten das Thema „BPA in Kassenrollen“ aufgegriffen hatten. Daraufhin hatte ein findiger Händler in den USA sämtliche Weltmarktbestände BPA-freien Papiers aufgekauft. Das Konzept ging jedoch nicht auf und das Papier fand in den Vereinigten Staaten keinen Absatzmarkt. In Europa fand der Distributor jedoch ein offenes Ohr und somit einen Markt für BPA-freies Papier. Das wiederum rief Hersteller aus Fernost auf den Plan: Produzenten aus Süd-Korea verkaufen in Europa derzeit ebenfalls Thermopapier, das als „BPA-frei“ deklariert ist. Ob das Papier aus Fernost jedoch tatsächlich die Grenzwerte einhält, unterhalb denen ein Papier als „BPA-frei“ gilt, darf zumindest angezweifelt werden. Möglicherweise wird der Ersatzstoff Bisphenol S in der Beschichtung des Papiers verwendet, dessen toxische Wirkung jedoch ähnlich umstritten ist wie die von Bisphenol A. Beim Bisphenol S wird statt des Acetons eine Schwefelsäureverbindung verwendet.

Die Menge an enthaltenem Bisphenol A der in Deutschland produzierten Thermopapiere liegt weit unterhalb der geltenden Grenzwerte. Kassenrollen für das Thermodruckverfahren aus deutscher Produktion enthalten weit weniger als 1 Prozent Bisphenol A. Aufgrund der aktuell vorliegenden Studien und Forschungsergebnisse halten wir Bisphenol-A-haltiges Thermopapier aus deutscher Produktion für unbedenklich. Deshalb verkaufen wir guten Gewissens 99,9 Prozent unserer Kassenrollen und Thermorollen, welche BPA enthalten, mit dem guten Wissen, dass die Grenzwerte für Bisphenol A unserer Produkte in jedem Fall weit unterschritten werden.