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Änderungen des Lastschrifttextes mit SEPA

Vertragsunternehmen, die Kartenzahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren akzeptieren, müssen auf die neuen Belegtexte umstellen und die Kundeninformation in ihren Verkaufsräumen aushängen!

Mit der Umstellung des kartenbasierten Lastschriftverfahrens nach SEPA-Vorgaben, werden Änderungen im vorgedruckten Lastschrifttext auf der Rückseite der Bonrollen sowie im Lastschrifttext, der über das Terminal oder Kassensystem auf der Vorderseite des Belegs ausgegeben wird. Alle Fragen, die sich rund um diese Änderung ergeben können, haben wir für Sie im nachfolgenden Text zusammengefasst, sowie den künftigen Text zur Lastschriftakzeptanz beigefügt.

Elektronische Lastschriftverfahren

Bitte verwenden Sie zu Ihrer Zahlungssicherheit ab dem 1. Februar 2016 ausschließlich Bonrollen mit dem modifizierten Belegtext!

Im Rahmen der Umstellung des elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) auf einen einheitlichen europäischen Standard, müssen die Texte der SignPads und Kassen, sowie die Bonrollen mit vorgedruckten Belegtexten ausgetauscht werden.

Zum Hintergrund des elektronischen Lastschriftverfahren:

Das SEPA-Verfahren ( „Single Euro Payments Area“, zu Deutsch: „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“) ist ein Projekt, das der Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dient. Ziel dabei ist es, einen europaweit einheitlichen Zahlungsraum für bargeldlose Zahlungen in Euro zu forcieren.

Voraussetzung hierfür ist ein standardisiertes und länderübergreifendes Verfahren zu installieren, wobei das SEPA-Verfahren diesen Standard festlegt. Damit die Umstellung auf dieses Verfahren sich für alle Beteiligten so einfach wie möglich gestaltet, können sie das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) bei der Zahlung an der Kasse noch bis zum 1. Februar 2016 nutzen.

Im Folgenden haben wir für Sie einige Fragen sowie deren Beantwortung aufgeführt, die für Sie von Interesse sein könnten.

Bis wann muss die Umstellung des Lastschrifttextes abgeschlossen sein?

Händler, die über das Datum des 01.02. 2016 hinaus die Lastschriftverarbeitung über ihr Terminal anbieten, sind verpflichtet, ihren Kunden ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren den geänderten Text der Lastschrift anzuzeigen.

Wird es neue Terminal-Bonrollen geben? Wo können diese bestellt werden?

Selbstverständlich wird bonro.de neue Bonrollen anbieten, die nach der rechtlichen Prüfung ein SEPA-Lastschriftmandat beinhalten, da auch nach derzeitigem Kenntnisstand dieser Text die größtmögliche Rechtssicherheit bietet. Sie, als Händler, sind dabei für das korrekte Einholen des Lastschriftmandates jedoch weiterhin verantwortlich. Die neuen Bonrollen können Sie, wie gewohnt, in unserem Shop unter EC Rollen bestellen.

Was ist zu tun, wenn der Lastschrifttext über das Kassensystem ausgedruckt wird?

Sofern der Text über eines Ihrer Kassensysteme auf der Vorderseite des Belegs ausgedruckt wird, stimmen Sie die Texte rechtzeitig mit Ihrem Kassenintegrator ab. Bei Ausgabe des Lastschrifttextes achten Sie bitte darauf, die Abkürzung „umseitig“ durch „o.g.“ zu ersetzen.

Was geschieht, wenn Sie, als Händler, den Lastschrifttext nicht nach SEPA-Vorgaben aktualisieren?

Wie bisher auch, müssen Sie eine Vereinbarung mit Ihrem Kreditinstitut treffen, dass Sie zur Einreichung von Lastschriften berechtigt sind. Diese sieht in der Regel vor, dass Sie gültige SEPA-Mandate einholen. Sollten Sie dies nicht tun, kann das Kreditinstitut beispielsweise die Verarbeitung ablehnen.

Welche Änderungen ergeben sich, wenn Sie die Lastschriftverarbeitung mit Sperrlistenprüfung verwenden?

Wie vorher auch, müssen Sie in diesem Fall die verantwortliche Stelle für das Führen der Sperrlisten und für datenschutzrechtliche Informationen unterhalb des SEPA-Lastschriftmandats aufführen, wobei sich die Dateninformation durch die Umstellung auf das SEPA-Verfahren nicht ändert.

Mustertext für das SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige

(Firmenname, Straße, PLZ, Ort (des Händlers)), Gläubiger-ID (Gläubiger-ID des Händlers), den heute fälligen, o.g. Betrag unter o.g. Mandats-Referenz (M-ID) einmalig von meinem durch die verwendete Karte identifizierten Konto per Lastschrifteinzugs einzuziehen. Die Frist zur Ankündigung des Lastschrifteinzuges wird auf einen Tag verkürzt. Die Belastung meines Kontos erfolgt an dem Geschäftstag, der dieser Zahlung folgt. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Ich weise mein Kreditinstitut unwiderruflich an,

die Lastschrift einzulösen und im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift dem o. g. Unternehmen, oder, bei Forderungsabtretung, dem jeweiligen Gläubiger oder deren Beauftragten auf Anforderung meinen Namen und meinen Anschrift zur Geltendmachung oder Forderung mitzuteilen.

Unterschrift des/der Karteninhabers/in

 

Datenschutzrechtliche Informationen

Wir erfassen Ihre Zahlungsinformationen (Kontonummer, Bankleitzahl, Kartenverfalldatum, und-folgenummer, Datum, Uhrzeit, Betrag, Terminalkennung, Standort des Terminals) zum Zweck der Zahlungsabwicklung, zur Kartenprüfung und Verhinderung von Kartenmissbrauch.

Wird bei einer Zahlung im Elektronischen Lastschriftverfahren (d. h. mit Girocard und Unterschrift) eine Lastschrift von Ihrer Bank nicht eingelöst oder von Ihnen widerrufen (Rücklastschrift), wird dies in eine Sperrdatei eingetragen, die bei (Firma, Straße, Postleitzahl, Ort der verantwortlichen Stelle für die Sperrliste) geführt wird. Solange ein Sperreintrag besteht, ist eine Zahlung mit Girocard und Unterschrift nicht möglich. Der Eintrag in der Sperrdatei wird gelöscht, sobald die Forderung vollständig beglichen wurde oder wenn Sie Rechte aus dem getätigten Kauf geltend machen (z.B. bei Sachmangel oder Rückgabe der Ware).

Wenn eine Zahlung nur mit Girocard und Unterschrift nicht möglich ist, wird automatisch auf ein anderes Zahlverfahren – in der Regel Girocard mit PIN- umgeschaltet.